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praktischArzt Arzt & Karriere Facharztrichtungen Arbeitsmedizin

Arbeitsmediziner (Facharzt für Arbeitsmedizin) – Aufgaben und Beruf

Arbeitsmedizin
Zuletzt aktualisiert: 29.11.2024
Themen: Facharztrichtung
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Arbeitsmediziner/innen (je nach Beschäftigung auch Betriebsarzt/-ärztin genannt) arbeiten hauptsächlich präventiv und weniger kurativ, d.h. dass sie ihre Patienten/-innen meist bereits behandeln, bevor es überhaupt zu einer Krankheit kommt. Die Arbeitsmedizin ist somit ein sog. präventivmedizinisches Fachgebiet, das sich mit den Einflüssen der Arbeitswelt auf die Gesundheit des/der Arbeitnehmers/-in auseinandersetzt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein/e Arbeitsmediziner/in?
  2. Was macht ein/e Arbeitsmediziner/in?
  3. Arbeitsmedizin - Einsatzbereiche
  4. Arbeitsmedizin – Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  5. Wie wird man Arbeitsmediziner/in?
  6. Was verdient ein/e Arbeitsmediziner/in?
  7. Welche Karriere Optionen gibt es?

Ziel ist es, das geistige, körperliche und soziale Wohlbefinden des/der Arbeitnehmers/-in in seinem Beruf zu fördern, die Leistungsfähigkeit zu erhalten und ihn/sie vor gesundheitsschädigenden Gefahren durch die berufliche Tätigkeit zu bewahren.

Sie kümmern sich um alle Fragen der Angestellten rund um deren Gesundheit, helfen bei Betriebsunfällen und bei Wiedereingliederungen nach Arbeitsunfällen und sind Ansprechpartner/innen für allgemeine Gesundheitsfragen wie z.B. Impfungen.

Wir haben hier alles zum Fachbereich der Arbeitsmedizin, den alltäglichen Aufgaben, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie zu Ausbildung und Gehaltsaussichten übersichtlich zusammengefasst.

Was ist ein/e Arbeitsmediziner/in?

Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sind Fachärzte/-innen für die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und physischen sowie psychischen Erkrankungen der jeweiligen Arbeitnehmer/innen. Ihre Schwerpunkte sind meist die Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz, d.h. die Vorbeugung von Betriebsunfällen und chronischen Berufskrankheiten. Aber auch die betriebliche Gesundheitsförderung der gesamten Belegschaft sowie die Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten gehören zu ihren Aufgaben.

Arbeitsmediziner/innen haben vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Je nach Anforderungsprofil und Arbeitsbereich können sie entweder freiberuflich, in einem direkten Angestelltenverhältnis oder als niedergelassene Ärzte/-innen tätig sein.

Meist arbeiten Arbeitsmediziner/innen in diversen Behörden sowie staatlichen oder privaten Institutionen für Umweltschutz, Hygiene und Krankheits- beziehungsweise Unfallprävention, aber auch oft in Rehabilitationseinrichtungen. Ebenso werden sie oft direkt von mittleren bis großen Unternehmen angestellt; dies dann meist als sog. Betriebsarzt/-ärztin.

Die Arbeitsmedizin bildet die Schnittstelle zwischen Unternehmen, Berufsgenossenschaft, Mitarbeitern und staatlichen Stellen und ist somit eine sprechende Medizin: Der Dialog zwischen den einzelnen Interessensgruppen steht im Mittelpunkt.

Was macht ein/e Arbeitsmediziner/in?

Aufgabe der Arbeitsmedizin ist unter anderem, den einzelnen Arbeitnehmer einer Beschäftigung zuzuführen, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht. Das frühzeitige Erkennen von berufsbedingten Erkrankungen sowie die sachkundige Beratung und fachgerechte Behandlung derselben gehört ebenfalls dazu.

Konkret ist beispielsweise die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen eine der Routineaufgaben in der Arbeitsmedizin. Auch die Integration von chronisch kranken Patienten/-innen oder behinderten Personen in ein Unternehmen sowie Gebäudebegehungen oder Unfallprävention gehören zum Tagesgeschäft eines Arbeitsmediziners.

Arbeitsmediziner/innen sind oft unterwegs, denn sie besuchen unterschiedliche Betriebe und Unternehmen. Dabei arbeiten sie überall und auch in exotischen Bereichen wie z.B. in Gießereien und Restaurants, Opernhäusern und Fabriken. Die Aufgaben von Arbeitsmedizinern/-innen sind daher generalistisch angelegt und betreffen abwechslungsreiche medizinische Gebiete, z.B. Dermatologie, Ophthalmologie und Umweltmedizin.

Arbeitsmedizin – Einsatzbereiche

Die Fachgebiete der Arbeitsmediziner/innen richten sich nach der Art des Betriebes. Das Arbeitsleben unterscheidet sich teilweise enorm. So sind z.B. bei einer Autofabrik, wo viel am Fließband gearbeitet wird, andere Arbeitsfaktoren gegeben als in einer Behörde, in der die Mitarbeiter/innen überwiegend sitzenden Tätigkeiten nachgehen. Dementsprechend muss auch der/die Arbeitsmediziner/in andere Kenntnisse haben.

Unterstützung erhalten sie durch speziell ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bei Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien vor Ort.

Die folgenden Bereiche sind die Hauptaufgabengebiete von Arbeitsmedizinern/-innen.

Prävention

Arbeitsmediziner/innen finden eventuelle Gesundheitsrisiken in Betriebsarbeitsabläufen und erstellen darauf zugeschnittene Präventionsprogramme. Sie planen Erste-Hilfe-Konzepte für den Arbeitsschutz, kümmern sich um das Gesundheitsmanagement und helfen Beschäftigten nach längerer Erkrankung bei der Wiedereingliederung an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz.

In größeren Betrieben gehören Arbeitsmediziner/innen meist auch als Betriebsärzte/-innen zum Arbeitsschutzausschuss (ASA), der in Deutschland für alle Betriebe ab 20 Beschäftigten vorgeschrieben ist. Dieser Ausschuss berät Unternehmen zu den Themen Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das betriebliche Gesundheitsmanagement richtet sich nach den besonderen Anforderungen der jeweiligen Unternehmen. Arbeitsmediziner/innen kümmern sich in diesem Rahmen z.B. um ergonomische Bildschirm-Arbeitsplätze für Büroangestellte, die der Haltung nicht schaden. Ein großes Thema ist auch der Lärmschutz, z.B. bei der Vorbeugung von Tinnitus bei Feuerwehrleuten durch Sirenenlärm oder hinsichtlich der Vermeidung von Hörschäden einzelner Musiker/innen in Orchestern.

In Kfz-Betrieben kümmern sich Arbeitsmediziner/innen hingegen oft um den Hautschutz, da z.B. häufiger Umgang mit Schmierstoffen zu Dermatosen führen kann. Und in international agierenden Betrieben, die ihre Mitarbeiter/innen regelmäßig ins Ausland schicken, übernehmen Arbeitsmediziner/innen die reisemedizinische Prävention und Impfberatung.

Erstellen von Gesundheitskonzepten

Arbeitsmediziner/innen unterstützen kleine und große Unternehmen bei der Ausarbeitung von Gesundheitskonzepten für den Arbeitsalltag. Dies beinhaltet z.B. gesundes Kantinenessen, Betriebssport, die Einrichtung von Entspannungsräumen u.v.m. Auch regelmäßige Vorsorgeprogramme wie z.B. Blutbilder oder allgemeine Gesundheits-Checkups von Lunge, Augen und Haut gehören in diesen Bereich.

Arbeitstoxikologie

Arbeitsmediziner/innen haben v.a. im Bereich der Chemie oft mit toxikologischen Grundlagen zu tun. Dabei müssen sie sich mit Gefahrstoffen und deren sicheren Handhabung auskennen, um Gesundheitsschäden vorzubeugen. Hierzu gehören hauptsächlich die Krebsvorbeugung, das Biomonitoring am Arbeitsplatz (sprich: regelmäßige Blutabnahmen und -analysen), die Beurteilung chemischer Belastungen und Beanspruchungen sowie die Beratung beim direkten Umgang mit Gefahrstoffen.

Umweltmedizin

Im Fachbereich Umweltmedizin kümmern sich Arbeitsmediziner/innen um umweltmedizinische Risikofaktoren wie z.B. enorme Hitze im Sommer bei Straßenmeistereien oder Baufirmen. Zu ihren Aufgaben in diesem Bereich gehört die Erfassung, Beschreibung und Beurteilung von Umweltfaktoren hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz am Arbeitsplatz. Daraus folgt dann die individuelle umweltmedizinische Beratung z.B. bei entsprechenden Belastungen, Syndromen und Erkrankungen.

Weitere Aufgaben

Je nach Tätigkeitsbereich können weitere unterschiedliche Aufgaben für Arbeitsmediziner/innen hinzukommen. Meist gehört jedoch die individuelle Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in Unternehmen und Organisationen sowie die Grundsätze gesunder Führung. Auch allgemeine Grundlagen zur Förderung der Gesundheit von Beschäftigten und diverse Instrumente der Gesundheitsförderung fallen in diesen Bereich.

Weitere Aufgaben sind Einstellungsuntersuchungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen für berufliche Tätigkeiten, die besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen unterliegen (z.B. für Piloten/-innen, Polizisten/-innen oder Berufstaucher/innen) und Erste-Hilfe-Schulungen.

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Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin – Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden

Arbeitsmedizinern/-innen stehen eine Reihe von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung. Einige davon haben wir im Folgenden aufgelistet.

1. Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen

Arbeitsmediziner/innen nehmen die Differentialdiagnose (= Untersuchung) bei Funktionsstörungen und Erkrankungen vor und schlagen passende Therapien (= Behandlungen) vor. Sie führen durch bzw. untersuchen vorwiegend:

  • Sehkraft
  • Blutuntersuchung und Blutgerinnungstests
  • Hormonsystem (z.B. Schilddrüsenwerte) und Stoffwechsel
  • Gastrointestinaltrakt
  • Hals, Nase und Ohren
  • Haut
  • Herzkreislaufsystem
  • Lunge
  • Muskel-Skelettsystem
  • Nervensystem
  • psychische Verfassung
  • Urogenitalsystems einschließlich der Niere

Bei nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen, neoplastischen, allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen ermitteln Arbeitsmediziner/innen berufsbezogene Risiken und erstellen eine Berufsanamnese mit Erhebung von berufsbezogenen Risiken und Symptomen. Die Bewertung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit nehmen sie vor durch:

  • EKG
  • Lungenfunktionstest
  • Ergometrie
  • Hörtests
  • Sehtests
  • Indikationsstellung zu und Befundinterpretation von radiologischen Untersuchungen

2. Primärprävention

Zu den Behandlungsmethoden im Bereich der Primärprävention gehören für Arbeitsmediziner/innen die folgenden Maßnahmen:

  • Verhaltensprävention einschließlich Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitshygiene und Unfallprävention
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen, Risikobeurteilung z.B. für besondere Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche, Schwangere, leistungsgewandelte Beschäftigte
  • Beratung und Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
  • Beratung zu Maßnahmen der Verhaltensprävention, Präventionsberatung
  • Beurteilung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z.B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe
  • Beratung zur Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Durchführung von Maßnahmen der Infektionsprophylaxe im Betrieb
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Grundzüge der Pandemieplanung im Betrieb

3. Sekundärprävention und Tertiärprävention

Zu den Behandlungsmethoden im Bereich der Sekundär- bzw. Tertiärprävention gehören für Arbeitsmediziner/innen die folgenden Maßnahmen:

  • Früherkennungsuntersuchungen bei Risikofaktoren und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Verordnung
  • Eignungsuntersuchungen und -beurteilungen nach entsprechenden Rechtsverordnungen, einschließlich verkehrsmedizinischer Untersuchungen
  • Medizinische, arbeitsplatzbezogene, betriebliche und soziale Rehabilitation
  • Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einschließlich individueller Einzelmaßnahmen
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung bei Beschäftigten mit z.B. chronischen Erkrankungen oder bei leistungsgewandelten Beschäftigten

4. Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten

Arbeitsmediziner/innen untersuchen und behandeln die Angestellten in diversen Betrieben auf die folgenden allgemeinen Erkrankungen und Berufskrankheiten gemäß SGB VII und gemäß Berufskrankheiten-Verordnung:

  • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
  • Infektionskrankheiten und Tropenkrankheiten
  • Atemwegserkrankungen
  • Hautkrankheiten
  • Arbeits(mit)bedingte Erkrankungen
  • Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Volkskrankheiten
  • Meldung des Verdachts von Berufskrankheiten gemäß SGB VII
  • Beteiligung am Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten
  • Finale und kausale Gutachtenerstellung einschließlich Zusammenhangsgutachten bei Berufskrankheiten

5. Psychische Gesundheit

Zu den immer wichtiger werdenden Aufgaben der Untersuchung und Behandlung Beschäftigter von Arbeitsmedizinern/-innen gehören auch die Grundlagen psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder und Symptome. Dies sind u.a.:

  • Grundlagen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie einschließlich betrieblichem Konflikt- und Stressmanagement
  • Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
  • Beratung und Begleitung im Rahmen betrieblicher Suchtprävention
  • Psychologische und psychometrische Analyseverfahren und Fragebögen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswirkungen kultureller Faktoren und Einflüsse auf den Zusammenhang von Arbeit und psychischer Gesundheit

Wie wird man Arbeitsmediziner/in?

Wer den Facharzttitel für Arbeitsmedizin erwerben will, benötigt zunächst ein abgeschlossenes Medizinstudium. Mit Erhalt der Approbation kann man eine Facharztausbildung (auch Facharztweiterbildung) in einer gewünschten Facharztrichtung beginnen. Die Facharzt-Weiterbildung Arbeitsmedizin dauert fünf Jahre. Diese 60 Monate Weiterbildungszeit gliedern sich wie folgt

  • 36 Monate in der unmittelbaren Arbeitsmedizin
  • 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung

Zusätzlich muss ein 360 Stunden umfassender Kurs an den Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin absolviert werden, in dem Spezialthemen wie Berufskrankheiten, Arbeitspsychologie, Ergonomie, Recht, Wirtschaft, Technik und Sozialversicherungswesen behandelt werden. Am Ende legt man eine Facharztprüfung ab. Anschließend darf sich der/die Mediziner/in dann Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin nennen.

Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin

Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin existiert auch die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Diese war Vorläufer der Facharztausbildung und wird beibehalten, da der hohe Bedarf an Arbeitsmedizinern/-innen insbesondere für kleine und Mittelständische Unternehmen in Deutschland sonst nicht zu decken wäre. Die Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmediziner/in sind die Teilnahme am oben genannten Kurs sowie (je nach Bundesland variierend) eine mindestens 24 monatige Weiterbildungszeit, davon 12 Monate in der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin und 9-12 Monate in der Arbeitsmedizin.

Was verdient ein/e Arbeitsmediziner/in?

Das Facharzt-Gehalt für Arbeitsmedizin hängt neben der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit von der Art der Beschäftigung und vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Allgemein liegt das Arbeitsmediziner-Gehalt jedoch im Schnitt meist niedriger als das anderer Fachärzte/-innen. Die Einstiegsgehälter von Arbeitsmedizinern/-innen betragen ca. 55.000 Euro brutto jährlich. Dies kommt dadurch zustande, dass für sie Zulagen für Schichtdienste entfallen, da Arbeitsmediziner/innen so gut wie nie an Wochenenden oder Feiertagen sowie in der Nacht tätig sind.

Falls man als Arbeitsmediziner/in in einem Angestelltenverhältnis in einer Klinik arbeitet, orientiert sich das Gehalt an dem jeweils geltenden Tarifvertrag für Ärzte/-innen. Arbeitsmediziner/innen finden jedoch eher selten in diesem Bereich eine Anstellung und wenn, dann meist in einem klinischen Institut für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin oder im arbeitsmedizinischen Dienst einer Klinik.

Häufiger als in einer Klink arbeiten Arbeitsmediziner/innen in größeren Betrieben. Hier können die Gehälter auch deutlich über den Tarifen liegen: Je nach Betriebsgröße sind Bruttogehälter von 70.000 Euro pro Jahr für Berufsanfänger/innen und bis zu 95.000 Euro Jahresbrutto für Berufserfahrene möglich. Hat man eine Führungsposition im betriebsärztlichen Dienst inne, kann man im Durchschnitt mit einem Jahresbruttogehalt von bis zu 120.000 Euro rechnen.

Arbeitsmediziner/in – Welche Karriere Optionen gibt es?

Arbeitsmediziner/innen werden bundesweit gesucht, sodass in diesem Fach hervorragende Einstellungsaussichten bestehen. Tatsächlich herrscht sogar ein Betriebsärztemangel. Dabei bietet dieser Beruf auch Vorteile gegenüber den anderen medizinischen Fachbereichen. Nacht- und Wochenendarbeit fällt weg, dafür winken familienfreundliche Arbeitszeiten und eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit viel Kommunikation.

Als Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin kann man beispielsweise in großen Industrieunternehmen arbeiten. Hier sind Arbeitsmediziner/innen direkt in den Unternehmen angestellt.

Auch die Anstellung in einem arbeitsmedizinischen Gesundheitszentrum ist denkbar. Im Rahmen dieser Aufgabe ist man bei einem Dienstleister angestellt, der viele Unternehmen mit arbeitsmedizinischen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit versorgt.

Wie viele Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin gibt es?

Die Bundesärztekammer veröffentlicht regelmäßig eine Statistik, in welcher sie die Anzahl der Fachärzte/-innen für Arbeitsmedizin veröffentlicht. Stand 2021 gibt es 2.031 berufstätige Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner.

Bei praktischArzt finden sich in zahlreichen Fachgebieten viele interessante Stellenangebote. Hier geht es direkt zu passenden Stellenangeboten in der Arbeitsmedizin.

Häufige Fragen zu Arbeitsmedizin

  1. Was ist Arbeitsmedizin?
  2. Die Arbeitsmedizin ist ein sog. präventivmedizinisches Fachgebiet, das sich mit den Einflüssen der Arbeitswelt auf die Gesundheit der Beschäftigten auseinandersetzt. Arbeitsmediziner/innen arbeiten daher hauptsächlich vorbeugend und weniger heilend. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern und weniger, sie anschließend kurativ zu behandeln.

  3. Was macht ein/e Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin?
  4. Hauptsächlich kümmern sich Arbeitsmediziner/innen um den langfristigen Erhalt und die aktive Förderung der physischen und psychischen Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen eines Betriebes. Sie leisten z.B. Erste Hilfe bei Betriebsunfällen, helfen bei Wiedereingliederungen nach Arbeitsunfällen und sind auch Ansprechpartner/innen für allgemeine Gesundheitsfragen wie z.B. Impfungen.

  5. Was darf ein/e Arbeitsmediziner/in?
  6. Ein/e Arbeitsmediziner/in darf eine/n Angestellte/n nicht ohne deren Einwilligung untersuchen, auch wenn der/die Arbeitgeber/in dies wünscht. Arbeitsmediziner/innen dürfen Arbeitgebern/-innen außerdem keine Auskunft über ihre Befunde geben. Außerdem dürfen sie nur diejenigen Vorsorgeuntersuchungen durchführen, die in ihrer Branche üblich sind; in der Baubranche zählen hierzu z.B. die Lärm- oder Asbestvorsorge. Arbeitsmediziner/innen dürfen ferner Angestellte krankschreiben.

  7. Wie viel verdient ein/e Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin?
  8. Einstiegsgehälter von Arbeitsmedizinern/-innen liegen in kleineren Betrieben meist bei ca. 55.000 Euro brutto jährlich. In großen Firmen sind die Gehälter jedoch meist deutlich höher. Dort verdienen Berufsanfänger/innen je nach Betriebsgröße 70.000 Euro und Berufserfahrene bis zu 95.000 Euro Jahresbrutto. Bei einer Führungsposition im betriebsärztlichen Dienst kann man im Durchschnitt sogar mit einem Jahresbruttogehalt von bis zu 120.000 Euro rechnen.

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