
Gehaltszuschuss für Allgemeinmediziner ab Januar 2025: Wer seine Weiterbildung in einer ärztlichen Praxis macht, kann sich bald über eine Gehaltserhöhung freuen. Denn entsprechend der Tarifanpassung zum 31. Januar 2025 wird auch die Fördersumme für die Weiterbildung in Arztpraxen wieder erhöht.
Gehaltszuschuss für Allgemeinmediziner: Mehr Geld im Rahmen der geförderten Weiterbildung
In Deutschland wurden die Förderungen für die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern zuletzt deutlich ausgeweitet, um den anhaltenden Hausärztemangel zu bekämpfen. Zum 31. Oktober wurde eine weitere Erhöhung um 400 Euro angekündigt: Ab dem 01. Januar 2025 erhalten angehende Allgemeinmediziner in geförderten Praxen ein Gehalt von 5.800 Euro – zuletzt lag der Betrag bei 5.400 Euro.
Der Gehaltszuschuss im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung in einer Arztpraxis dient allgemein dem Ausgleich des Gehalts angehender Allgemeinmediziner an das Tarifniveau in kommunalen, kirchlichen und Unikliniken. Alles dazu hier:
Gesundheitsministerium: Lauterbach plant weitere Maßnahmen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant über den Gehaltszuschuss umfassende Maßnahmen, um den Hausärztemangel und die Versorgungslücken in Deutschland zu bekämpfen, so kündigte er es im Juni 2024 an. Ein Kernpunkt liegt dabei in der Endbudgetierung: Bisher war es Hausärzten nicht möglich, alle Leistungen pro Patient bei der Krankenkasse abzurechnen, da diese gedeckelt waren. Dieser Deckel soll zukünftig fallen. Auch die Praxen selbst sollen nach dem Gesundheitsminister mehr Geld erhalten – beispielsweise durch eine Förderung für längere Öffnungszeiten. Bezüglich aktueller politischer Ereignisse bleibt jedoch offen ob und wie Lauterbachs Ideen auch in die Tat umgesetzt werden – Zustimmung kam aber von verschiedener Seite, auch von der Opposition.