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Kampf gegen Hausärztemangel: Gehaltszuschuss
Im Kampf gegen den Hausärztemangel tut sich was in Deutschland: Am 01. Juli 2016 wurde der monatliche Gehaltszuschuss für Allgemeinmediziner in der ambulanten Weiterbildung angehoben.
Was sich zunächst wie ein großzügiger Geldsegen liest, war in Wahrheit längst überfällig:
Bisher wurden den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten im ambulanten Weiterbildungsabschnitt in Allgemeinarztpraxen ein Gehaltszuschuss von 3.500 € brutto monatlich gezahlt.
Dieser Betrag sollte durch die Praxis, in der die jungen Ärzte tätig waren, auf das klinikübliche, tarifvertraglich geregelte Gehalt angehoben werden – so hatten es zumindest der Deutsche Krankenhausverbund, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vorgesehen.
Bis nur bei 14% Anpassung auf das Klinikgehalt
Die Realität sah allerdings anders aus: Nur in 14% der Fälle wurde das Bruttogehalt wie vorgesehen auf das Klinikgehalt von stationär tätigen Ärzten angehoben. In den meisten Fällen erhielten die Praxisassistenten keinerlei Aufstockung ihres Gehalts durch die Praxen, und mussten somit eine Beschneidung ihres Einkommens auf 3500 € brutto monatlich hinnehmen.
Bei einem Klinikgehalt von je nach Ausbildungsjahr 4.500-5.000 € brutto monatlich bedeutete somit der verpflichtende ambulante Abschnitt für die jungen Mediziner eine deutliche Gehaltseinbuße.
Nun 5.000 Euro im Monat
Dies hat sich nun zum Glück geändert: Der monatliche Gehaltszuschuss beträgt nun 5.000€ und orientiert sich damit mehr am tarifvertraglich geregelten Klinikgehalt.
Zudem wurde die Zahl an Praxis-Weiterbildungsplätzen in der Allgemeinmedizin bundesweit von 5.000 auf 7.500 Stellen erhöht. In Gebieten, die ärztlich unterversorgt sind, wird der Förderbetrag noch einmal um 500 € monatlich bezuschusst. In Gebieten mit drohender Unterversorgung gibt es zusätzlich 250€.
Damit soll dem Hausarztmangel Sorge getragen und die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in unterversorgte Gebieten attraktiver gestaltet werden.
Bald 1.000 neue Stellen
Zusätzlich zu den 7.500 Stellen für Allgemeinmediziner sollen künftig bundesweit 1.000 Stellen für Praxisassistenten anderer Fachrichtungen geschaffen werden, die ebenso bezuschusst werden sollen. Die Auswahl der Facharztgruppen erfolgt durch die regionalen KVen und Krankenkassen je nach Versorgungsbedarf.
Die Gelder für die Bezuschussung der Praxisassistenten werden jeweils zur Hälfte von den KVen und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und an den Praxisinhaber ausgezahlt. Dieser leitet den Zuschuss mit dem Praxisgehalt in voller Höhe an die Ärztin oder den Arzt in Weiterbildung weiter. Abzüge von der Zuschuss-Summe sind unzulässig.
Wir freuen uns über diese positive Entwicklung für die werdenden Allgemeinmediziner!
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