Als Chefarzt steht man ganz oben auf der Karriereleiter und ist neben der Versorgung von Patienten auch für die Leitung der medizinischen Fachabteilung sowie das Personalmangement verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Chefarzt und Personalgewinnung
An der Personalbeschaffung im Krankenhaus ist der Chefarzt einer medizinischen Fachabteilung nicht direkt beteiligt. Leitende Ärzte können die Personalabteilung bei der Akquise von neuem Personal jedoch durch die Übernahme der im Folgenden genannten Punkte unterstützen.
Definieren des Mitarbeiterprofils und Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
Der Chefarzt einer Klinik muss Neueinstellungen und Personalbedarfe zwar immer mit der Personalabteilung und der Krankenhaus-Geschäftsführung abstimmen, er gibt jedoch das Anforderungsprofil vor, welches von Bewerbern zu erfüllen ist. Darüber hinaus nimmt er an Vorstellungsgesprächen teil, um die Eignung potenzieller neuer Mitarbeiter zu beurteilen.
Außenwirkung der Klinik stärken
Eine gute Außenwirkung von Krankenhäusern sowie die Reputation und der Ruf der dort beschäftigten Chefärzte tragen nicht nur zur Patientenbindung und der Bindung des bereits bestehenden Personalstamms bei, auch das Interesse von Personen auf Stellensuche oder mit Wunsch zum Jobwechsel, sich in einem entsprechenden Unternehmen auf eine freie Stelle zu bewerben, kann hierdurch maßgeblich gesteigert werden. Chefärzte können sich gezielt an einem öffentlichkeitswirksamen Auftritt ihres Krankenhauses beteiligen, indem sie eine Übersicht des Behandlungsangebotes, Informationen zum aktuellen Kollegium oder beispielsweise auch Erfahrungsberichte aus Mitarbeiter- oder Patientenperspektive auf der Homepage der Fachabteilung veröffentlichen. Auch ein Employer Branding kann hier helfen.
Chefarzt und Personalmanagement: Motivation und Führung
Die Mitarbeitermotivation hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg einer Fachabteilung im Krankenhaus. In diesem Zusammenhang spielt der Chefarzt eine entscheidende Rolle. Wenn dieser eine positive Arbeitskultur vorlebt, welche geprägt ist von respektvoller Zusammenarbeit und guter Kommunikation und darüber hinaus in der Lage ist, seine Mitarbeitenden zu motivieren, so kann sich dies positiv auf deren Arbeitseinstellung und Leistungsfähigkeit auswirken und gleichzeitig den Patienten ein sicheres und gutes Gefühl vermitteln.
Chefarzt und Personalmanagement: Förderung der Mitarbeiter
Der Chefarzt steht grundsätzlich mit seiner Verantwortung und bestenfalls auch mit seiner fachlichen Expertise über allen seinen nachgeordneten (ärztlichen) Mitarbeitern. Dennoch ist es klar, dass er nicht alle Aufgaben und Abläufe eigenständig übernehmen oder überwachen kann. In diesem Zusammenhang kann ein Chefarzt seine Führungsqualitäten unter Beweis stellen, wenn er unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Mitarbeiter entsprechende Aufgaben an diese delegiert oder ihnen sogar ganze Verantwortungs- oder Tätigkeitsbereiche überträgt und ihnen somit eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung gibt. Mehr dazu:
Mitarbeiter können so ihre fachliche Kompetenz unter Beweis stellen und der Chefarzt erhält die Möglichkeit zur besseren Leistungsbeurteilung des Personals und kann im Verlauf eine gezieltere Förderung jedes einzelnen vornehmen. Der Leiter einer medizinischen Fachabteilung hat somit auch mehr Zeit für andere Aufgaben. Zudem lassen sich durch das gezielte Fördern von Mitarbeitern Arbeitsabläufe und Prozesse vereinfachen und verbessern.
Beteiligung an Privatliquidation
Das Thema Privatliquidation erfordert ein tiefes Verständnis sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der organisatorischen und kommunikativen Anforderungen im Personalmanagement. Der Chefarzt muss dabei eine Balance finden zwischen seiner ärztlichen Verantwortung und den wirtschaftlichen Interessen der Klinik.
Im Arbeitsvertrag des Chefarztes sind häufig Regelungen zur Privatliquidation festgelegt. Dazu gehören etwa die Höhe der Beteiligung des Krankenhauses an den Einnahmen aus der Privatliquidation und die Modalitäten der Abrechnung. Diese Regelungen müssen klar und transparent sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Chefarzt hat dann das Recht, Privatpatienten direkt abzurechnen, was als Privatliquidation bezeichnet wird. Die Abrechnung erfolgt in der Regel gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Es ist wichtig, dass der Chefarzt die rechtlichen Vorgaben und die korrekte Anwendung der GOÄ kennt, um Abrechnungsfehler zu vermeiden.
Delegation und Haftung
Ein Chefarzt kann bestimmte medizinische Leistungen an nachgeordnete Ärzte delegieren, die dann unter seinem Namen privatliquidiert werden können. Hierbei ist sicherzustellen, dass die delegierten Ärzte über die notwendige Qualifikation verfügen. Zudem bleibt der Chefarzt für die ordnungsgemäße Abrechnung und die erbrachten Leistungen verantwortlich, was auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Personalführung und Schulung
Im Rahmen des Personalmanagements ist es wichtig, dass der Chefarzt sicherstellt, dass das Personal, das mit der Privatliquidation befasst ist, gut geschult und über die relevanten rechtlichen und organisatorischen Vorgaben informiert ist. Dies schließt sowohl die administrativen Mitarbeiter als auch die nachgeordneten Ärzte ein.