Eine Abmahnung ist ein formeller Hinweis eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass dessen Verhalten oder Leistung nicht den Erwartungen entspricht und eine Wiederholung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen kann. Ärzte können aus verschiedenen Gründen abgemahnt werden, darunter Fehlverhalten gegenüber Patienten oder Kollegen, falsche Therapie oder Anordnungen, unzureichende Dokumentation, Verstöße gegen Arbeitszeiten oder ein unsachgemäßer Umgang mit sensiblen Daten. Die Palette an potenziellen Gründen für eine Abmahnung ist groß.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweist und vor weiteren Konsequenzen warnt. Sie dient als eindeutige Aufforderung arbeitsvertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Die Abmahnung ist ein schwerwiegender Einschnitt in der Personalakte, da sie im selben Atemzug auch eine Kündigung androht. Alternativ können Arbeitgeber den Arzt auch mittels einer Ermahnung auf Fehlverhalten hinweisen.
Formale Anforderungen an eine Abmahnung
Damit die Abmahnung arbeitsrechtlich wirksam ausgesprochen werden kann, muss sie einige formale Anforderungen erfüllen.
Darin muss das vertragswidrige Verhalten konkret beschrieben sein, denn allgemeine Formulierungen, wie zum Beispiel „Arbeit nicht gründlich genug“, sind nicht ausreichend.
Zudem muss der Arbeitgeber herausarbeiten, an welcher Stelle das abgemahnte Verhalten auch wirklich einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag darstellt, wann sich dieser ereignet hat (Datum/Uhrzeit) und diese Punkte im Schreiben auch deutlich hervorheben.
Zuletzt ist für eine wirksame Abmahnung entscheidend, dass der Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Konsequenzen hervorhebt (Kündigung), die drohen, wenn der Arzt das abgemahnte Verhalten nicht unterlässt.
Obwohl mündliches Abmahnen möglich ist, sollte eine rechtssichere Abmahnung daher grundsätzlich in Schriftform erfolgen.
Besondere Bedingungen an Unikliniken
Für Ärzte, die an Universitätskliniken beschäftigt sind, gelten gemäß Tarifvertrag besondere Bedingungen. Hier ist vorgeschrieben, dass der betroffene Arzt vor einer Abmahnung zunächst zum Vorwurf angehört werden muss. An kommunalen Häusern ist eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag nicht vorgesehen.
Mögliche Gründe für eine Abmahnung als Arzt
Neben allgemeinen Gründen, die auch für andere Berufsgruppen zutreffen, gibt es bei Ärzten einige spezifische Themen, die bei entsprechendem Fehlverhalten zu einer Abmahnung führen können.
Unzureichende Patientenversorgung
Ein häufiger Grund im ärztlichen Bereich ist die mangelhafte Behandlung von Patienten. Dazu zählen das Unterlassen notwendiger Untersuchungen, falsche Anordnungen oder die Verordnung ungeeigneter Therapien.
Fehlverhalten gegenüber Kollegen und Patienten
Unfreundlichkeit oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Patienten kann ebenfalls eine Abmahnung nach sich ziehen. Mehr dazu:
Verstöße gegen Arbeitszeiten
Unpünktlichkeit und unrechtmäßige Krankmeldung sind weitere häufige Gründe für Abmahnungen.
Kann man mehrmals für die gleiche Sache abgemahnt werden?
Ja, es ist möglich, mehrmals für dasselbe Fehlverhalten abgemahnt zu werden. Allerdings verliert die Abmahnung ihre Warnfunktion, wenn der Arbeitgeber häufig ohne Konsequenzen abmahnt. Dies kann die Wirksamkeit einer späteren Kündigung beeinträchtigen.
Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?
Bei Erhalt einer Abmahnung ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Vorwürfe genau zu prüfen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen und im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einzuholen.
Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann zudem hilfreich sein. Falls die Vorwürfe unbegründet erscheinen, kann eine Klage beim Arbeitsgericht in Erwägung gezogen werden.
Wann muss ich mit einer Kündigung rechnen?
Eine Kündigung kann nach wiederholtem Fehlverhalten erfolgen, wenn der Arbeitnehmer trotz Abmahnung seine Pflichten weiterhin verletzt. In schwerwiegenden Fällen, wie etwa bei Diebstahl oder groben Verstößen gegen die ärztliche Schweigepflicht, kann eine fristlose Kündigung ohne vorheriges Abmahnen ausgesprochen werden. Diese Rechte und Pflichten sollten Ärzte daher kennen:
Der Arbeitgeber muss jedoch stets abwägen, ob nicht ein milderes Mittel ausreichend gewesen wäre, um das Fehlverhalten zu beenden. Eine sofortige verhaltensbedingte Kündigung ist gemäß Kündigungsschutzgesetz ohne vorherige Abmahnung unzulässig.
Eine Kündigung nach wiederholter Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn es sich um sogenannte „gleichgelagerte“ Verstöße handelt. Wenn ein Arzt also eine Abmahnung wegen falscher Anordnungen in einer Patientenakte erhalten hat, so kann er nicht später wegen Unpünktlichkeit gekündigt werden. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber zunächst eine weitere Abmahnung aussprechen.