Im Rahmen der ärztlichen Berufsausübung haben Mediziner gewisse Rechte, sind aber auch an bestimmte Pflichten gebunden. Einen Überblick über die im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten geltenden Arztrechte und -pflichten liefert der folgende Artikel.
Der Behandlungsvertrag
Zu Beginn der ärztlichen Behandlung kommt ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient zustande. Dieser regelt die von beiden Seiten geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und ist nicht an eine schriftliche Form gebunden. Es reicht, wenn beide Parteien dem Vertrag mündlich zustimmen, für gewöhnlich wird er jedoch wortlos geschlossen. Die Zustimmung erteilt der Patient bereits mit der Vereinbarung eines Termins, der Arzt erteilt die Zustimmung unmittelbar mit Beginn der Behandlung. Im Rahmen einer Krankenhausbehandlung entsteht der Behandlungsvertrag nur zwischen dem Patienten und dem Krankenhausträger, nicht jedoch zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt. Bei privat versicherten Personen hingegen können Behandlungsverträge sowohl mit dem Krankenhausträger – in Hinblick auf allgemeine Leistungen – und mit dem ärztlichen Personal in Bezug auf die medizinischen Leistungen entstehen. Die Beendigung eines Behandlungsvertrags ergibt sich üblicherweise durch den Abschluss der ärztlichen Behandlung. Beide Parteien haben jedoch zu jeder Zeit die Möglichkeit und das Recht vom bestehenden Behandlungsvertrag zurückzutreten.
Verpflichtungen des Arztes
Ärzte müssen sich im Klinikalltag bei der Behandlung von Patienten an die folgenden Pflichten halten.
Medizinische Behandlungspflicht
Ärzte sind nicht grundsätzlich zur Behandlung aller Patienten verpflichtet. In den folgenden Fällen gilt jedoch die medizinische Behandlungspflicht.
- Der Patient benötigt eine Notfallbehandlung
- Der Arzt befindet sich im Bereitschaftsdienst
In welchen Fällen kann der Arzt die medizinische Behandlung ablehnen?
Ärzte dürfen die Behandlung von Patienten unter anderem in den folgenden Fällen ablehnen.
- Der Patient kann seinen Versicherungsstatus nicht nachweisen
- Die Beschwerden des Patienten können nicht innerhalb der eigenen ärztlichen Fachkompetenz behandelt werden
- Bei unangemessenem oder aggressivem Verhalten des Patienten oder wenn zwischen Arzt und Patient kein Vertrauensverhältnis (mehr) besteht
Weitere Informationen liefert außerdem dieser Artikel: Wann dürfen Ärzte Patienten ablehnen?.
Sorgfaltspflicht
Unter der Sorgfaltspflicht versteht man die Pflicht eines Arztes, die medizinische Behandlung seiner Patienten unter dem Aspekt des Erreichens des Heilungserfolg, basierend auf dem neusten Stand der medizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der damit verbundenen erforderlichen Sorgfalt durchzuführen.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht muss der Arzt die folgenden Aspekte beachten.
- Behandlung unter Anwendung der geforderten fachlichen Kenntnisse und von nach dem aktuell geltenden medizinischen Standard geeigneten Gerätschaften und Methoden
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder Studium der Fachliteratur
Die Missachtung der Sorgfaltspflicht kann ärztliche Behandlungsfehler nach sich ziehen.
Informations- und Aufklärungspflicht
Ärzte sind basierend auf Paragraf 630 e Absatz 1 des BGB dazu verpflichtet, ihre Patienten über die im Rahmen einer Erkrankung notwendigen Maßnahmen ausführlich zu informieren und aufzuklären. Gesprächsinhalt müssen hierbei die Art der Maßnahme, deren Umfang und die gewählte Durchführungsmethode, sowie alle im Rahmen der Maßnahme zu erwartenden Risiken und Folgen sein.
Einwilligungsgebot
Gemäß Paragraf 630 d BGB sind Ärzte dazu verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme – gesundheitlicher und körperlicher Natur – die Einwilligung des jeweiligen Patienten einzuholen. Der Patienteneinwilligung muss ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch zugrunde liegen. Detaillierte Infos zu den Themen Aufklärung und Einwilligung lesen Sie hier: Aufklärung und Einwilligung – Leitfaden für Ärzte.
Dokumentationspflicht
Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ist die für Ärzte geltende Dokumentationspflicht zivilrechtlich im Paragraf 630f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert und darüber hinaus in den Berufsordnungen für Ärzte der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Dokumentation umfasst hierbei die Krankengeschichte und Diagnose(n) des Patienten, die im Rahmen der Behandlung durchgeführten Untersuchungen und erhobenen Befunde, Therapien und Eingriffe, sowie alle im Rahmen der Therapien und Eingriffe durchgeführten Aufklärungsgespräche. Die Dokumentation der genannten Inhalte hilft den behandelnden Ärzten einerseits einen Überblick über den Behandlungsverlauf zu behalten, darüber hinaus dient sie als Nach- und insbesondere Beweis, falls dem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Behandlung und der entsprechenden Dokumentation derselben. Gemäß Paragraf 630f Absatz 1 Satz 1 BGB hat die Dokumentation während oder unmittelbar nach der Behandlung zu erfolgen. Sie kann auf Papier oder in elektronischer Form vorgenommen werden, muss leserlich und nachvollziehbar sein.
Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist in Paragraf 203 Strafgesetzbuch (StGB) und in Paragraf 9 Absatz 1 der Berufsordnung für Ärzte geregelt, beziehungsweise den Berufsordnungen für Mediziner der jeweiligen Landesärztekammern zu entnehmen. Die ärztliche Schweigepflicht verpflichtet Ärzte, über alle Informationen und Gesprächsinhalte, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut werden, zu schweigen und dies auch über den Tod des Patienten hinaus. Wer gegen die Schweigepflicht verstößt hat schlimmstenfalls mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
In welchen Fällen ist der Arzt nicht an die Schweigepflicht gebunden?
Eine Ausnahme von der Schweigepflicht besteht nur dann, wenn der Patient den Arzt von derselben entbindet oder die Schweigepflicht aufgrund besonderer Umstände aufgehoben ist, beispielsweise im Zusammenhang mit einem meldepflichtigen Krankheitsfall im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder wenn der Patient einen gesetzlichen Betreuer hat und dieser im Rahmen der medizinischen Behandlung des Patienten dessen Interessen vertritt.
Fazit
Eine vertrauensvolle und fachlich qualitativ hochwertige medizinische Behandlung erfordert die Beachtung einer Vielzahl an Pflichten von ärztlicher Seite, setzt aber gleichermaßen auch einen respektvollen Umgang von Patientenseite voraus und dessen Bereitschaft alle im Rahmen der Behandlung notwendigen Informationen mit dem Arzt zu teilen, denn nur so kann der maximale Therapieerfolg erreicht werden.