
Die meisten Studierenden bessern während des Studiums ihre Finanzen mit einem Nebenjob auf. Medizinstudierende sind hier keine Ausnahme. Doch bevor Du Dir die Kellnerschürze umbindest – lass uns einen genaueren Blick auf die Joblandschaft für Studenten werfen. Neben spannenden Tätigkeiten, von denen sogar Dein Studium profitiert, gibt es aber auch viele rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Ob BAföG, Kindergeld oder Steuerfreibeträge – jeder Nebenjob im Medizinstudium kann sich unterschiedlich auf Deine finanzielle Situation auswirken. Deshalb lohnt es sich, gut informiert zu sein!
Inhaltsverzeichnis

Kostenloses Girokonto gefällig?
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Aushilfe in Arztpraxen
Ein Nebenjob in einer Arztpraxis ist für Medizinstudenten besonders attraktiv. Du unterstützt das Praxisteam am Empfang, bei der Patientenbetreuung, im Labor oder sogar bei kleineren medizinischen Tätigkeiten wie Blutabnahmen oder Verbandwechsel. Das bietet Dir wertvolle praktische Erfahrungen und ermöglicht so einen frühen Einblick in den Alltag einer Arztpraxis. Viele Praxen suchen dabei gezielt Medizinstudenten und schreiben Stellen über Online-Plattformen, Uniaushänge oder Vermittlungsagenturen aus. Dieser Nebenjob ist also ideal, um Dich auf das spätere Berufsleben vorzubereiten, den Umgang mit Patienten zu trainieren und wichtige Abläufe in einer Praxis kennenzulernen. Wer sich frühzeitig bewirbt, kann oft langfristig in einer Praxis mitarbeiten und sich ein wertvolles Netzwerk aufbauen.
Die Bezahlung liegt je nach Erfahrung und Region bei etwa 20 bis 22 Euro pro Stunde. Anstellungen erfolgen oft als Werkstudent oder auf Minijob-Basis.
HiWi an einem Institut oder Lehrstuhl
Als wissenschaftliche Hilfskraft (HiWi) an einem Institut oder Lehrstuhl unterstützt Du Forschungsprojekte, wertest Daten aus oder hilfst bei der Organisation von Veranstaltungen. Die Aufgaben variieren je nach Fachbereich und Institut. Häufig gehören Literaturrecherchen, Dateneingaben und -analysen, das Erstellen von Präsentationen oder sogar Tätigkeiten im Labor dazu. Du erlangst tiefe Einblicke ins Fach, die über Vorlesungsinhalte hinausgehen, und erlebst den Alltag in Lehre und Forschung. Hier kannst Du auch wertvolle Kontakte fürs spätere Berufsleben knüpfen, und wer weiß – vielleicht ergibt sich ja durch den Job ein Dissertationsthema für Dich? Um eine Stelle als HiWi zu bekommen, lohnt es sich, aktiv an der Uni nach Ausschreibungen zu suchen oder direkt Professoren und Forschungsgruppen anzusprechen.
Der Stundenlohn liegt meist zwischen 12 und 16 Euro. Die Anstellung erfolgt in der Regel über einen befristeten Arbeitsvertrag, oft als Werkstudentenstelle.
OP-Assistenz „Hakenhalter“
Als Hakenhalter im OP unterstützt Du chirurgische Eingriffe, indem Du Operationshaken hältst, die Patientenlagerung übernimmst und sterile Arbeitsabläufe kennenlernst. Dabei erlangst Du wertvolle Einblicke in verschiedene OP-Techniken, Nahtverfahren und den Umgang mit Instrumenten. Diese Erfahrungen helfen Dir später in der Famulatur, im PJ und im Berufsleben. Körperliche Belastbarkeit ist wichtig, denn lange OPs erfordern Durchhaltevermögen. Jobs als Hakenhalter findest Du oft in chirurgischen Abteilungen von Krankenhäusern oder Privatkliniken. Bewerbungen laufen meist direkt über die Kliniken oder über Plattformen für Medizinstudenten.
Der Verdienst liegt je nach Klinik und Erfahrung zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde. Die Anstellung erfolgt meist als Werkstudent oder im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs.
Tutor im Repetitorium
Als Tutor an einer medizinischen Fakultät unterstützt Du jüngere Studierende bei praktischen Fertigkeiten wie der körperlichen Untersuchung, Arzt-Patienten-Kommunikation oder Anatomie. Du arbeitest meist in Kleingruppen und vermittelst Wissen auf Augenhöhe. Viele Universitäten bieten dafür spezielle Schulungen an, um didaktische Fähigkeiten zu verbessern. Besonders vorteilhaft: Du festigst Dein eigenes Wissen, sammelst erste Lehrerfahrungen und kannst Dir eine offizielle Bescheinigung über Deine Tätigkeit ausstellen lassen. Das macht sich auf jeden Fall gut im Lebenslauf – besonders für alle, die sich für Lehre oder Forschung interessieren.
Die Bezahlung variiert je nach Uni und Bundesland, liegt aber meist zwischen 13 und 17 Euro pro Stunde. Tutorentätigkeiten laufen oft als Werkstudentenjobs oder über kurzfristige Anstellungen. Manche Unis stellen Tutoren auch als wissenschaftliche Hilfskräfte ein.
Sitzwache
Die Tätigkeit als Sitzwache ist ein ruhiger, aber auch verantwortungsvoller Nebenjob für Medizinstudenten. Du überwachst Patienten, die weglaufgefährdet sind, unter Delir leiden oder nach einem operativen Eingriff besondere Aufmerksamkeit benötigen. Dabei sorgst Du für deren Sicherheit, rufst bei Bedarf das Pflegepersonal und leistest beruhigende Gesellschaft. Der Job eignet sich gut für Dich, wenn Du eine flexible und vergleichsweise wenig körperlich anstrengende Tätigkeit suchst. Sitzwachen werden vor allem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigt. Bewerbungen laufen direkt über Kliniken oder über Vermittlungsplattformen für medizinisches Personal.
Sitzwachen werden oft als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung angestellt. Da Nachtschichten und Wochenenddienste üblich sind, lässt sich der Job gut mit dem Medizinstudium kombinieren.
Die Vergütung liegt meist zwischen 12 und 18 Euro pro Stunde, abhängig von der Klinik und den Arbeitszeiten.
Pflegehilfskraft
Arbeiten in der Pflege bietet Medizinstudenten wertvolle Einblicke in den Klinikalltag. Du übernimmst pflegerische Tätigkeiten wie Grundpflege, Mobilisation von Patienten, Vitalzeichenkontrolle und Dokumentation. In der Anästhesie oder Intensivmedizin kannst Du zusätzlich erste medizinische Aufgaben übernehmen, wie das Legen von Zugängen oder die Assistenz bei invasiven Eingriffen. Häufig erfolgt die Anstellung als Werkstudent oder über einen Minijob. In größeren Kliniken gibt es auch spezielle Programme, in denen Medizinstudenten gezielt auf spätere Assistenzarztaufgaben vorbereitet werden.
Die Bezahlung variiert je nach Krankenhaus und Bundesland, liegt aber oft bei 13 bis 18 Euro pro Stunde.
Medizinische Online-Redaktion
Ein Nebenjob in der medizinischen Online-Redaktion bietet Dir die Möglichkeit, Dein Wissen praktisch anzuwenden und gleichzeitig Geld zu verdienen. Die Hauptaufgaben bestehen darin, medizinische Fachtexte zu erstellen oder bestehende Texte für Laien verständlich aufzubereiten. Dabei sind eine präzise Ausdrucksweise und fundiertes medizinisches Wissen gefragt. Viele Plattformen suchen Medizinstudenten, die auf Stundenbasis im Homeoffice arbeiten. Voraussetzung ist in der Regel ein klinischer Studienabschnitt, da das Wissen für die Erstellung und Überarbeitung der Inhalte notwendig ist. Diese Tätigkeit bietet Dir auf jeden Fall den Vorteil einer flexiblen Zeiteinteilung und die Möglichkeit, von überall aus zu arbeiten. Außerdem kannst Du Dein Fachwissen vertiefen und verbesserst Deine Schreibfähigkeiten – ideal als Vorbereitung für Deine Doktorarbeit.
Die Bezahlung variiert je nach Arbeitgeber, liegt aber häufig zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde.

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Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gibt verschiedene Anstellungsmöglichkeiten während des Medizinstudiums: Minijobs, Werkstudentenstellen oder selbstständige Tätigkeiten. Jede dieser Beschäftigungsformen unterliegt dabei eigenen Regelungen hinsichtlich Arbeitszeit, Sozialversicherung und Steuerpflicht.
Während der Vorlesungszeit darfst Du beispielsweise als Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien ist eine 40-Stunden-Woche erlaubt, solange insgesamt aber nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr über 20 Stunden gearbeitet wird. Minijobs bis 556 Euro monatlich sind von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der Mindestlohn liegt seit 01. Januar 2025 bei 12,84 Euro, somit darfst Du als Minijobber maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten. Wer mehr verdient, fällt unter die Werkstudentenregelung mit reduzierten Abgaben.
Wenn Du selbstständig bist, musst Du Dein Einkommen versteuern, eine Steuernummer beantragen und eventuell Umsatzsteuer zahlen. Wer regelmäßig über 8.400 Euro pro Jahr verdient, muss sich selbst krankenversichern. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Studierende alle Regelungen genau kennen.
Du siehst, es gibt einiges zu beachten – deshalb bekommst Du einen schnellen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Nebenjobs im Medizinstudium.
BAföG-Regelung
Studierende, die BAföG erhalten, müssen sich an feste Einkommensgrenzen halten. Seit dem Wintersemester 2024/25 darfst Du in einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten maximal 6.672 Euro brutto hinzuverdienen, das entspricht 556 Euro monatlich. Bei einer selbstständigen Tätigkeit liegt die Grenze für den steuerfreien Gewinn bei 5.050 Euro pro Jahr, also etwa 421 Euro pro Monat. Wird diese Grenze überschritten, wird das BAföG anteilig gekürzt. Wer deutlich mehr verdient, kann den BAföG-Anspruch vollständig verlieren.
Alternativ gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Studienkredit bietet flexible Rückzahlungsmodelle und geringe Zinsen. Zudem können Stipendien eine weitere finanzielle Unterstützung sein. Mehr zum Thema findest Du hier:
- Finanzierung Medizinstudium – Keine Sorgen um die Kosten
- Stipendium Medizinstudium: Unsere Top 12 auf einen Blick
- Studienkredit im Medizinstudium
Sozialversicherung und Steuerpflicht
Je nach Beschäftigungsart gelten unterschiedliche Regeln für die Sozialversicherung. Bei einem Minijob bis 556 Euro monatlich bleibst Du weiterhin über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert (solange Du unter 25 Jahre alt bist). Wer regelmäßig mehr verdient, muss sich selbst versichern und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Diese belaufen sich auf etwa 130 Euro monatlich.
Wenn Du als Werkstudent arbeitest, bist Du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlst aber Beiträge zur Rentenversicherung. Diese werden zur Hälfte von Deinem Arbeitgeber übernommen. Bis zum 25. Lebensjahr bist Du in der Familienversicherung Deiner Eltern krankenversichert, sofern Dein Einkommen unter 8.400 Euro pro Jahr bleibt. Ansonsten ist eine eigene studentische Krankenversicherung erforderlich.
Freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten
Du kannst als Medizinstudent als Nachhilfelehrer, wissenschaftlicher Autor oder im Online-Marketing tätig sein. Diese Tätigkeiten gelten als freiberuflich und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen als Angestelltenverhältnisse. Wer unter der Kleinunternehmerregelung bleibt (bis 25.000 Euro Umsatz pro Jahr), muss keine Umsatzsteuer abführen. Gewinne über 11.784 Euro jährlich sind einkommensteuerpflichtig.
Falls Du BAföG beziehst, gilt dann ein Freibetrag von 5.050 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze jedoch überschritten, drohen Kürzungen. Auch die Rentenversicherungspflicht kann greifen, wenn die Selbstständigkeit als Hauptberuf eingestuft wird. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit dem Finanzamt und der Krankenkasse zu klären, welche Abgaben anfallen.
Wird die Selbstständigkeit als Hauptberuf gewertet, ist keine Versicherung über die studentische Krankenkasse möglich. Die Krankenkasse stuft die Selbstständigkeit dabei als Hauptberuf ein, wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, oder das Einkommen über 2.808,75 Euro (75 % der Bezugsgröße, Stand 2025) liegt. Dann gibt es zwei Alternativen:
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Beitrag mindestens 200 bis 500 Euro pro Monat, abhängig vom Einkommen
- Beitrag wird anhand der Bezugsgröße berechnet (75 % der Bezugsgröße: 2.808,75 Euro, Stand 2025)
2. Private Krankenversicherung (PKV):
- Günstigere Einstiegstarife für Studierende möglich (ab ca. 73 Euro / Monat mit hoher Selbstbeteiligung)
- Achtung: Keine Rückkehr in die gesetzliche Kasse nach dem Studium!
Auswirkungen auf Kindergeld und Unterhalt
Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, unabhängig vom Einkommen. Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht über 20 Stunden liegen, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Erststudium vorliegt. Wer mehr arbeitet, riskiert den Verlust des Kindergeldanspruchs.
Beim Unterhalt ist die Situation komplexer. Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihr studierendes Kind finanziell zu unterstützen. Verdienst Du jedoch über 8.400 Euro jährlich, kann sich der Unterhalt verringern oder ganz entfallen. Wenn du BAföG beziehst, solltest Du Dir daher überlegen, ob ein hoher Nebenverdienst langfristig sinnvoll ist.
Vergleich der Anstellungsmöglichkeiten
Hier eine Tabelle zur besseren Übersicht der Möglichkeiten, wie Du als Medizinstudenten nebenbei angestellt sein kannst – inklusive der rechtlichen Rahmenbedingungen:
Anstellungsart | Max. Einkommen | Krankenversicherung | Sozialversicherung | Steuerpflicht | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|---|
Minijob | 556 € / Monat | Familienversicherung bis 25 Jahre, danach studentische KV (ca. 130 €/Monat) | Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherungspflicht (Befreiung möglich) | Keine bis 11.784 € / Jahr | Geringfügige Beschäftigung, keine Sozialversicherungsabgaben außer RV (kann abgewählt werden) |
Werkstudent | Unbegrenzt | Bis 25 Jahre Familienversicherung möglich, danach eigene KV (ca. 130 €/Monat) | Keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber Rentenversicherungspflicht (9,3 % des Bruttolohns) | Ab 11.784 € / Jahr | Max. 20 Std./Woche im Semester, max. 26 Wochen über 20 Std./Woche pro Jahr |
Kurzfristige Beschäftigung | Unbegrenzt | Familienversicherung bis 25 Jahre, danach eigene KV | Keine Sozialversicherungspflicht | Nur bei Überschreiten der Steuerfreibeträge | Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr, sozialversicherungsfrei |
Selbstständig | Freibetrag: 5.050 € / Jahr (BAföG) | Bis 8.400 €/Jahr Familienversicherung möglich, darüber eigene KV | Keine Sozialversicherungspflicht, außer freiwillige Rentenversicherung | Einkommensteuerpflicht ab 11.784 € / Jahr | Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Umsatz, darüber Umsatzsteuerpflicht |