
Die Versicherung wurde von Seiten des Trägers gekündigt? Das kann eine belastende Situation sein – besonders, wenn essenzielle Policen wie die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte betroffen sind. Doch keine Panik: Es gibt Möglichkeiten, den Versicherungsschutz wiederherzustellen oder passende Alternativen zu finden. Dieser Artikel erklärt, was in einer solchen Situation wichtig ist, welche Schritte man unternehmen kann und wie man geschickt vorgeht, um langfristig abgesichert zu bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für eine Kündigung durch die Versicherung
Versicherer dürfen unter bestimmten Bedingungen Versicherungen kündigen. Die häufigsten Gründe sind:
- Beitragsrückstände: Versicherer kündigen Verträge unter bestimmten Bedingungen. Sie beenden Verträge, wenn Beitragsrückstände bestehen. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, senden sie zunächst eine Mahnung mit Rechtsfolgen. Eine proaktive Kontaktaufnahme verhindert oft die Kündigung.
- Falsche Angaben: Unrichtige Angaben beim Vertragsabschluss führen ebenfalls zur Kündigung. Verschweigen Versicherte Vorschäden oder machen falsche Angaben, beenden Versicherer den Vertrag. Bewusste Täuschung zieht häufig strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
- Schadensfälle: Nach einem Schadensfall kündigen Versicherer in vielen Fällen außerordentlich. Die Police-Art bestimmt, welche Regelungen greifen und ab welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.
- Interne Wirtschaftlichkeitsprüfung: Versicherer prüfen regelmäßig ihre Rentabilität. Wenn ein Vertrag als unrentabel eingestuft wird, kann dieser beendet werden.
Optionen nach einer Kündigung durch Versicherung
Wenn eine Versicherung wie beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt wird, ist das ärgerlich, aber nicht das Ende. Folgende Strategien helfen:
Vertragssanierung
Wenn die Versicherung gekündigt wurde oder dies droht, kann man versuchen, den Vertrag anzupassen. Mögliche Maßnahmen sind:
- Erhöhung der Selbstbeteiligung
- Ausschluss bestimmter Leistungen
- Beitragsanpassungen bei finanziellen Schwierigkeiten
Das Entgegenkommen des Versicherers ist dabei entscheidend, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Kündigungsumkehr
Wird eine Kündigung unausweichlich, kann man den Vertrag selbst beenden. Dadurch gilt man bei einer Neuanfrage nicht als „gekündigt“, was dabei die Chancen auf einen neuen Versicherungsvertrag erheblich verbessert.
Unterstützung durch Kammern und Verbände
Wenn eine wichtige Versicherung gekündigt wurde, helfen Landesärztekammern und Fachverbände. Diese unterstützen bei der Suche nach einem neuen Versicherer und verfügen oft über Rahmenverträge mit Sonderkonditionen – besonders bei essenziellen Policen wie der Berufshaftpflichtversicherung.
Was tun, wenn die Suche schwierig wird?
Wenn die Versicherung gekündigt wurde, kann die Suche nach einer neuen Versicherung anspruchsvoll sein, insbesondere bei einer negativen Schadenhistorie. Diese Tipps sind erfolgsversprechend:
- Transparenz wahren (alle Vorschäden und Gründe der Kündigung offenlegen)
- mehrere Anfragen stellen (verschiedene Versicherer gleichzeitig kontaktieren, um Optionen zu vergleichen)
- fachliche Beratung nutzen (Versicherungsvermittler oder Makler einschalten, die Erfahrung mit schwierigen Fällen haben)
Prävention: So kannst Du die Kündigung Deiner Versicherung vermeiden
Du kannst eine Kündigung der Versicherung verhindern, indem Du grundlegende Regeln einhältst. Zahle Beiträge pünktlich und vermeide so Mahnungen oder Vertragskündigungen. Dokumentiere im Schadensfall sorgfältig alle Schäden und reiche dabei nur gerechtfertigte Ansprüche ein. Unberechtigte Forderungen belasten das Vertrauensverhältnis zum Versicherer und führen häufig zu Ablehnungen.
Treten finanzielle Engpässe auf, kontaktiere den Versicherer frühzeitig. Viele Anbieter bieten individuelle Lösungen wie Beitragsfreistellungen oder Vertragsanpassungen an. Besonders bei Tarifen für Ärztinnen und Ärzte zeigen Versicherer oft Kulanz, um den Schutz zu erhalten.
Außerdem sichert ein vorausschauender Umgang nicht nur den Versicherungsschutz, sondern bewahrt auch das gute Verhältnis zum Anbieter. Diese Maßnahmen schützen Praxis und Existenz langfristig und stärken die Partnerschaft mit dem Versicherer.













