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praktischArzt Arzt & Karriere Private Rentenversicherung Arzt

Private Rentenversicherung für Ärzte

Private Rentenversicherung
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024
Themen: Versicherungen
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Die Themen Altersversorgung und private Rentenversicherung sind auch für Ärzte von großer Bedeutung. Neben der Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW) kann eine private Ergänzung der gesetzlichen Rente eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Wer privat vorsorgt, macht sich im Alter finanziell unabhängig und verschafft sich gleichzeitig Flexibilität, nutzt Renditechancen optimal aus und profitiert von teilweise erheblichen steuerlichen Vorteilen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine private Rentenversicherung?
  2. Mögliche Formen
  3. Ist eine private Rentenversicherung für Ärzte sinnvoll?
  4. Vor- und Nachteile für Ärzte
  5. Kosten einer privaten Rentenversicherung für Ärzte
  6. Steuerliche Behandlung privater Rentenversicherungen
  7. Alternativen zur privaten Rentenversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Bei einer privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge einzahlt, um daraufhin im Alter eine lebenslange monatliche Rente oder alternativ eine höhere Einmalzahlung zu erhalten.

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk gibt es bei der privaten Rentenversicherung individuelle Freiheit in der Ausgestaltung der Vertragsoptionen. Eine private Rentenversicherung wird bis zum Lebensende gezahlt und bietet eine Sicherheit für eine wünschenswerte Langlebigkeit. Damit hebt sie sich von anderen Formen der (privaten) Vorsorge ab.

Außerdem bietet die private Rentenversicherung erhebliche steuerliche Vorteile. Denn es gilt die Besteuerung des Ertragsanteils gemäß § 22 EStG. Diese legt fest, dass nur ein bestimmter Teil der privaten Rentenzahlungen steuerpflichtig ist. Dieser Anteil richtet sich nach dem Alter zum Zeitpunkt des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto geringer der zu versteuernde Anteil.

Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren 18 %. Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro sind folglich nur 360 Euro steuerpflichtig. Bei einem individuellen Steuersatz von 25 % fallen auf diesen Betrag 90 Euro Steuern an.

Mögliche Formen

Ärzte, die sich für eine private Rentenversicherung entschieden haben, können zwischen verschiedenen Versicherungsoptionen wählen. Die unterschiedlichen Formen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anlagestrategie und ihrem Aufbau teilweise erheblich.

  1. Klassische kapitalbildende Rentenversicherung: Hier werden die Beiträge konservativ angelegt, meist in festverzinsliche Wertpapiere. Die Renditen sind relativ gering, dafür bietet sie Sicherheit in Form garantierter Zinssätze und Leistungen.
  2. Fondsgebundene Rentenversicherung: Bei dieser Versicherungsvariante wird das Geld in verschiedenen Investmentfonds angelegt. Damit gehen zwar höhere Renditechancen einher, aber auch das Verlustrisiko steigt. Über die Auswahl und das Streuen der Beiträge auf verschiedene Fonds, können Anleger hier das Risiko-Rendite-Profil steuern.
  3. Rürup-Rente (Basis-Rente): Diese Variante der privaten Rentenversicherung ist steuerlich gefördert. Sie funktioniert ähnlich, wie die gesetzliche Rentenversicherung und bietet während der Ansparphase besonders für Freiberufler, wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte, erhebliche Steuervorteile. Jedoch ist die Rürup-Rente sehr unflexibel, da die eingezahlten Beiträge tatsächlich erst mit dem Eintritt des Rentenalters wieder ausgezahlt werden können.
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Ist eine private Rentenversicherung für Ärzte sinnvoll?

Ärzte profitieren in der Regel von der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk, das eine Grundversorgung im Alter sicherstellt. Allerdings bietet das Versorgungswerk nur eine Basisabsicherung. Zusätzliche Absicherungen sind vor allem dann ratsam, wenn ein höherer Lebensstandard im Ruhestand angestrebt wird.

Zudem ergeben sich aus einigen Anlageoptionen teils erhebliche Steuervorteile während der Ansparphase, also während der Zeit, in der Ärzte häufig ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen erzielen. Eine private Rentenversicherung kann daher nicht nur die finanzielle Situation im Alter, sondern auch die Steuerlast vor Renteneintritt beeinflussen.

Somit gilt für Ärzte, die als Angestellte oder Freiberufler tätig sind, dass eine private Rentenversicherung durchaus eine sinnvolle Ergänzung im Anlage-Portfolio sein kann. Sie ermöglicht Flexibilität und kann individuell auf die eigenen finanziellen Ziele und das Risikoprofil abgestimmt werden.

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Vor- und Nachteile für Ärzte

Eine private Rentenversicherung kann sowohl Vorteile, als auch Nachteile mit sich bringen. Die Entscheidung für oder wider einen solchen Vertrag, sollte also wohl überlegt sein.

Vorteile Nachteile
  • zahlt lebenslang
  • bei konservativen Anlagestrategien sind die Renditechancen sehr gering
  • Beiträge zur Rürup-Rente sind während der Ansparest steuerlich absetzbar
  • geringere Erträge durch hohe Inflation kaum ausgeglichen
  • Anlagestrategie kann individuell festgelegt werden
  • hohe Renditechancen gehen mit einem höheren Risiko auf Kapitalverlust einher

Kosten einer privaten Rentenversicherung für Ärzte

Die Kosten einer privaten Rentenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der gewählten Versicherungsform, der Laufzeit und dem gewählten Garantieniveau. In der Regel sind fondsgebundene Rentenversicherungen etwas teurer als klassische Tarife, da sie mit höheren Verwaltungskosten und Risiken verbunden sind. Generell entscheidet aber der Versicherungsnehmer selbst, welche Rentenhöhe er sich fürs Alter vorgestellt hat und welchen monatlichen Beitrag er dafür bereit ist auszugeben.

Steuerliche Behandlung privater Rentenversicherungen

Die steuerliche Behandlung einer kapitalbildenden Rentenversicherung in Deutschland hängt stark vom Abschlusszeitpunkt und der Auszahlungsart ab.

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Erträge aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Zu diesen Voraussetzungen zählen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren sowie die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr. Andernfalls greift die volle Besteuerung auf den Ertrag, meist durch die Abgeltungssteuer.

Für Verträge, die nach 2005 abgeschlossen wurden, gilt: Nachgelagerte Besteuerung. D.h. bei Einmalauszahlungen ist der Differenzbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Laufzeit von 12 Jahren und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr) sind jedoch nur 50 % des Ertrags steuerpflichtig.

Alternativ kann die Auszahlung einer monatlichen Rente gewählt werden, die nach dem Ertragsanteil besteuert wird. Je nach Renteneintrittsalter variiert der Ertragsanteil, der mit dem individuellen Steuersatz versteuert wird.

Alternativen zur privaten Rentenversicherung

Neben der privaten Rentenversicherung gibt es weitere Optionen für Ärzte, um ihre Altersvorsorge optimal auszugestalten.

  • Betriebliche Altersversorgung: Inzwischen bieten sehr viele Arbeitgeber die sogenannte betriebliche Altersvorsorge an. Dabei werden die Beiträge vom Bruttogehalt der Angestellten abgezogen und in den entsprechenden Vertrag eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und es wird weniger Steuer fällig. Bei einem Arbeitgeberwechsel können diese Beiträge in der Regel in das neue Unternehmen mitgenommen werden. Die betriebliche Altersvorsorge kann also eine zusätzliche Option sein, um steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
  • Kapitalanlageprodukte: Tages- und Festgeldkonten oder Aktien bieten Flexibilität, jedoch ohne die lebenslange Auszahlungssicherheit einer Rentenversicherung. Zudem sind vor allem Aktienprodukte hoch spekulativ. Sie bringen zwar hohe Renditechancen mit sich, aber auch das Risiko eines Totalverlustes, und eignen sich daher für die Planung einer sicheren Einkommensquelle im Alter eher weniger.

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Autor
Susann Stollberg
Ärztin
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