
Die Arbeit als Honorararzt ist für viele Ärztinnen und Ärzte sehr attraktiv und für Krankenhäuser wegen des Personalmangels oft unvermeidbar. Honorarärzte, oder auch Leih- oder Vertretungsärzte genannt, können von Kliniken für kurze Engagements gebucht werden. Welche Vor- und Nachteile diese Tätigkeit hat, was man dabei verdienen kann und worauf Honorarärzte bei der Vertragsunterzeichnung achten sollte – ein Überblick.
Wie wird man Honorararzt?
Honorarärzte waren bis 2019 auf freiberuflicher Basis in Kliniken tätig. Doch, seit einem Beschluss des Bundessozialgerichtes aus 2019 ist es nun nicht mehr erlaubt, selbstständig als Arzt in Kliniken tätig zu sein. Honorarärzte oder Vertretungsärzte sind somit regulär fest angestellt – entweder temporär in der Klinik oder in Arbeitnehmerüberlassung in einer Agentur. Dort meldet man sich als Arzt an, bekommt Stellenanzeigen zugeschickt und wird darüber dann an Krankenhäuser vermittelt. Das sind meistens kurze Aufträge – entweder über ein Wochenende oder einige Wochen.
Normalerweise entscheiden sich Assistenzärzte am Ende der Weiterbildung oder sogar schon in der Tätigkeit als Facharzt dafür, Honorararzteinsätze auszuüben. Jedoch kann es auch sinnvoll sein, schon früher in der Weiterbildung einige Vertretungseinsätze anzunehmen, um ein Gespür dafür zu bekommen, ob einem diese Art der Tätigkeit gefällt und Einblicke in andere Kliniken zu bekommen.
Honorararzt: Was sind die Vor- und Nachteile?
Die Arbeit als Honorararzt hat Vor-, aber auch Nachteile.
Die Vorteile auf einen Blick:
- deutlich höheres Gehalt
- mehr Zeit und Flexibilität
- Freiheit
- Erfahrungen sammeln
Aufgrund eines deutlich höheren Stundenlohns verdient ein Mediziner in kurzer Zeit mehr Gehalt als Honorararzt als die festangestellten Kollegen. Im Durchschnitt sind das etwa 87 Euro brutto pro Stunde. Je nach Position kann die Vergütung aber auch höher ausfallen, bis hin zu 120 Euro und mehr. Das ist schon ein großer Unterschied zum Gehalt eines Facharztes, der beispielsweise im ersten Jahr an der Uniklinik etwa 35 Euro verdient. Außerdem genießen Honorarärzte mehr Freizeit. Man muss keine Wochenend- oder Nachtdienste mehr machen und kann sich die Dauer der Einsätze aussuchen. Die gute Bezahlung der Honorararzttätigkeit ermöglicht eine hohe Flexibilität – beispielsweise kann man einige Wochen am Stück durcharbeiten und sich danach einen Monat Pause gönnen.
Außerdem ist man nicht ortsgebunden und kann Urlaub und Arbeitseinsatz miteinander verbinden – beispielsweise einen Dienst am Meer annehmen. Auf diese Weise hat man die Möglichkeit, neue Orte zu entdecken, viele verschiedene Menschen, Kollegen und unterschiedliche Klinikkonzepte kennenzulernen, die das Wissen und die praktische Erfahrung vertiefen. Da man in diesen vielen kurzen Engagements viele verschiedene Kliniken testet und erlebt, ist vielleicht auch eine dabei, die so gut zu einem passt und bei der man sich eine Festanstellung vorstellen kann.
Es gibt aber auch gewisse Nachteile:
- Arbeiten unter häufig wechselnden Bedingungen
- Bürokratie
- befristete Einsätze – keine Sicherheit und Planbarkeit – Folgeeinsätze finden
Einsätze als Honorararzt sind befristet, daher arbeitet man immer bei verschiedenen Arbeitgebern und muss sich ständig neu einstellen und anpassen. Das sollte man vorab bedenken, denn dieser regelmäßige Wechsel kann mitunter auch sehr belastend sein. Jeder neue Einsatz bringt auch immer wieder bürokratische Herausforderungen mit sich. Hier ist es wichtig, eine seriöse Agentur zu haben, die einen beim administrativen Aufwand unterstützt.
Honorarzttätigkeit: Rechtliche Grundlagen und Haftung
Der Dienstvertrag bietet Honorarärzten die rechtliche Grundlage für die Erbringung ihrer Tätigkeit. Grundsätzlich gilt: Die Ausgestaltung des Vertrags mit dem Krankenhaus ist frei und eigenverantwortlich. Daher ist es wichtig, bei der Ausgestaltung genau aufzupassen – besonders darauf, wie die Arbeit des Honorararztes organisatorisch in den Krankenhausbetrieb eingebunden ist und welche Vergütung das Krankenhaus zahlt. Doch darüber hinaus sollte man auf keinen Fall den haftungsrechtlichen Teil der kurzfristigen Zusammenarbeit vernachlässigen. Es ist nach dem Gesetz so geregelt, dass ausschließlich das Krankenhaus die vertraglichen Beziehungen zum Patienten unterhält. Der Honorararzt tritt in der Zeit des Engagements also nur als sogenannter Erfüllungsgehilfe auf. Es ist wichtig, dass nicht von diesem Prinzip der Haftung abgewichen wird. Am besten achtet man darauf, dass im Honorararztvertrag immer der Hinweis hinzugefügt wird, dass man ausschließlich nur für seine persönliche ärztliche Leistung gegenüber dem Krankenhaus nach den gesetzlichen Vorschriften haftet.
Denn: Vertraglich übernommene Haftungsrisiken sind nicht über die Berufshaftpflicht der niedergelassenen Tätigkeit abgesichert.
Es ist auch ratsam, immer vorab mit der Berufshaftpflicht die abgesicherten Risiken zu klären und einen Abgleich mit denen der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses vorzunehmen.
Eine kurze Zusammenfassung, wie man als Honorararzt am besten vorgeht:
- Risiken mit der Berufshaftpflicht klären – Risikoanalyse im Hinblick auf den Versicherungsschutz
- aus den zugeschickten Stellen die passenden auswählen
- befristeten Vertrag mit der Klinik unterzeichnen
- Meldung bei der Ärzteversorgung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
- Folgeeinsätze planen