
Die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen ist durch die immer moderner werdende Hybridbildgebung eine sinnvolle Kompetenzerweiterung. Hierbei kommen vermehrt Kombinationsgeräte wie beispielsweise PET/CT sowie PET/MR zum Einsatz. Es ist in den nächsten Jahren mit zahlreichen weiteren neuen Technologien zu rechnen, die den Beruf von Nuklearmedizinern/-innen noch spannender und interessanter gestalten werden. Wir erklären, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie lange die Ausbildung dauert und alles Wichtige zu Inhalt und Karrieremöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik in Deutschland
- Anzahl der Fachärzte/-innen: In Deutschland gibt es 1.658 Fachärzte/-innen für Nuklearmedizin. Davon sind 1.249 berufstätig. 802 arbeiten ambulant, 390 stationär in einer Klinik. Es gibt außerdem 413 praktizierende, diagnostische Radiologen/-innen, von denen nur wenige in der Nuklearmedizin aktiv sind.
- Geschlechterverteilung: Das Fachgebiet der Nuklearmedizin ist grundsätzlich bei den männlichen Kollegen beliebter, denn Ärztinnen sind mit einer Gesamtzahl von aktuell 412 mit weniger als einem Drittel vertreten.
- Dauer: Die Zusatzweiterbildung zur Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/-innen nimmt als Vollzeit-Weiterbildung 24 Monate und folglich zwei Jahre in Anspruch.
Das Fachgebiet: Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen
Die Facharztkompetenz in der Röntgendiagnostik ermöglicht Nuklearmedizinern/-innen die Befundung und Diagnostik von Krankheiten mittels ionisierenden Strahlen sowie Hybridverfahren. Diese Kompetenz ist unter anderem für onkologische, neurologische und kardiologische Patienten/-innen von großer Bedeutung, weil die Röntgendiagnostik in der Nuklearmedizin häufig zügiger Krankheitsherde und -ursachen erkennen lassen, als es mit anderen Diagnoseverfahren möglich ist.
Voraussetzungen für die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen
Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen ist ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium und eine Facharztanerkennung als Nuklearmediziner/in. Die nuklearmedizinische Röntgendiagnostik ist also ausschließlich für Fachärzte/-innen mit dieser abgeschlossenen Facharztausbildung möglich:
Wichtiger Hinweis: Nicht verwechseln darf man diese Weiterbildung mit den Zusatz-Weiterbildungen “Röntgendiagnostik fachgebunden”, die Teil früherer Weiterbildungsordnungen waren und folgendermaßen aufgeteilt waren:
- Röntgendiagnostik Skelett bzw. Röntgendiagnostik Thorax
- Röntgendiagnostik Verdauungs- und Gallenwege
- Röntgendiagnostik Harntrakt und Geschlechtsorgane
- Röntgendiagnostik Mamma
- Röntgendiagnostik des Gefäßsystems
Dauer der Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen
Die Zusatzweiterbildung in Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen dauert insgesamt 24 Monate (zwei Jahre). Zu absolvieren ist sie an einer Weiterbildungsstätte mit Weiterbildungsbefugten, die den Mindestanforderungen gemäß Paragraf 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) entspricht.
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen
Der Weiterbildungsinhalt dieser Zusatzweiterbildung erstreckt sich über das Erlangen von Fachkenntnissen und praktischen Erfahrungen sowie Fertigkeiten. Unsere Liste gibt die Inhalte laut MWBO wieder. Diese dient den zuständigen Länderkammern zu Orientierung, kann aber je nach Bundesland abweichen. Wir empfehlen daher eine individuelle Information bei der zuständigen Ärztekammer.
Übergreifende Inhalte
Kognitive und Methodenkompetenz
- Klinische Grundlagen sowie bildmorphologische und diagnoseweisende Merkmale von degenerativen, angeborenen, metabolischen, inflammatorischen, infektiösen und Tumorerkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie deren Zuordnung zu Erkrankungsstadien und deren Differentialdiagnosen
- Besonderheiten bildgebender Untersuchungen mit ionisierenden Strahlen einschließlich des Strahlenschutzes
Indikationsstellung
- Indikationsstellung und rechtfertigende Indikationsstellung für bildgebende Verfahren mit ionisierenden Strahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und möglicher Komplikationen
Strahlenschutz
Kognitive und Methodenkompetenz
- Prinzipien der ionisierenden Strahlung und des Strahlenschutzes bei der Anwendung am Menschen
- Funktionsweise von Röntgenstrahlern, Detektoren, Filtern und Streustrahlenrastern
- Reduktionsmöglichkeiten der medizinischen Strahlenexposition
- Vorgaben der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen im Strahlenschutz einschließlich Qualitätssicherung
- Messung und Bewertung der Strahlenexposition
- Diagnostische Referenzwerte
Kontrastmittel
- Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Pharmakokinetik von Kontrastmitteln, insbesondere unter Berücksichtigung von Patienten mit erhöhtem Risiko, beispielsweise Nephrotoxizität, Schilddrüsenkomplikationen
- Behandlung kontrastmittelassoziierter Komplikationen, beispielsweise anaphylaktischer/anaphylaktoder Reaktionen
Gerätetechnik
Kognitive und Methodenkompetenz
- Gerätebezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich Konstanzprüfungen
- Physikalische Grundlagen und praktische Anwendung bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen, insbesondere
- Radiographie, Fluoroskopie, CT und Hybridmethoden
- Bildgebung mit ionisierender Strahlung, einschließlich Computertomographie:
- Prinzipien und Bedeutung der Akquisitionsparameter für Bildqualität und Dosis bei Radiographie, Fluoroskopie und CT, deren korrekte Wahl und Einfluss auf mögliche Bildartefakte
Kommunikation
- Aufklärung von Patienten und/oder Angehörigen über Nutzen und Risiko bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen
- Radiologische Befunderstellung, Bewertung und Kommunikation des Untersuchungsergebnisses
Bildgebung mit ionisierender Strahlung, einschließlich Computertomographie
- Erstellung und Anwendung von CT-Untersuchungsprotokollen einschließlich geeigneter Kontrastmittel
- Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungen mit Röntgenstrahlung einschließlich CT (ohne Notfalldiagnostik, Traumatologie, Mamma, Angiographie und Interventionen) jeweils in angemessener Wichtung
Handlungskompetenz
- Erstellung und Anwendung von CT-Untersuchungsprotokollen einschließlich geeigneter Kontrastmittel
- Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungen mit Röntgenstrahlung einschließlich CT (ohne Notfalldiagnostik, Traumatologie, Mamma, Angiographie und Interventionen), jeweils in angemessener Wichtung (5.000)
- davon CT (2.000)
Hybride Verfahren
Kognitive und Methodenkompetenz
- Physikalische und technische Prinzipien der Hybridverfahren
- Interaktion morphologischer und funktioneller Bildgebung einschließlich möglicher Artefakte
- Interdisziplinäre Indikationsstellung für Hybridverfahren wie
- Positronenemissionstomographie-CT
- Einzelphotonen-Emissions-CT
- MR-PET
Handlungskompetenz
- Interdisziplinäre Indikationsstellung für Hybridverfahren wie Positronenemissionstomographie-CT, Einzelphotonen-Emissions-CT
und MR-PET
Abschluss der Weiterbildung
Nuklearmediziner/innen haben einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung bei der zuständigen Ärztekammer zu stellen. Die Prüfung erfolgt in der Regel nur in mündlicher Form und umfasst Bereiche, wie sie in den Weiterbildungsinhalten gegeben sind. Sie ist nicht öffentlich und dauert mindestens 30 Minuten. Gilt die Prüfung als bestanden und bestätigt damit, dass das Weiterbildungsziel erreicht ist, erhalten Absolvent/innen eine Anerkennungsurkunde, die von der zuständigen Ärztekammer ausgestellt wird.
Logbuch
Bei dem Logbuch handelt es sich um ein Berichtsheft, das während der gesamten Dauer der Weiterbildungszeit von den Nuklearmediziner/innen zu führen ist. Es dient der Dokumentation erworbener Weiterbildungsinhalte sowie der Leistungsstunden. Die Führung eines Logbuchs ist für alle Teilnehmer/innen der Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik verpflichtend. Die schriftliche Berichterstattung hat regelmäßig zu erfolgen. Das Logbuch muss unterschrieben und der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden, um sich für die Abschlussprüfung anzumelden.
Die Landesärztekammern bieten das eLogbuch mittlerweile als elektronische, digitale Version. Das eLogbuch löst damit die Papierform ab. Anmeldung und Registrierung erfolgt über die Online-Portale der Länderkammern.
Gehaltsperspektiven als Nuklearmediziner/in mit Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostiker/in
Der Median des Gehalts von Nuklearmedizinern/-innen liegt bei 9.749 Euro brutto bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche. Grundlegend bestimmt sich das Facharzt-Gehalt von angestellten Medizinern/-innen durch den für sie gültigen Tarifvertrag und ihre Berufserfahrung. Die Zusatz-Weiterbildung macht sich vor allem dann bemerkbar, wenn Gehälter außer- bzw. übertariflich bezahlter Ärzte/-innen einfließen. Positionen wie Oberarzt/-ärztin und Chefarzt/-ärztin sind meist nur durch Weiterbildungen erreichbar. Entsprechend steigt das Gehalt. Mehr dazu in unserem Karrierebereich.
Karrieremöglichkeiten als Nuklearmediziner/in mit Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik
Nuklearmediziner/innen, die über eine Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik verfügen, können an den verschiedensten Orten tätig werden und auf der Karriereleiter emporsteigen:
- Selbstständigkeit und erweiterte Behandlungsmöglichkeiten mit eigener Praxis
- Karriere in leitenden Positionen von Krankenhäusern und Kliniken
- Gutachtertätigkeit
- Lehre
Häufige Fragen zu Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
- Was ist Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen?
- Wie erhält man die Zusatzbezeichnung für Nuklearmedizinische Röntgendiagnostik?
- Wie lange dauert die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner?
Bei der Zusatz-Weiterbildung in Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner/innen handelt es sich um eine Ergänzung zur bereits bestehenden Facharztkompetenz. Hierdurch erhält der/die Nuklearmediziner/in die kassenärztliche Befugnis, zusätzlich in der Röntgendiagnostik tätig zu sein, und kann damit im besten Falle schneller, konkreter Erkrankungen durch Hybridverfahren und ionisierende Röntgenstrahlen erkennen.
Dazu ist die Facharztausbildung als Nuklearmediziner/in und eine Approbation durch die Ärztekammer erforderlich. Dann kann die Zusatzweiterbildung Nuklearmedizinische Röntgendiagnostik angestrebt werden.
Die (Muster-) Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer sieht deutschlandweit eine einheitliche Weiterbildungsdauer von 24 Monaten als verpflichtend vor.