
In der KW 41 vom 5. bis 11. Oktober 2026 standen Vergütung, Digitalisierung und ärztliche Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt. Geplante Korrekturen am GKV-Spargesetz könnten Haus- und Kinderarztpraxen entlasten, schaffen aber neue Unsicherheit beim ambulanten Operieren. Hinzu kommen ein weitreichendes Digitalgesetz und ein Bundestagsbeschluss zur Pränataldiagnostik. Für Ärzte, Assistenzärzte und Medizinstudenten ist entscheidend, welche Änderungen bereits beschlossen sind und welche noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste der KW 41 in Kürze
- Haus- und Kinderärzte sollen 2027 keine Fallzahlabschläge erhalten.
- Die Hybrid-DRG soll zum 1. Januar 2028 wieder abgeschafft werden.
- Das GeDIG bringt E-Überweisung, digitalen Medikationsplan und Impfübersicht.
- Der Bundestag beschließt ein Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests.
- Eine verbindliche ärztliche Personalbemessung für Kliniken ist nicht geplant.
Koalition korrigiert Spargesetz – Hybrid-DRG vor dem Aus
Der Gesundheitsausschuss hat am 7. Oktober zwölf Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD zum bereits geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten. Die Vorschläge sollen zusammen mit der Notfallreform beschlossen werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Nach den Plänen soll die Fallzahldegression bei Haus- und Kinderärzten entfallen. Zusätzliche Behandlungen würden damit weiterhin vollständig vergütet. Auch ambulante Operationen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie, bestimmte Leistungen der psychiatrischen Komplexversorgung und dringende psychotherapeutische Akutbehandlungen sollen extrabudgetär bleiben.
Bei Cannabis-Erstverordnungen soll ein Fertigarzneimittel nur dann vor anderen Darreichungsformen erprobt werden müssen, wenn es für die jeweilige Indikation zugelassen ist. Die bislang vorgesehene sechsmonatige Mindestdauer soll entfallen. Über die Dauer des Versuchs würde der Vertragsarzt entscheiden.
Für ambulant operierende Ärzte bringt der Änderungsantrag dagegen erhebliche Planungsunsicherheit. Eingriffe ohne Übernachtung aus dem Hybrid-DRG-Katalog sollen 2027 nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden. Zum 1. Januar 2028 soll die Hybrid-DRG vollständig entfallen und durch Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhäuser ersetzt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt deshalb vor Fehlinvestitionen in ambulante OP-Strukturen. Dabei handelt es sich um eine Verbandsbewertung, nicht um eine festgestellte Versorgungsfolge.
Praxisinhaber sollten die Vorschläge noch nicht wie geltendes Recht kalkulieren. Relevant sind sie besonders für die hausärztliche Versorgung und für Ärzte in der chirurgischen Weiterbildung, deren spätere Tätigkeit zunehmend ambulante Eingriffe umfassen kann.
GeDIG soll Überweisungen und Medikationspläne digitalisieren
Der Bundestag hat am 8. Oktober erstmals über das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beraten und den Entwurf anschließend an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Damit sind die vorgesehenen Pflichten und Fristen noch nicht endgültig beschlossen.
Kern des Entwurfs ist die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Medikationsplan soll künftig einheitlich strukturiert in der ePA geführt und von Ärzten sowie Apotheken fortlaufend aktualisiert werden. Vorgesehen sind außerdem eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion und zusätzliche Anwendungen der Krankenkassen, etwa Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen.
Die elektronische Überweisung soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Sie soll medizinische und administrative Angaben zwischen Haus- und Facharztpraxen übertragen und mit digitaler Terminvermittlung sowie einer standardisierten Bedarfseinschätzung verbunden werden. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sollen Gesundheitsdaten in einheitlichen Formaten bereitstellen müssen.
Für Praxen könnten Papierprozesse und Mehrfacherfassungen entfallen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an Software, Datenqualität und Zuständigkeiten im Team. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die jährliche Entlastung der Leistungserbringer durch die E-Überweisung auf rund 105 Millionen Euro. Dies ist eine Modellrechnung des Ministeriums, keine gemessene Einsparung.
Praxisleitungen sollten vorerst die parlamentarische Beratung verfolgen, statt Systeme allein aufgrund des Entwurfs umzustellen. Orientierung zu technischen und organisatorischen Entwicklungen bietet der Bereich KI und Digitalisierung in der Arztpraxis.
Bundestag beschließt Monitoring des Pränataltests
Der Bundestag hat am 8. Oktober mit 527 Ja-Stimmen ein Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) beschlossen. Ein interdisziplinäres Expertengremium soll außerdem die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen. Erste Monitoring-Ergebnisse sollen spätestens Ende Juni 2027 vorliegen.
Der NIPT ist seit Juli 2022 unter bestimmten Voraussetzungen eine Kassenleistung. Er ermittelt anhand einer Blutprobe die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 oder 21. Der Bundestagsbeschluss ändert die geltenden Abrechnungs- und Beratungsvorgaben zunächst nicht.
Ergänzend wurde festgehalten, dass Schwangeren mit gerechtfertigter medizinischer Indikation der heutige Zugang zum kassenfinanzierten Test erhalten bleiben soll.
Der Antrag verweist auf Barmer-Daten, nach denen 2024 fast die Hälfte der erfassten Schwangeren einen NIPT nutzte, nach 32 Prozent im Vorjahr. Diese kassenspezifischen Angaben bilden nicht zwangsläufig alle Schwangeren in Deutschland ab. Zudem liefert der Test eine Risikowahrscheinlichkeit und keine gesicherte Diagnose.
Für Gynäkologen und Humangenetiker bleiben ergebnisoffene Beratung, die Erläuterung der Testgrenzen und gegebenenfalls eine bestätigende Diagnostik zentral. Das Thema ist insbesondere Interessant für Ärzte mit Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin sowie einer Facharztweiterbildung Humangenetik.
Bund plant keine verbindliche Personalbemessung für Klinikärzte
Die Bundesregierung will Krankenhäuser weiterhin grundsätzlich zu einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung verpflichten, aber kein bestimmtes Personalbemessungsinstrument verbindlich vorschreiben. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.
Die Bundesärztekammer kritisierte diese Position am 9. Oktober. Eine allgemeine Verpflichtung reiche ohne überprüfbare Kriterien nicht aus. Sie fordert verbindliche Maßstäbe und verweist auf ihr Ärztliches Personalbemessungssystem, dessen Erprobung nach ihrer Darstellung die Anwendung in einzelnen Kliniken und Fachabteilungen grundsätzlich bestätigt habe. Die Forderung der Bundesärztekammer ist keine gesetzliche Vorgabe.
Für Assistenzärzte entstehen daraus kurzfristig keine neuen Personaluntergrenzen oder Dienstplanrechte. Stellenbesetzung, Weiterbildungszeiten und Supervision hängen weiterhin stark von der Organisation des einzelnen Krankenhauses ab. Bei Stellenwahl und Vertragswechsel bleiben deshalb die tatsächliche Teamstärke, die Besetzung der Dienste und die verlässliche Arbeitszeiterfassung wichtige Prüfpunkte.
Vertiefende Informationen bieten die Übersichten zu Arbeitszeiten und Dienstplänen sowie zum ärztlichen Personalmanagement.
- Deutscher Bundestag: „Anhörung Änderungsanträge GKV-BStabG“, 07.10.2026, Deutscher Bundestag, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Änderungen am Spargesetz: Keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte – Hybrid-DRG sollen abgeschafft werden“, 08.10.2026, KBV, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Deutscher Bundestag: „Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege“, 08.10.2026, Deutscher Bundestag, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“, Kabinettentwurf vom 15.07.2026, BMG, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Deutscher Bundestag: „Ja zum Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests“, 08.10.2026, Deutscher Bundestag, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Bundesregierung: „Antwort auf die Kleine Anfrage – Ärztliche Personalbemessung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern“, 25.09.2026, Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Bundesärztekammer: „Ärztliche Personalbemessung: Allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser reicht nicht aus“, 09.10.2026, Bundesärztekammer, (letzter Zugriff am 12.10.2026)
Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-gestützten Werkzeugen erstellt und von der Redaktion geprüft.








