Der Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin ist ein Bereich der Gynäkologie und baut auf die Facharztausbildung im Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf. Ziel der Schwerpunkt-Weiterbildung ist der Erwerb spezieller Fähigkeiten und Techniken zur Betreuung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten erlernen. Die Schwerpunkt-Weiterbildung für Fachärzte/-innen ist von großer Bedeutung für die Verbesserung der Versorgung von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett. Absolventen/-innen können einen wichtigen Beitrag bei der Reduktion von Komplikationen und der Verbesserung der langfristigen Gesundheitsergebnisse von Mutter und Kind spielen.
Inhaltsverzeichnis
Das Fachgebiet Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Die Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin beschäftigt sich mit der medizinischen Versorgung des Fötus und der Schwangeren in der perinatalen Phase der Schwangerschaft. Die perinatale Phase umfasst den Zweitraum von der 28. Schwangerschaftswochen bis zum 7. Lebenstag des Neugeborenen. Die Schwerpunktkompetenz setzt sich mit der Betreuung von Schwangeren mit hochgradigem Risiko auseinander. Ärzte/-innen in diesem Schwerpunkt haben umfangreiche Kenntnisse in Bezug auf Früherkennung von Risiken und Krankheiten während der Schwangerschaft und die medizinische Überwachung von Mutter und Kind.
Zudem werden Teilnehmer/-innen der Weiterbildung auf die Leitung regelwidriger Geburten und die Erstversorgung des Neugeborenen geschult. Die Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin befasst sich also mit der pränatelen Diagnostik und Therapie sowie der Betreuung von normalen und regelwidrigen Geburten, der operativen Geburtshilfe und der Erstversorgung des Neugeborenen.
Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin im Überblick
- Dauer der Weiterbildung: Die Dauer der Zusatzweiterbildung beträgt i.d.R. zwei Jahre bzw. 24 Monate.
- Geeignet für folgende Fachärzte/-innen: Facharzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe-
- Anzahl Fachärzte/-innen: Laut der Bundesärztekammer gab Stand 31.12.2022 insgesamt 19.388 Fachärzte/-innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Deutschland. Von diesen Ärzten/-innen haben 534 ihren Schwerpunkt auf Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin gelegt.
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin – Weiterbildungs-Voraussetzungen
Die Schwerpunktweiterbildung Spezielle Geburtshilfe Perinatalmedizin steht nur Gynäkologen/-innen offen. Ärzte/-innen müssen also ihr Facharztkompetenz durch die Weiterbildung zum/-r Facharzt/-ärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe erworben haben. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte absolviert werden.
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin – Dauer der Weiterbildung
Die Dauer der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin beträgt gemäß Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 24 Monate. Die genauen Voraussetzungen als auch Dauer und Inhalte können von Ärztekammer zu Ärztekammer variieren, da diese die alleinige Verantwortung für ärztliche Weiterbildungen tragen. Wichtig ist es daher, sich frühzeitig über jeweils zuständigen Landesärztekammer zu informieren.
Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Laut MWBO sind unten aufgeführte Inhalte für die Schwerpunktausbildung empfohlen. Die Zahlen in Klammern geben die Richtwerte an. Unterschieden wird zwischen zu erwerbende Erfahrungen und Fertigkeiten, also praktischen Handlungskompetenzen, und kognitive Kompetenzen und Methodenkompetenzen, dem theoretischen Überbau.
Fetomaternale Risiken
Kognitive und Methodenkompetenz
- Maternale und fetale Erkrankungen höheren Schwierigkeitsgrades
Fetale Fehlbildungen und Erkrankungen
Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
- Beratung bei gezielten pränataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende Diagnostik und Therapie, auch unter Einbeziehung von Pädiatern/-innen und Kinderchirurgen/-innen einschließlich psychosomatischer Beratung
- Diagnostik fetaler Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen
- Weiterführende differentialdiagnostische B-Modus Sonographien bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen oder fetale Erkrankungen oder bei erhöhtem Risiko, davon
- Feten mit dokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme
- Fetale Echokardiographie, davon
- Pathologische Fälle
Kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse)
- Therapieoptionen fetaler Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen
Risikoschwangerschaft
Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
- Betreuung von Risikoschwangerschaften einschließlich Notfallsituationen, davon
- mit maternaler Erkrankung, insbesondere Schwangerschaftsdiabetes einschließlich Therapie
Diagnostische Verfahren
Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
- Invasive prä- und perinatale Eingriffe, z. B. Amniozentese, Chorionzottenbiopsie, Nabelschnurpunktion, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen, Amniondrainagen, Fruchtwasserauffüllung
- Weiterführende differentialdiagnostische Dopplersonographie von fetomaternalen Gefäßen bei Risikoschwangerschaften
Risikogeburt
Handlungskompetenz (Erfahrungen und Fertigkeiten)
- Leitung und Überwachung von Risikogeburten gemäß Mutterschaftsrichtlinie einschließlich geburtshilflicher Notfallmaßnahmen
- Wiederbelebungsmaßnahmen beim Neugeborenen
- Sectiones höheren Schwierigkeitsgrades, z. B. bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Plazentaanomalien sowie Re-Sectiones
- Vaginale operative Entbindungen
- Entwicklung von Mehrlingen bei vaginalen Entbindungen
- Versorgung komplizierter Geburtsverletzungen
Kognitive und Methodenkompetenz (Kenntnisse)
- Risikofaktoren von Beckenendlageentwicklung bei vaginalen Entbindungen
Schwerpunkt-Prüfung
Die genauen Einzelheiten zu der Prüfung nach der Schwerpunkt-Weiterbildung in der Speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin können je nach Bundesland und Ärztekammer variieren. Im Allgemeinen findet die Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit mündlich vor einer Prüfungskommission statt. Es können auch praktische Aufgaben anfallen. Jeglicher Weiterbildungsinhalt kann Bestand der Teil Prüfung sein. Ziel der Prüfung ist die Sicherstellung der Schwerpunktkompetenz im Bereich Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Die Dauer beträgt mindestens 30 Minuten.
Anmeldung nur mit ausgefülltem Logbuch
Im Rahmen dieser Schwerpunkt-Weiterbildung ist das Führen eines Logbuchs essenziell, um den Fortschritt und die gesammelten Erfahrungen während der Ausbildung festzuhalten. In dem Logbuch werden alle relevanten Informationen in Form von Weiterbildungsinhalten und Leistungszahlen dokumentiert.
Das Logbuch enthält also Informationen bezüglich der im Rahmen der Weiterbildung durchgeführten Untersuchungen, Behandlungen und diagnostischen Verfahren, einschließlich der Anzahl und Art der behandelten/betreuten Fälle. Die Führung des Logbuches soll sicherstellen, dass die Ärzte/-innen die erforderliche praktische Erfahrung gesammelt und an der Verbesserung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse gearbeitet haben. Das Logbuch muss fortlaufend aktualisiert werden und wird in der Regel vom zuständigen Weiterbildungsbefugten überprüft und gegengezeichnet. Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt oder die Ärztin für die abschließende Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden. Dieses ist mittlerweile überwiegend auch als digitale Version, dem sogenannten eLogbuch, vorhanden. Registrierung und Anmeldung erfolgt über die Onlineportale der Länderkammern.
Karrieremöglichkeiten als Mediziner/-in mit der Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Fachärzte/-innen, die die Schwerpunkt-Weiterbildung im Bereich der Speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin absolviert haben, haben zahlreiche Möglichkeiten, die nächste Stufe auf der Karriereleiter zu nehmen.
Selbstständige/r Facharzt/-ärztin in eigener Niederlassung
Als Facharzt/A-ärztin für Geburtshilfe und Gynäkologie kann man sich spätestens mit der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin in die Selbstständigkeit begeben, indem man eine eigene Praxis eröffnet oder als Belegarzt/-ärztin in einem Krankenhaus arbeitet. Sollte diese schon vorhanden sein, ermöglicht jede Weiterbildung in der Regel weitere abrechnungsfähige Behandlungsmöglichkeiten.
Karriere im Krankenhaus
Mit einer Schwerpunkt-Weiterbildung stehen den Gynäkologen/-innen in einer Geburtsklinik oder einem perinatalen Zentrum diverse Möglichkeiten offen. Dazu zählen Positionen des/der Oberarztes/-ärztin, des/der leitenden Oberarztes/-ärztin oder nach einigen Jahren der Berufserfahrung auch des/der Chefarztes/-ärztin. In der Rolle des/der Oberarztes/-ärztin arbeiten sie direkt mit den Patientinnen und unterstützen die Klinikleitung bei der Koordination der medizinischen Versorgung. Sie führen medizinische Behandlungen und Eingriffe durch, beraten Patientinnen und deren Familien und leiten das Pflegepersonal an. Leitende Oberärzte/-innen oder Chefärzte/-innen übernehmen zudem viele administrative Aufgaben, sind also auch für organisatorische Teile der Station bzw. Klinik verantwortlich.
Forschung und Lehre
Zudem kann man als Arzt/Ärztin mit der für Geburtshilfe und Gynäkologie mit der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Hier hat der-/diejenige die Optionen, in der Forschung oder als Dozent/in an einer Universität zu arbeiten. Vielleicht reicht es sogar als Arzt/Ärztin zur Professur.
Gehaltsperspektiven mit der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Die Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin bringt vielversprechende Gehaltsperspektiven. Als Spezialist/in in diesem Bereich besteht die Möglichkeit, in verschiedenen medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Geburtszentren oder Praxen tätig zu sein. Zwar sind die Gehälter von Fachärzten/-innen mit Zusatz- oder Schwerpunktweiterbildung nicht zwangsläufig höher, da das Facharzt-Gehalt durch Tarifverträge für Ärzte/-innen festgelegt ist, doch sind oben erwähnte Karrierechancen auch mit höheren Gehältern verbunden:
Als Oberarzt/-ärztin für Frauenheilkunde und Gynäkologie steigt das jährliche Bruttogehalt auf 96.000 bis 112.000 EUR. Zuschläge für Schicht-, Nacht-, und Wechseldienste erhöhen das Gehalt zusätzlich. Chefärzte/-innen werden außertariflich bezahlt. Eine Schwerpunkt-Weiterbildung in Spezieller Geburtshilfe und Perinatalmedizin kann also dazu beitragen, das Gehalt um einige Tausend Euro zu erhöhen.
Häufige Fragen zu Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
- Was ist die Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin?
- Wie qualifiziert man sich für den Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin?
- Wie lange dauert die Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin?
Die spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin ist ein Schwerpunktbereich von Fachärzten/-innen der Gynäkologie und befasst sich mit der medizinischen Versorgung von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und der unmittelbaren Zeit danach.
Zuerst muss man ein Medizinstudium absolviert haben, als Arzt/Ärztin approbiert sein, und erfolgreich eine Facharztausbildung in Gynäkologie und Geburtshilfe abgeschlossen haben. Dann kann die Schwerpunkt-Weiterbildung belegt werden.
Laut Musterweiterbildungsordnung beansprucht die Schwerpunkt-Weiterbildung 24 Monate.