
Das Jahr 2025 bringt viele neue Regelungen, die Arbeitgeber im Gesundheitswesen – darunter Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen – betreffen. Von gesetzlichen Änderungen über Digitalisierung bis hin zu Nachhaltigkeitszielen gibt es viele Neuerungen, die Arbeitgeber beachten sollten, um ihre Einrichtungen zukunftssicher und effizient zu gestalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen 2025 detailliert erläutert.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) zur Opt-out-Anwendung für Arbeitgeber. Krankenkassen stellen Versicherten automatisch eine ePA bereit, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen, wie Krankenhäuser und Arztpraxen, bedeutet dies, dass die technischen Systeme auf die Nutzung der ePA ausgerichtet sein müssen. Mitarbeitende müssen geschult werden, um Daten DSGVO-konform und effizient in die ePA einzupflegen. Dies umfasst Medikationspläne, Arztbriefe und Befunde. Für Arbeitgeber ist es wichtig, frühzeitig in Schulungen und technische Updates zu investieren. Praxen und Kliniken, die die ePA aktiv nutzen, profitieren von effizienteren Prozessen und einem modernen Image. Die Digitalisierung wird somit zu einem entscheidenden Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit im Gesundheitswesen. Auch interessant:
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- So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)
Einführung der E-Rechnungspflicht
Seit Januar 2025 ist die Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Arbeitgeber müssen Rechnungen in einem maschinenlesbaren Format wie „X-Rechnung“ erstellen und verarbeiten. Die E-Rechnung erfüllt den europäischen Standard EN 16931 und ermöglicht daher eine automatisierte Weiterverarbeitung.
Für Arbeitgeber bedeutet das 2025 eine Umstellung der Buchhaltungssysteme und die Schulung von Mitarbeitenden. Besonders Krankenhäuser und größere Praxen profitieren von der erhöhten Effizienz, da E-Rechnungen Fehler minimieren und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren. Kleinere Einrichtungen sollten frühzeitig prüfen, welche Softwarelösungen ihren Bedürfnissen entsprechen, um die gesetzliche Frist einzuhalten. Trotz der anfänglichen Investitionen führt die E-Rechnung langfristig zu Kosteneinsparungen und einer besseren Nachverfolgbarkeit im Zahlungsverkehr.
Digitale Arbeitsverträge und Nachweise
Ab 2025 können Arbeitsverträge und Nachweise zu Arbeitsbedingungen digital übermittelt werden. Arbeitgeber dürfen daher relevante Informationen wie Pausenregelungen, Gehalt oder Arbeitszeiten per E-Mail versenden, sofern diese für den Arbeitnehmer speicher- und ausdruckbar sind. Ein Nachweis des Empfangs, etwa durch Lesebestätigung, ist ebenfalls erforderlich.
Diese Neuerung reduziert den administrativen Aufwand, insbesondere in großen Organisationen mit vielen Mitarbeitenden. Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die flexible Arbeitszeitmodelle oder kurzfristige Verträge nutzen, profitieren besonders von dieser Regelung. Es bleibt jedoch wichtig, Mitarbeitende transparent über ihre Rechte zu informieren, um Unsicherheiten vorzubeugen. Für Branchen mit erhöhtem Risiko für Schwarzarbeit und befristete Verträge gelten weiterhin strengere Vorgaben. Mehr zum Thema:
Digitale strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes
Bis März 2025 werden digitale Behandlungsprogramme für Diabetes eingeführt, die neben der Nutzung der elektronischen Patientenakte auch elektronische Medikationspläne, Videosprechstunden und den neuen TI-Messenger (TIM) umfassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gleichzeitig fest, wie diese digitalen Anwendungen in die Behandlung integriert werden sollen. Die Umstellung verlangt dabei, dass bestehende Behandlungsabläufe überprüft und angepasst werden. Zudem müssen Mitarbeitende gezielt geschult werden, um digitale Programme sicher und effektiv zu nutzen. Außerdem ist es entscheidend, dass alle technischen Systeme aufeinander abgestimmt sind, um eine nahtlose Integration zu gewährleisten. Durch die Einführung dieser Programme entsteht Effizienz in der Betreuung chronisch Kranker. Patienten profitieren zusätzlich von besser abgestimmten Versorgungsprozessen, während Ärzte und Pflegepersonal gleichzeitig administrative Aufgaben reduzieren.
Steigende Mindestlöhne und Azubi-Vergütungen
Der Mindestlohn steigt 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Minijobs decken jetzt eine Verdienstgrenze bis zu 556 Euro ab, während der Übergangsbereich für Midijobs bei 2.000 Euro endet. Die Mindestausbildungsvergütung erhöht sich im ersten Lehrjahr auf 682 Euro und im vierten Lehrjahr auf 955 Euro.
2025 müssen Arbeitgeber im Gesundheitswesen die Lohnstrukturen anpassen und die neuen Vorgaben frühzeitig umsetzen. Einrichtungen, die Mini-Jobber oder Auszubildende beschäftigen, sollten die Änderungen sofort berücksichtigen, um gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Höhere Vergütungen bieten zusätzliche Anreize, um neue Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeitende langfristig zu binden. Gleichzeitig planen Verantwortliche das Budget sorgfältig und analysieren mögliche Preisanpassungen, um gestiegene Personalkosten auszugleichen. Dadurch sichern Arbeitgeber sowohl die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Einrichtungen als auch eine hohe Zufriedenheit im Team.
Krankenhausreform
Die Krankenhausreform ab 2025 verändert die stationäre Versorgung grundlegend. Qualitäts- und Spezialisierungsmaßnahmen werden gefördert, während die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gestützt wird. Personalbemessungsinstrumente werden wissenschaftlich erprobt, um eine bessere Planung und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Darüber hinaus sorgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung für weniger Verwaltungsaufwand, etwa durch harmonisierte Prüfverfahren. Tarifkostensteigerungen werden vollständig refinanziert, was finanzielle Sicherheit für Arbeitgeber schafft. Krankenhäuser sollten die Reform als Chance nutzen, um Prozesse zu optimieren und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Reform stärkt die Position spezialisierter Kliniken und schafft bessere Arbeitsbedingungen.
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
Nachhaltigkeit ist 2025 ein zentraler Aspekt für Arbeitgeber. Maßnahmen wie energieeffiziente Technologien, papierlose Prozesse und eine bewusste Materialbeschaffung reduzieren nicht nur Betriebskosten, sondern stärken auch das öffentliche Image. Krankenhäuser und Praxen können durch gezielte Schulungen ihre Mitarbeitenden für nachhaltiges Arbeiten sensibilisieren.
Ein nachhaltiges Management umfasst zudem Abfalltrennung, die Nutzung von Mehrwegsystemen und energiesparende Beleuchtung. Arbeitgeber, die frühzeitig in Nachhaltigkeit investieren, profitieren von Kosteneinsparungen und einer verbesserten Mitarbeiterzufriedenheit. Umweltbewusste Arbeitsplätze sind zunehmend ein entscheidender Faktor für die Bindung und Gewinnung von Fachkräften. Siehe hierzu außerdem:
Neue Sozialversicherungsgrenzen
Zum Jahreswechsel 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Rentenversicherungsgrenze liegt nun einheitlich bei 8.050 Euro monatlich, die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung bei 73.800 Euro jährlich. Diese Änderungen führen zu höheren Lohnnebenkosten, die Arbeitgeber 2025 in der Budgetplanung berücksichtigen müssen.
Fazit: Änderungen 2025
Arbeitgeber stehen vor zahlreichen Herausforderungen und Chancen. Die Digitalisierung, gesetzliche Änderungen 2025 und ein Fokus auf Nachhaltigkeit erfordern frühzeitige Anpassungen. Wer die neuen Regelungen aktiv umsetzt, kann Effizienzsteigerungen erzielen und sich dabei Wettbewerbsvorteile sichern. Arbeitgeber, die moderne Technologien und nachhaltige Konzepte implementieren, profitieren von zufriedenen Mitarbeitenden und einer verbesserten Position im Markt. Proaktives Handeln ist der Schlüssel, um den Anforderungen von 2025 erfolgreich zu begegnen.