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praktischArzt Magazin ePA: So funktioniert die elektronische Patientenakte

ePA: So funktioniert die elektronische Patientenakte

So Funktioniert Die Elektronische Patientenakte EPA
Zuletzt aktualisiert: 08.05.2025
Themen: News
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Seit dem 1. Januar 2021 läuft in Deutschland die erste Phase zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Doch mehr als ein Drittel der Bundesbürger kennt die ePA nicht, fast die Hälfte weiß nicht, wie sie funktioniert. Das geht aus einer Umfrage des Kommunikationsdienstleisters Socialwave hervor. Was genau verbirgt sich dahinter und welche Vorteile bietet sie? Hier gibt es mehr Informationen.

Fast die Hälfte der Deutschen weiß nicht, wie die ePA funktioniert

Am 1. Januar 2021 ist der Startschuss zur Einführung der elektronischen Patientenakte gefallen. Patienten können die sogenannte ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen und mit ihren Daten befüllen. In einer Testphase wird die Vernetzung der ePA mit ausgewählten medizinischen Leistungsträgern in Berlin und Westfalen-Lippe erprobt. Im zweiten Quartal 2021 wird die ePA dann mit allen Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Einrichtungen verbunden. Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlichen medizinischen Leistungserbringer die ePA in ihrer Praxis nutzen und befüllen können. Krankenhäuser müssen sich bis spätestens zum 1. Januar 2022 darauf vorbereiten, die ePA zu nutzen.

Obwohl die Einführungsphase bereits läuft, wissen 37 Prozent der Bundesbürger nicht, was es mit der ePA eigentlich auf sich hat. Das zeigt die repräsentative Umfrage „Datapuls 2021“ von Socialwave in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Consumerfieldwork. 47,4 Prozent der Befragten wissen nicht, wie die ePA funktioniert. Weitere 43,3 Prozent sagen, dass sie nur oberflächlich über die ePA informiert sind. Lediglich 9,4 Prozent der Befragten geben an, die Funktionsweise der ePA verstanden zu haben und den Mehrwert dahinter zu sehen. Es besteht also eine klare Informationslücke. Das zeigt sich auch darin, dass 26,6 Prozent der Umfrageteilnehmer davon ausgehen, die ePA verpflichtend nutzen zu müssen.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte nun genau? Eines vorweg: Pflicht ist sie nicht – vielmehr ein freiwilliges Angebot für Krankenversicherte, die ihre Gesundheitsgeschichte digital dokumentieren möchten. Wer daran Interesse hat, erhält die ePA als App von der jeweiligen Krankenkasse. Zunächst muss dafür online ein Zugang beantragt werden. Anschließend können Patienten die ePA-App auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen.

Anschließend lässt sich die App mit medizinischen Daten und Dokumenten befüllen. Welche Daten sie eingeben und welche Dokumente sie hochladen möchten, bestimmen die Patienten selbst. Nicht digital vorliegende Dokumente müssen in der ersten Phase noch eingescannt werden. In Zukunft sollen möglichst alle relevanten Dokumente in digitaler, ePA-kompatibler Form zur Verfügung gestellt werden.

Auch Patienten, die kein Smartphone oder Tablet besitzen, können die ePA nutzen. Dafür benötigen sie die elektronische Gesundheitskarte und müssen einen PIN bei der Krankenkasse beantragen. Beim nächsten Arztbesuch legen sie die Gesundheitskarte vor, geben die PIN an und können ihre ePA nun vom Praxisteam über das Kartenteam befüllen lassen.

Um Datensicherheit zu gewährleisten, haben die Anbieter der ePA nach Angaben des Gesundheitsministeriums einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Alle Server, die zur Verarbeitung der Daten notwendig sind, stehen in Deutschland und unterliegen damit den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

Während der Einführungsphase können Patienten zum Beispiel Arztbefunde, ihre Blutwerte oder Medikationspläne in der ePA speichern. Ab 2022 soll es außerdem möglich sein, den Impfpass, den Mutterpass, Untersuchungshefte für Kinder und das Bonusheft für den Zahnarzt digital in der elektronischen Patientenakte abzulegen.

Ärzte dürfen nur mit Zustimmung auf die ePA zugreifen

Ärzte und andere Leistungserbringer dürfen die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten einsehen. Um dies sicherzustellen, benötigen sie für den Zugriff eine PIN, die sie vom Patienten bekommen. Einmal erteilte Zugriffsrechte lassen sich jederzeit widerrufen. Das soll sicherstellen, dass Patienten stets die Hoheit über ihre eigenen Gesundheitsdaten behalten.

Zudem ist gesetzlich geregelt, wer überhaupt Zugang zur ePA erhalten darf. Zum berechtigten Personenkreis gehören Ärzte, Therapeuten, Apotheker sowie andere medizinische Leistungserbringer, die an der Behandlung beteiligt sind. Die Patienten können entscheiden, ob die Zugriffsrechte nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum gelten.

Ebenso können Patienten darüber bestimmen, auf welche in der ePA abgelegten Dokumente medizinische Leistungserbringer Zugriff erhalten. Im Einführungsjahr können sie Zugriffsberechtigungen für die vom Leistungserbringer selbst hochgeladenen Dokumente vergeben oder Zugang zu allen Informationen gewähren. Ab 2022 soll jedes Dokument einzeln freigegeben werden können.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte bietet Vorteile für Patienten, Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister:

  • Alle wichtigen Gesundheitsdaten sind an einem Ort verfügbar: In der ePA können alle Daten zu Vorerkrankungen, früheren Behandlungen, Allergien und Medikamenten an einem Ort gebündelt werden. Geht einmal der Impfpass verloren oder man findet das Zahnarzt-Bonusheft nicht mehr, bleiben die Daten in der ePA erhalten.
  • Beschleunigte Abläufe: Wechseln Patienten den Arzt oder suchen einen Spezialisten auf, müssen sie ihre Krankengeschichte nicht neu erzählen oder darauf warten, dass wichtige Unterlagen vom Hausarzt übertragen werden. Stattdessen geben sie einfach die entsprechenden Dokumente in der ePA frei. Das beschleunigt Abläufe und lässt mehr Zeit für das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient.
  • Optimale Notfallversorgung: Patienten können einen digitalen Notfalldatensatz anlegen und dort alle Informationen speichern, die bei einem Notfalleinsatz relevant sein könnten, etwa zu Medikamentenallergien.
  • Mehr Selbstbestimmung und Transparenz: Patienten behalten die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten und können diese zudem jederzeit über ihr Smartphone oder Tablet einsehen.
  • Bessere Beratung: Auch Apotheker können Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten erhalten. Mithilfe dieser Informationen können sie Patienten besser und individueller beraten. In Zukunft sollen zudem elektronische Rezepte (eRezepte) in der ePA oder einer separaten App hinterlegt werden, die sich dann direkt in der Apotheke einlösen lassen.

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Veröffentlicht am: 26.02.2021
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