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praktischArzt Magazin Trends 2025: Auf diese Neuerungen müssen Ärzte achten

Trends 2025: Auf diese Neuerungen müssen Ärzte achten

Trends 2025 Auf Diese Neuerungen Müssen Ärzte Achten
Zuletzt aktualisiert: 22.01.2025
Themen: Patientenmanagement
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Ärztinnen und Ärzte in Kliniken wie in Arztpraxen. Diese betreffen gesetzliche Anforderungen, technologische Innovationen und neue Erwartungen von Patienten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten sich vor allem Ärzte mit eigener Praxis frühzeitig mit den Änderungen befassen. Hier sind die wichtigsten Trends 2025, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten eingeführt – es sei denn, sie widersprechen. Arztpraxen und Kliniken sind nun verpflichtet, medizinische Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne in die ePA hochzuladen. Diese Daten müssen über die Telematikinfrastruktur (TI) sicher und DSGVO-konform bereitgestellt werden.

Für Praxisinhaber bedeutet das, ihre Software entsprechend zu aktualisieren und Mitarbeitende zu schulen, um die neuen Prozesse reibungslos in den Alltag zu integrieren. Insbesondere die Sensibilisierung für Datenschutz ist entscheidend, da Patienten die Kontrolle über ihre Daten behalten und Zugriffe sperren können. Die ePA erleichtert die Kommunikation zwischen Ärzten, verbessert die Patientenversorgung und ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten übersichtlich zu verwalten. Arztpraxen, die den Übergang aktiv gestalten, profitieren von effizienteren Arbeitsabläufen und besserer Patientenzufriedenheit.

Elektronische Ersatzbescheinigung

Ab Juli 2025 wird die Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung verpflichtend. Diese kommt zum Einsatz, wenn Patienten ihre Gesundheitskarte nicht vorlegen können. Arztpraxen und Klinken müssen sicherstellen, dass ihre Praxisverwaltungssysteme kompatibel sind, um die Bescheinigungen digital zu empfangen oder im Auftrag der Patienten bei der Krankenkasse anzufordern. Der Prozess ist zunächst mit einem höheren technischen Aufwand verbunden, bietet jedoch langfristige Vorteile durch eine effizientere und papierlose Verwaltung.

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Pflicht zur E-Rechnung

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab Januar 2025 müssen auch Arztpraxen ihre Abrechnung auf den europäischen Standard (EN 16931) umstellen. Somit ist es auch für Ärzte hilfreich, zu wissen, dass herkömmliche PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichen, da sie maschinell nicht ausgelesen werden können. Medizinische Einrichtungen müssen ihre Buchhaltungssoftware anpassen, um elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für viele bedeutet dies zunächst Investitionen in technische Systeme und gegebenenfalls Schulungen.

Diese Umstellung bietet jedoch Vorteile: Sie reduziert Papierkram, spart langfristig Zeit und erhöht die Transparenz im Rechnungswesen. Wichtig ist, frühzeitig damit zu beginnen, die Prozesse anzupassen, um Verzögerungen im Geschäftsverkehr zu vermeiden. Besonders für Bestellungen von medizinischem Zubehör oder Leistungen, die mit Geschäftspartnern abgerechnet werden, ist die Einhaltung der neuen Standards essenziell.

Neue EBM-Leistungen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue EBM-Leistungen für die Versorgung von Patienten mit Long-COVID oder Verdacht darauf in Kraft. Diese Änderungen basieren auf der Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel ist es, Betroffene strukturierter und effizienter zu versorgen. Für Arztpraxen wie Klinken bedeutet dies neue Abrechnungsmöglichkeiten und eine erweiterte Versorgungskompetenz. Zentral ist die Einführung des Abschnitts 37.8 im EBM mit fünf neuen Gebührenordnungspositionen (GOP). Hierzu gehört das Basis-Assessment (GOP 37800), das mit 20,33 Euro vergütet wird und die umfassende Untersuchung des Gesundheitszustands umfasst. Schwerwiegende Fälle können durch einen Zuschlag (GOP 37801) berücksichtigt werden. Weitere wichtige Neuerungen sind Abrechnungsoptionen für patientenbezogene Fallbesprechungen (GOP 37804) sowie für spezialisierte ambulante Versorgung (GOP 37806). Diese Leistungen werden extrabudgetär vergütet und sind somit eine zusätzliche Einnahmequelle.

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Nachhaltigkeit als Wettbewerbsfaktor

Nachhaltigkeit wird 2025 auch für Ärzte zum zentralen Thema. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist nicht nur eine Frage der Kostenersparnis, sondern stärkt auch Klinik- und Praxisimage. Diese können durch den Einsatz von energiesparenden Geräten, papierlosen Arbeitsprozessen und wiederverwendbaren Materialien einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Besonders beliebt sind digitale Dokumentationen, die Papierverbrauch minimieren und die Effizienz steigern.

Darüber hinaus ist die Schulung der Mitarbeitenden ein entscheidender Faktor. Viele Teams sind sich nicht ausreichend bewusst, wie nachhaltiges Arbeiten im Praxisalltag umgesetzt werden kann. Regelmäßige Weiterbildungen und Maßnahmen zur Abfallreduktion, beispielsweise durch korrektes Recycling von medizinischem Abfall, fördern langfristig umweltfreundliche Prozesse. Arztpraxen, die diese Maßnahmen konsequent umsetzen, können sich als moderne und umweltbewusste Einrichtungen positionieren.

Digitalisierung und neue Abrechnungssysteme

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran, und 2025 ist ein entscheidendes Jahr. Neben der Einführung der ePA und der E-Rechnung rücken KI-basierte Abrechnungssysteme in den Fokus. Diese Systeme analysieren Abrechnungsdaten automatisch und minimieren Fehler. Die Telematikinfrastruktur (TI) wird weiter ausgebaut, um digitale Prozesse nahtlos zu integrieren.

Für Ärzte mit eigener Praxis bedeutet das, sich mit den neuen Technologien vertraut zu machen. Besonders kleinere Praxen sollten prüfen, wie sie durch den Einsatz moderner Systeme effizienter arbeiten können. Investitionen in digitale Tools sind zwar anfangs mit Kosten verbunden, zahlen sich aber durch optimierte Abläufe und reduzierte Verwaltungskosten schnell aus. Digitale Prozesse bieten zudem einen Wettbewerbsvorteil, da sie den Patientenkomfort durch schnellere und transparentere Abrechnungen steigern.

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Anpassungen im Datenschutz

Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz werden 2025 verschärft. Medizinische Einrichtungen müssen 2025 sicherstellen, dass alle digitalen Systeme den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Insbesondere die Speicherung und Verarbeitung sensibler Patientendaten in der ePA erfordert höchste Sicherheitsstandards.

Die Schulung des Personals im Umgang mit sensiblen Daten ist dabei unerlässlich. Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen und das Vertrauen der Patienten schädigen. Eine enge Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten hilft, Schwachstellen zu identifizieren und rechtzeitig zu beheben. Praxen, die Datenschutz ernst nehmen, profitieren nicht nur rechtlich, sondern auch durch ein gesteigertes Vertrauen der Patienten.

Fachkräftemangel und Weiterbildung

Der Fachkräftemangel bleibt 2025 eine große Herausforderung. Arztpraxen und Klinken stehen unter Druck, ihre Teams zu entlasten und bestehende Mitarbeitende zu fördern. Automatisierte Prozesse, wie digitale Dokumentation und KI-gestützte Tools, können helfen, Routineaufgaben zu reduzieren.

Gleichzeitig wird die Weiterbildung des Personals immer wichtiger. Themen wie KI im Gesundheitswesen, digitale Patientenkommunikation und Datenschutz stehen hoch im Kurs. Investitionen in Weiterbildungen machen Praxen nicht nur effizienter, sondern steigern auch die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeitenden. Besonders in einem wettbewerbsintensiven Umfeld ist ein motiviertes Team ein entscheidender Erfolgsfaktor.

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Redaktion
Luisa Knecht
Luisa Knecht
Medizinstudentin
Veröffentlicht am: 22.01.2025
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