SWISS FX CBD Öl 10 %
4,87
praktischArzt Ratgeber Cannabis auf Rezept
Im Januar 2017 war es endlich soweit und die Cannabis Legalisierung wurde in Deutschland durchgeführt: medizinisches Marihuana in Form von Cannabis auf Rezept wurde vom Bundestag freigegeben. Ärzte können nun kranken Menschen medizinisches Cannabis auf Rezept verschreiben und die Krankenkassen müssen den Patienten die Kosten dafür erstatten.
Somit steht der Nutzung von Cannabis als Medizin nichts mehr im Wege, sollte man meinen. Doch bekommt man ab sofort wirklich so einfach Cannabis auf Rezept in Deutschland? Ist für alle kranken Menschen durch die Cannabis Legalisierung der Weg frei, um medizinisches Marihuana zu erhalten? Mehr dazu in diesem Informationsartikel.
Cannabis als Medizin zu verwenden ist nichts Neues, sondern hat eine jahrtausendealte Tradition. Lediglich der Gesetzgeber hat in fast allen Ländern in dieser Welt in der Vergangenheit jegliche Nutzung von Cannabis verboten. Hierzu zählt auch die Nutzung als medizinisches Marihuana.
Dabei wurde schon im alten China im Jahre 2737 vor Christus das Cannabis als medizinisches Arzneimittel eingesetzt, welches durch das älteste bekannte Buch über Heilpflanzen “Shennong Bencaojing” übermittelt wird. Medizinisches Cannabis wurde als Heilmittel bei Verstopfung, Gicht oder Rheuma verwendet.
Auch in Ägypten wurde Cannabis als Medizin eingesetzt. Dies geht aus einem Papyrus mit dem Namen “Papyrus Ebers” hervor, welcher zu den ältesten, noch erhaltenen ägyptischen Schriften überhaupt gehört und ca. 1600 Jahre vor Christus verfasst wurde. Dort steht geschrieben, dass medizinisches Cannabis als Heilmittel bei Verletzungen des Zehennagels eingesetzt wurde.
Erstmalig in Europa wurde Cannabis als Medizin durch den irischen Arzt William Brooke O’Shaugnessy in einem Bericht im Jahre 1839 erwähnt. O’Shaugnessy war in Indien stationiert und experimentierte mit dem indischen Hanf (Cannabis Indica). Wie schon bei den alten Chinesen hat der Arzt auch eine schmerzstillende, entspannende und krampflösende Wirkung festgestellt und einen Einsatz von medizinischem Marihuana bei Rheuma, Cholera und Tetanus empfohlen.
Trotz dieser Tradition des Einsatzes von Cannabis in der Medizin und der beschriebenen, positiven Wirkungen blieb Cannabis weitestgehend gesetzlich verboten, was jedoch keine wissenschaftlichen sondern vielmehr politische und wirtschaftliche Hintergründe hatte.
Einer der Treiber des Cannabis Verbots war dabei vor allem die USA. Zu den ersten Einschränkungen der Nutzung von Cannabis in den USA kam es zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Es wurden Gesetze zur Regulierung und Einschränkung des Cannabis Handels geschaffen.
Als schließlich 1933 die Alkoholprohibition ein offizielles Ende hatte, wurde auf ein endgültiges Cannabis Verbot durch die US-Regierung hingearbeitet. Durch das Ende der Alkoholprohibition waren 8.000 Menschen ohne Arbeit, die vorher für die Überwachung der Alkoholprohibition tätig gewesen waren. Daneben arbeitete vor allem der Politiker und Lobbyist Harry J. Anslinger daran, dass Cannabis nicht mehr wie bisher gehandelt und verwendet werden konnte. Seine breite Anti-Cannabis Kampagne wurde finanziert durch den Waldbesitzer und Zeitungsmagnaten Hearst. Der Grund hierfür war klar: das amerikanische Landwirtschaftsamt hatte festgestellt, dass etwa ein Viertel der Nutzfläche für Hanf-Anbau gegenüber dem Holz-Anbau ausreicht, um die gleiche Menge Papier herzustellen.
Somit gab es für ein Cannabis Verbot in den USA weniger wissenschaftliche Begründungen, sondern vielmehr kommerzielle Gründe. Schließlich kam es am 14. April 1937 zu dem „Marihuana Tax Act“, dem Gesetz zu einer sehr hohen Besteuerung von Cannabis bzw. Marihuana, welches im Oktober des gleichen Jahres in Kraft trat. Das Gesetz kam einem Verbot von Cannabis gleich, da eine Unze Cannabis mit 100 Dollar besteuert wurde und somit die Cannabisherstellung für alle Produzenten unrentabel wurde.
Die Kriminalisierung von Marihuana in den USA fand schließlich in der Drogenpolitik von Richard Nixon ihren Höhepunkt. Im Jahre 1970 unterzeichnete er den „Controlled Substances Act“, welche den „Marihuana Tax Act“ aus 1937 ersetzte. Darin wurde Cannabis in der „List of Schedule I drugs“ mit Drogen wie MDMA (Ecstasy) und LSD gleichgestellt und endgültig verboten. In den Folgejahren startete Nixon seinen berühmten „war on drugs“ und erklärte Drogen zum „public enemy number one“ erklärt. Schließlich wurde 1973 durch Nixon die DEA gegründet, welche für die Bekämpfung illegaler Drogen bis heute zuständig ist.
Zu einem Ende dieser Politik kam es im Jahre 2012. Colorado war der erste Bundesstaat, welcher einer Cannabis Legalisierung zustimmte und den Besitz von Marihuana für Menschen erlaubte, die älter als 21 Jahre sind. Anschließend folgte der Bundesstaat Washington im gleichen Jahr. In Washington ist der Besitz legal seit dem 26. Februar 2015 und der Besitz von bis zu 28 Gramm Cannabis fallen unter die Legalität.
Bis ins Jahr 2017 sind diesen Beispielen etliche Bundesstaaten der USA gefolgt. In 22 Bundesstaaten ist bis heute die Cannabis Legalisierung umgesetzt und der Bezug von Cannabis auf Rezept in Form von medizinischem Marihuana wurde erlaubt.
In 11 Bundesstaaten wurde die Cannabis Legalisierung komplett umgesetzt, d.h. der Besitz bis zu einer gewissen Grenze ist generell für alle Menschen über einer Altersgrenze erlaubt. Dazu gehören neben Colorado und Washington auch Alaska, Oregon und Maine. Im Jahr 2016 kamen Kalifornien, Nevada und Massachusetts hinzu. 2018 folgten Vermont und Michigan und im Januar 2020 Illinois.
Die Cannabis Legalisierung für medizinische Zwecke wurde 2017 durchgeführt. Während Cannabis als Medizin dadurch in Deutschland durch die Gesetzesänderung eine neue Bedeutung erhält, ist in Deutschland hingegen bis heute der Besitz von (nicht-medizinischem) Cannabis nicht legal und strafbar. Dies ist in § 29 des Betäubungsmittelgesetz geregelt.
Hier steht geschrieben, dass wer „Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt werden kann. Zu den genannten Betäubungsmitteln wird in Deutschland auch Cannabis gezählt. Jedoch existieren in den verschiedenen Bundesländern erlaubte Cannabis-Mengen, bis zu welchen von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Diese liegen in der Regel bei 6 Gramm, in einzelnen Bundesländern auch bei 10 Gramm. Eine allgemeine Cannabis Legalisierung und Freigabe, wie es in den USA der Fall ist, ist also in Deutschland zur Zeit nicht vorgesehen.
Hingegen hat sich für Cannabis als Medizin mit einem Beschluss der Bundesregierung vom 19.01.2017 einiges geändert, welcher im März 2017 in Kraft trat. „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.
Demnach soll für Cannabis als Medizin folgende Punkte gewährleistet sein:
Dies bedeutet für die Zielgruppe von schwer erkrankten Menschen ist Cannabis seit 2017 in Deutschland legal, wenn es denn zuvor durch einen Arzt verschrieben wurde.
Medizinisches Cannabis wird in Deutschland durch Apotheken an Patienten ausgegeben. Zuvor hat der Arzt ein Rezept erstellt und mit dem Rezept die Dosierung und Anwendung bestimmt.
Durch die Cannabis Legalisierung können Ärzte medizinisches Cannabis in Form von Cannabisblüten, Extrakten und oder als Arzneimittel mit dem Hauptwirkstoff Dronabinol (auch als „THC“ bekannt) verschreiben. Für einen Patienten gilt dabei eine Höchstmenge für Cannabisblüten von 100 Gramm, die in 30 Tagen verschrieben werden darf.
Um die korrekte Dosierung durch den Patienten zu gewährleisten, geben die Apotheken Cannabis als Medizin als Rezepturarzneimittel aus. Dabei wird in der Regel nicht direkt die Cannabisblüte ausgegeben, mit der Begründung, dass diese in unverarbeitetem Zustand nicht korrekt zu dosieren seien. Daher mahlen die Apotheken die Cannabisblüten nach vorgegebenen Bedingungen und geben diese dann in der gemahlenen Form mit einem Dosierlöffel an die Patienten ab. Der Patient kann dann zu Hause mit dem von der Apotheke erhaltenen Dosierlöffel die pulverisierten Blüten in einer vorgegeben Dosierung für den Gebrauch abmessen.
Die Apotheker berät den Patienten auch und gibt Ihm hinsichtlich der Anwendungsform, die zuvor vom Arzt festgelegt wurde, entsprechende Empfehlungen und Anweisungen. Generell kann Cannabis als Medizin vom Patienten inhaliert werden oder nach Abkochung als Tee getrunken werden.
Auch wenn die altbekannte Methode des Joints nach wie vor die bekannteste Möglichkeit des Inhalierens ist, gibt es heute gesündere Möglichkeiten. Eine effektiviere und gesündere Möglichkeit ist die Verwendung eines Verdampers, eines so genannten Vaporizers. Bei diesem Gerät findet keine Verbrennung des medizinischen Cannabis statt, sondern es wird lediglich erhitzt und dadurch wird Dampf erzeugt. Dieser hat bedeutend weniger schädliche Nebenprodukte als eine Verbrennung erzeugt. Auch werden beim Verdampfen größere Mengen der Wirkstoffe des medizinischen Cannabis aufgenommen, wodurch kleinere Mengen an Rohstoff benötigt werden. Dadurch stellt sich der gewünschte Effekt der Wirkstoffe wie eine Entspannung auch schneller ein und beispielsweise akute Schmerzen können schnell bekämpft werden.
Um Cannabis Tee zuzubereiten wird ein Teebeutel mit den Cannabis Blüten und gegebenenfalls anderen Zutaten gefüllt. Anschließend wird Wasser gekocht und der Teebeutel kommt für bis zu 30 Minuten in das heiße Wasser. Danach ist die Tee verzehrfertig und kann getrunken werden. Die Wirkung setzt hier bedeutend später ein als beim Vaporizer, es dauert ca. 30 bis 90 Minuten, bevor die Wirkung vollständig einsetzt.
Zu den schwer erkrankten Menschen, für die Cannabis auf ärztliche Verschreibung erhältlich sein wird, zählen sicherlich auch Krebspatienten.
Nicht zu verwechseln ist das nun legalisierte Cannabis mit Cannabisöl, was schon seit einigen Jahren eine gewisse Bekanntheit erreicht hat. So behauptete ein gewisser Rick Simpson, bei dem im Jahre 2002 Hautkrebs diagnostiziert wurde, er hätte diesen selbst mit Hilfe von Cannabisöl geheilt. Als ihm chirurgische Eingriffe nicht halfen den Krebs zu besiegen, behandelte er seine Wunden selbst mit Cannabisöl. Nach einigen Tagen waren seine Wunden laut Rick Simpson verschwunden und das Cannabisöl hatte den Hautkrebs geheilt. Die Geschichte von Rick Simpson ist in einem Video verfilmt worden. Hier liegt jedoch keine offizielle Studie und somit kein wissenschaftlicher Beweis vor, dass das Cannabisöl in diesem Fall wirklich das Heilmittel war.
Jedoch gibt es Studien, die belegen, dass Wirkstoffe von Cannabis wie Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) krebshemmend sind. Dies wurde bei Tierversuchen mit Mäusen und Ratten sowie Zellstudien schon vor vielen Jahren bestätigt. Im Jahre 2006 schließlich hat der Spanier Manuel Guzmán die weltweit erste Studie an Menschen durchgeführt und veröffentlicht. Er verabreichte schwerstkranken Krebspatienten, die an Hirntumoren litten, THC direkt in das Gehirn. Ohne Nebenwirkungen zeigte sich, dass sich bei einigen Teilnehmern die Wachstumsrate der Tumore stark verringerte. Zudem erfreut sich auch in Deutschland Cannabisöl immer mehr an Beliebtheit, worüber im Artikel zum Vergleich der CBD Öl Testsieger berichtet wird.
Medizinisches Cannabis ist ein natürliches Medikament, dass heißt es kann prinzipiell unverändert wie es uns durch die Natur angeboten wird verwendet werden. Im Gegensatz dazu muss bei der Herstellung von Medikamenten durch Pharmahersteller zuerst der Wirkstoff hergestellt und isoliert werden und dann zusammen mit Hilfs- und Füllstoffen in Tabellenform gebracht werden.
Auch wenn es ein natürliches Medikament ist, können auch bei medizinischem Cannabis Nebenwirkungen auftreten. Diese sind von Mensch zu Mensch verschieden. Folgende akute, körperliche Nebenwirkungen können dabei auftreten:
Bei extrem hohen Dosierungen sind in selten Fällen auch schon Übelkeit und Erbrechen festgestellt worden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass beim Rauchen des klassischen Joints natürlich körperliche Schäden der Atemwege entstehen durch den Rauch, welcher Teer und Benzpyren enthält. Bei der Konsumierung von medizinischem Cannabis mittels Vaporizer (Verdampfer) wird das Marihuana jedoch nur erhitzt und nicht verbrannt. Durch dieses Verdampfen und das Inhalieren tritt keine Schädigung der Atemwege auf.
Ein weiterer Nachteil ist, dass bei manchen Patienten psychische Nebenwirkungen auftreten. Hierzu zählen folgende:
Bei langfristigem und regelmäßigen Cannabis Konsum besteht auch die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.
In vieler Munde ist seit der Cannabis Legalisierung als Medizin auch die sogenannte Cannabisagentur. Doch was macht die Cannabisagentur eigentlich?
Diese ist nicht wie man meinen könnte für die Ausgabe von medizinischem Cannabis an Patienten zuständig. Die Ausgabe von Cannabis als Medizin findet durch Apotheken statt, nach dem die Patienten ein gültiges Rezept eines Arztes vorweisen können.
Vielmehr soll die Cannabisagentur für die Umsetzung der Cannabis Legalisierung zuständig und soll den zukünftigen Anbau von medizinischem Marihuana in Deutschland regeln. Denn nur, dass nun Cannabis als Medizin in Deutschland legalisiert wurde, heißt noch lange nicht, dass genug davon vorhanden wäre. Aktuell muss der Bedarf über Importe gedeckt werden. Zukünftig jedoch soll Cannabis als Medizin in Deutschland selbst angebaut werden. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)geht davon aus, dass ab dem 4. Quartal 2020 Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.
Die Cannabisagentur wird zukünftig vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gebildet und soll den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland steuern und kontrollieren. Demnach wird die Cannabisagentur den Anbau, die Ernte, die Verarbeitung, die Qualitätsprüfung sowie Lagerung und Verpackung als auch die Abgabe an Großhändler und Apotheker kontrollieren. Interessant: die Cannabisagentur wird das medizinische Cannabis nach der Ernte komplett in ihren Besitz nehmen.
Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat das BfArM im April und Mai 2019 den Zuschlag für Anbau, Ernte und Verarbeitung von Cannabis zu medizinischen Zwecken über insgesamt 10.400 kg für vier Jahre erteilt (Pressemeldungen 3/19 und 4/19).
Cannabis auf Rezept gibt es seit 2017 auch in Deutschland, wie es bereits zuvor beispielsweise die USA oder auch Kanada vorgemacht hat. Doch wer kann nun in Deutschland Cannabis auf Rezept erhalten?
Der Gesetzgeber nennt im Rahmen der Cannabis Legalisierung nur die schwer erkrankten Menschen, eine genaue, klare Abgrenzung auf einzelne Krankheiten wurde nicht vorgesehen. Zu den schwer erkrankten Patienten zählen jedoch sicherlich beispielsweise die Krebspatienten, wie zuvor beschrieben.
Voraussetzung hierfür ist die persönliche Einschätzung des behandelten Arztes bezüglich des Therapieerfolges. Das heißt, man kann nicht einfach zum Arzt gehen und eine Verschreibung von Cannabis auf Rezept vom Arzt verlangen. Der Arzt selbst hingegen muss einschätzen, dass sich die Verschreibung von medizinischem Cannabis deutlich positiv auf den Krankheitsverlauf und dessen Symptome auswirkt. Es kommen also insbesondere Patienten in Frage, bei denen eine Standardtherapie keinen Erfolg versprechen würde.
Bisher wird Cannabis auf Rezept vor allem Menschen verschrieben, die an chronischen Schmerzen leiden. Dazu zählen Krankheiten wie Rheuma oder Multiple Sklerose. Daneben kann medizinisches Cannabis auch verschrieben werden als Appetitanreger zum Beispiel bei Aids oder Alzheimer sowie bei Übelkeit nach Chemo-Therapien. Werden weitere Studien zum medizinischem Cannabis zukünftig abgeschlossen, kann es sicherlich auch bei anderen Krankheiten eine Verschreibung von Cannabis auf Rezept geben.
Update 2018 – Liste der Krankheiten medizinisches Cannabis
Mittlerweile wurden erste Erfahrungen gesammelt bezüglich den Krankheiten, bei denen medizinisches Cannabis verschrieben wird.
Mehr dazu in der Liste der Krankheiten medizinisches Cannabis.
Die Cannabis Legalisierung hat zwar für eine Freigabe des Naturheilmittels gesorgt, doch Cannabis als Medizin ist in Deutschland nicht günstig. Dies hat zwei Gründe, die Apotheken und die Verfügbarkeit.
Zum einen muss medizinisches Cannabis aktuell komplett importiert werden, da es in der Vergangenheit in Deutschland nicht angebaut wurde. Daher wird es aktuell heute vor allem aus den Niederlanden und Kanada importiert. In diesen Ländern wurde die Cannabis Legalisierung bereits vor Jahren umgesetzt, daher ist dort genügend Rohware verfügbar. Zukünftig soll es jedoch auch in Deutschland angebaut werden.
Zum anderen wollen die Apotheken mitverdienen und zwar nicht wenig. Wie zuvor beschrieben geben diese die Cannabisblüten nicht direkt aus, sondern als Rezepturarzneimittel. Sie mahlen die Blüten, um dem Anwender später eine bessere Dosierung zu erlauben. Und dies lassen sich die Apotheker gut bezahlen: 90 bis 100 Prozent Zuschlag kostet der einfache Vorgang des Zermalens.
Dr. Franjo Grotenhermen, ein Forscher der Cannabinoide, rechnet vor: „Werden 5 g Cannabisblüten als Fertigarzneimittel behandelt, so kosten diese den Patienten 68,61 Euro, und der Apotheker verdient etwa 10 Euro. Werden die Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel behandelt, so kann der Apotheker auf den Einkaufspreis 100 Prozent aufschlagen, sodass der Abgabepreis bei 113,31 Euro liegen würde und der Apotheker fast 50 Euro verdient.“ (Quelle: apotheke-adhoc.de)
Nach dieser Rechnung kostet als medizinisches Cannabis in Deutschland in der Apotheke:
Durch die weltweit einsetzende Cannabis Legalisierung ist ein internationaler Preisvergleich möglich. Im Ausland zahlt man für medizinisches Cannabis ungefähr die folgenden Preise:
In allen Ländern sind die Preise für medizinisches Marihuana also deutlich günstiger als in Deutschland. Die klare Preisführerschaft hat Uruguay. Hier gilt ein durch die Regierung festgelegter Preis von einem Dollar. Die Gründe sind einleuchtend. Die Regierung hat festgestellt, dass der Anbaupreis 0,5 Dollar pro Gramm ist und somit der Verkauf zu einem Dollar ein fairer Preis ist. Außerdem kostet auf der Straße schlechtes Marihuana 1 Dollar pro Gramm und durch das Anbieten von hoher Qualität zum gleichen Preis, hat man sich das Ziel gesetzt die Illegalität zu bekämpfen.
Wird die Cannabis Legalisierung durch weitere Länder vorangetrieben, bleibt zu hoffen das ein offener Handel stattfinden wird und dadurch auch die Preise in Deutschland sinken werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in Deutschland durch die Cannabis Legalisierung dazu verpflichtet, die Kosten von Cannabis auf Rezept zu übernehmen. Nur in begründeten Fällen darf eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen abgelehnt werden. Dennoch ist das Thema medizinisches Cannabis in Deutschland auch für die Krankenkassen in 2017 noch Neuland.
Grundbedingungen für die Kostenübernahme von medizinischem Cannabis sind:
Es entscheidet also der Arzt und nicht die Krankenkasse. Daher sollten die Kosten im Normalfall zukünftig auf einfachem Wege durch die Krankenkassen übernommen werden:
Leider werden auch im Mai 2017 noch viele Anträge auf die Erstattung der Kosten für medizinisches Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen zu Unrecht abgelehnt, auch wenn der Arzt Cannabis auf Rezept verschrieben hat. Die Krankenkasse muss sich dabei jedoch wie folgt an das Gesetz und Fristen halten:
Auch bei Ablehnung durch die Krankenkasse bleibt jedes Rezept durch die Cannabis Legalisierung gültig. In diesem Falle kann man beispielsweise die Medikamente per Privatrezept in der Apotheke beziehen und die Kosten müssen von der Krankenkasse übernommen werden. Hat man ein Privatrezept, kann man auch bei berechtigter Ablehnung durch die Krankenkasse medizinisches Cannabis oder CBD Öl aus der Apotheke direkt beziehen, muss es jedoch selbst bezahlen.
Lehnt die Krankenkasse einen Antrag zur Kostenerstattung von Cannabis auf Rezept ab, muss durch den Patienten ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Viele Fälle und weitere Informationen hierzu sind im Detail auf der Seite cannabis-med.org beschrieben.
Die Cannabis Legalisierung wurde in 2017 umgesetzt. Doch welche deutschen Ärzte verschreiben medizinisches Cannabis auf Rezept?
Ärzte aller medizinischer Fachgebiete dürfen nun medizinisches Cannabis auf Rezept in Deutschland zur Behandlung von schwer erkrankten Menschen verschreiben. Das heißt, man kann beispielsweise zu seinem Hausarzt gehen und dieser kann Cannabis als Medizin verschreiben.
Jedoch müssen wie zuvor beschrieben zwei entscheidende Sachverhalte vorliegen:
Somit kann prinzipiell jeder Arzt ein Rezept für medizinisches Cannabis ausstellen, es muss jedoch kein Arzt. Nicht jeder Arzt will mit medizinischem Cannabis arbeiten. Hier wird es auch nach der Gesetzesänderung genügend Ärzte geben, die mit den bisher bekannten Medikamenten arbeiten werden. So einfach bekommt man Cannabis auf Rezept in Deutschland also nicht, es muss eine schwere Erkrankung als Grund vorliegen.
Vor der Cannabis Legalisierung durch das neue Gesetz im Jahre 2017 war eine Ausnahmeregelung nötig, um medizinisches Cannabis zu beziehen beziehungsweise anzubauen. So wurde beispielsweise der Anbau einem 52jährigen Mann erlaubt, der an multipler Sklerose leidet. Er darf seit 2016 für den Eigenbedarf medizinisches Marihuana anbauen. Bisher erhielten in ganz Deutschland schon ungefähr 1000 Patienten medizinisches Marihuana auf Basis einer Ausnahmeregelung.
Zukünftige Schätzungen gehen von 5000 Patienten aus, die deutschlandweit medizinisches Cannabis auf Rezept beziehen werden. Zuverlässige Schätzungen existieren jedoch noch nicht.
Inzwischen haben sich auch Online-Apotheken auf dem Cannabis-Markt etabliert, mit Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit als ihre Hauptstärken. Apotheker und pharmazeutische Mitarbeiter beraten ihre Kunden nicht nur gründlich und detailliert über rezeptfreie Cannabis-Produkte. Sie kümmern sich auch um die Einlösung von Rezepten über verschreibungspflichtiges Cannabis und können dabei auf einen zuverlässigen Bestand an Ware zurückgreifen. Versendet wird die Arznei mittels DHL-IdentCheck an die Kunden. Damit ist sichergestellt, dass sie an die richtige Person übergeben wird.
Erhalte 14-tägig aktuelle Infos zu Themen wie Gehalt & Tarifverträge, Klinik & Karriere sowie News zu Gesundheitspolitik, Medizin, Work-Life-Balance und vielen weiteren Bereichen.
Der praktischArzt Newsletter liefert 14-tägig aktuelles rund um den Berufsalltag und die Karriere als Ärztin / Arzt direkt in Dein Postfach.