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praktischArzt Ratgeber Medizinisches Cannabis
Für PatientInnen in Deutschland gilt seit 2017, dass sie bei entsprechender Indikation medizinisches Cannabis vom Arzt jeder Fachrichtung verschrieben und per Rezept in deutschen Apotheken erhalten können. Doch was ist medizinisches Cannabis überhaupt und wie wirkt es? Und bei welchen Erkrankungen kann es helfen und welche Nebenwirkungen hat es?
Cannabis bezeichnet man ebenfalls als medizinisches Cannabis oder medizinisches Marihuana und medi-wiet, sofern es zur Behandlung oder Linderung einer Beschwerde, eines Symptoms oder einer Erkrankung anstatt zum Genuss konsumiert wird. In diesem Sinne kann jede Cannabissorte, welche eine effektive Menge von aktiven Cannabionoiden beinhaltet, als medizinisches Cannabis gesehen werden, wenn es zu diesem Zweck Anwendung findet.
Die Geschichte der Nutzung des medizinischen Cannabis hat zudem seinen Ursprung bereits in den Anfängen der Medizin und Pharmakologie. Denn die Menschen begannen damals, Pflanzen erstmalig zu Heilzwecken anstelle von Nahrungsmitteln einzusetzen.
Obwohl ForscherInnen seit den 1940er Jahren die Wirkung von Cannabis untersuchen, konnte man die Wirkung von Cannabinoiden bis heute nicht genau erklären. Zuerst entdeckte man 1988 erste Hinweise auf einen bestimmten Teil des Nervensystems, worin die körpereigenen Endocannabinoide als Botenstoffe wirken. Gleichermaßen docken jedoch die Hauptwirkstoffe der Cannabispflanze an die Rezeptoren des Endocannabinoidsystems an.
Bislang ermittelten WissenschaftlerInnen zwei Rezeptoren-Typen, an welche die Cannabinoiden andocken: der Rezeptor CB1 und der Rezeptor CB2. Der erste Typ ist größtenteils im Gehirn zu finden, überwiegend in den Bereichen, welche für das Gedächtnis, die Motivation, die Emotionen oder die Wahrnehmung verantwortlich sind. Diese sind relevant bei der Aufnahme von THC. Der Konsum von Cannabis kann dann Glücksgefühle bewirken, beruhigend sein, allerdings ebenso die Gedächtnisleistung behindern. Indem die CB1-Rezeptoren bei Menschen durch Medikamente blockiert werden, können sie das High-Gefühl verhindern.
Der Rezeptor CB2 kommt hingegen im gesamten Körper vor. Ihnen schreibt man die Rolle in der Regulation des Immunsystems zu, doch auch andere Funktionen in der Leber, den Muskeln, im Herz oder in der Haut. Dennoch ist die komplexe Wirkung von Cannabinoiden und die ausgelösten Effekte auf den Körper noch immer nicht gänzlich klar und bedarf weiterer Forschung.
Ein im Auftrag der TIK entworfener wissenschaftlicher Bericht zu Cannabis als Medizin beschäftigt sich mit der aktuellen Studienlage. Die folgend aufgelisteten Erkrankungen und Anwendungsbereiche – ausgenommen Schizophrenie – stellen eine denkbare Indikation für eine Therapie mit medizinischem Marihuana dar.
Häufig sind Erbrechen und Übelkeit für Krebspatienten während einer Chemotherapie belastend. Die Rolle von Cannabinoiden in Verbindung mit Übelkeit wurde seit den 1970er Jahren einer wissenschaftlichen Betrachtung unterzogen, da die Wirkmechanismen zu konventionellen Antiemetika, also Medikamente zur Unterdrückung von Brechreiz und Übelkeit, differieren. Dennoch sind Unklarheiten in Übersichtsanalysen zu bisherigen Forschungslagen vorhanden: Einige AutorInnen schreiben medizinischem Cannabis eine wissenschaftlich belegte Wirkung zu. Andere WissenschaftlerInnen wiederum können die Therapie mit Cannabinoiden nicht empfehlen. Der Grund liegt darin, dass aktuell sichere und effektivere Antiemetika gegen Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie verfügbar sind.
Medizinisches Cannabis scheint bei krebsbedingten Schmerzen einer Therapie mit Placebo voraus zu sein. Untersuchungen, welche bislang zu Cannabis gegen Schmerzen durchgeführt wurden, legen noch immer Unsicherheiten dar. Trotzdem ist die Wirkung der Heilpflanze bei neuropathischen Schmerzen, sogenannten Nervenschmerzen, wissenschaftlich belegt.
Eine Übersichtsarbeit im Jahr 2017 zu Schmerzen bei Multipler Sklerose zeigte hingegen keine statistisch signifikanten Unterschiede gegenüber einer Placebobehandlung. Ebenfalls konnte man bei akuten postoperativen Schmerzen keinen größeren Nutzen von medizinischem Marihuana gegenüber Placebos feststellen.
Demgemäß unterstreichen aktuelle Metauntersuchungen, dass Langzeitstudien erforderlich seien, um die Wirksamkeit von Cannabis als Medizin sowie die perfekte Dosierung bei neuropathischen Schmerzen aufzudecken.
Erwähnenswert ist überdies, dass manche Analysen zwar die Anwendung von Cannabinoiden im Schmerzmanagement und in der Palliativmedizin als individuellen Behandlungsversuch empfehlen, die PatientInnen nichtsdestotrotz mit möglichen Nebenwirkungen rechnen müssen. Dazu gehören Verwirrung, Schwindel oder Psychosen.
Medizinisches Cannabis kann darüber hinaus auch wirksam gegen spezifische Epilepsie-Arten sein. Das Interesse an einer Behandlung von Epilepsie mit Medizinal-Cannabis nahm nach vielversprechenden Untersuchungen über die Wirkung in spezifischen Fällen während des letzten Jahrzehnts zu. Die Entwicklung einer geeigneten Rezeptur für die orale Einnahme war schwierig. Ferner können Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten entstehen.
Trotzdem gehen neuere Untersuchungsergebnisse auf die Wirksamkeit von Cannabinoiden bei Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndromen ein. Zudem sind weitere methodisch hochwertige Studien zu Cannabis bei fokalen Epilepsien noch nicht beendet.
Inwieweit Medizinal-Cannabis gegen Depressionen und Angst hilft, bleibt noch unklar. Denn der Forschungsstand zur Therapie mit medizinischem Marihuana von Depressionen ist noch gering. Die Untersuchungen weisen zwar eine Überlegenheit von Cannabinoiden gegenüber Placebos auf, aber es könnte sein, dass die Befunde bei den wenigen existierenden Studien verzerrt sind.
Außerdem zeigten Untersuchungen, dass pharmazeutisches Tetrahydrocannabinol (TH) mit oder ohne Cannabidiol (CBD) bei sekundären Angstsymptomen bei PatientInnen mit chronischen Schmerzen helfen kann. Dies ist allerdings auf niedrigem Evidenzniveau.
Ob medizinisches Cannabis bei der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) Abhilfe schafft, ist noch nicht weitreichend erforscht, da bislang nur wenige Forschungsbefunde zu Medizinal-Cannabis bei ADHS existieren. In diesem Zusammenhang sind überwiegend Erfahrungsberichte veröffentlicht worden. Zum Beispiel legte eine Fallstudie dar, dass sich ein Patient mit einer starken ADHS-Symptomatik (Unaufmerksamkeit, unangemessenes Verhalten) nach THC-Einnahme unauffällig verhalten konnte.
Darüber hinaus betrachtete eine randomisierte experimentelle Pilotstudie bei 30 Erwachsenen mit ADHS die Medikamentenwirkung von Sativex im Gegensatz zu Placebo. Die Resultate zur kognitiven Leistung und zum Aktivitätsniveau der PatientInnen differierten hierbei nicht signifikant. Allerdings verbesserten sich die Symptome Impulsivität und Hyperaktivität in der Sativex-Gruppe.
Die bisherigen Forschungsbefunde zeigen auf, dass zusätzliche Untersuchungen notwendig sind, um die mögliche Wirkung von Marihuana auf die Symptome von AHDS bei Erwachsenen zu belegen. Gleichermaßen sollte sich zukünftige Forschung auf die Erkenntnisse zum endocannabinoiden System und ADHS fokussieren.
Gleichermaßen sind die positiven Effekte von medizinischem Cannabis auf Krebs Erkrankungen noch nicht spezifiziert. Einzelne Untersuchungen weisen allerdings bei palliativ behandelten KrebspatientInnen eine gewichtsstimulierende Wirkung auf in Form von leichter Appetitsteigerung. Diese waren gegenüber dem Placebo jedoch insignifikant.
Eine neue Übersichtsstudie deckt hingegen auf, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Befunde für die Gabe von Cannabinoiden bei Appetitverlust von KrebspatientInnen vorliegen. Im Zuge dessen befassen sich Studien, welche zuvor durchgeführt wurden, mit kurzen Beobachtungszeiträumen bei kleineren Patientengruppen.
Inwieweit Medizinal-Cannabis gegen Schlafstörungen eingenommen werden kann, bedarf weiterer Klärung. Wissenschaftliche Studien beschäftigten sich bisher nicht spezifisch mit medizinischem Cannabis auf Schlafstörungen. Einzelne Untersuchungen hingegen, zum Beispiel zu medizinischem Cannabis bei Schmerzen – erfassten die Wirkung auf den Schlaf als sekundären Parameter.
Ein Nachweis, dass medizinisches Cannabis sich auf gestörten Schlaf positiv auswirkt, konnte hierbei allerdings nicht gefunden werden, weswegen der mögliche Nutzen weiterer Forschung bedarf.
Medizinisches Cannabis kann allerdings laut aktueller Untersuchungen gegen Schizophrenie wirksam sein. Die bislang erhobenen Daten zur Wirksamkeit von medizinischem Marihuana bei Schizophrenie scheinen aussagekräftig zu sein, insbesondere in Bezug auf den Wirkstoff Cannabidiol (CBD).
Langfristiger Cannabis-Konsum kann zwar zu Schizophrenie führen, CBD scheint jedoch keinerlei psychedelische Wirkung aufzuweisen. Überdies zeigen Fallstudien, dass die Behandlung einer akuten Schizophrenie mit CBD eine ähnliche Wirkung wie die des Neuroleptikums Amisulprid hat und sogar weniger Nebenwirkungen verursacht. Dennoch sind zusätzliche groß angelegte klinische Studien zu CBD bei Schizophrenie von Notwendigkeit.
Eine positive Wirkung könnte Cannabis weiterhin bei bestimmten Schmerzen sowie bei Darmerkrankungen haben. Forschung zur Gabe von CBD bei muskuloskelettalen oder tumorbedingten Schmerzen sowie bei rheumatoider Arthritis ist momentan noch rar. Demnach müssen wissenschaftliche Belege noch im Rahmen weiterer Untersuchungen festgehalten werden.
Ob Cannabis gegen Darmerkrankungen hilft, zeigen nur vereinzelte Analysen. Ob sich die Beschwerden bei dem Reizdarmsyndrom oder Morbus Crohn verbessern, erfordert weitere Studien. Genauso sieht es bei dem Zusammenhang mit einer verminderten Tic-Intensität bei Betroffen mit dem Tourette-Syndrom und dem Einsatz von medizinischem Cannabis aus: ob dieser tatsächlich signifikant ist, ist nur dünn in der Forschung belegt.
Inwieweit Medizinal-Cannabis bei Glaukom, auch Grüner Star genannt, einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf hat, ist ebenso unklar. Bisherige Forschung zeigte allerdings bislang nicht, dass sich die Nutzung cannabinoid-haltiger Substanzen anders auf den Augeninnendruck auswirkt als Placebos.
Außerdem findet medizinisches Cannabis seine Anwendung bei folgenden Erkrankungen sowie Krankheitssymptomen:
Bei diesen Erkrankungen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen in der Regel sichergestellt. In manchen Krankheitsfällen erlauben sich Krankenkassen eine eingehende Prüfung. Gegebenenfalls müssen die Kosten vom Patienten vorab übernommen werden und bekommen diese nach positivem Bescheid der Krankenkasse zurückerstattet.
Cannabis können PatientInnen unterschiedlich einnehmen. Außerdem variieren die Darreichungsformen ebenfalls. Welche Darreichungsform von Medizinal-Cannabis für eine erfolgreiche Therapie dabei stattfindet, ist von der Entscheidung des Arztes abhängig.
Eine mögliche Art der Darreichung ist das Geben von medizinischem Cannabis durch Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nabilon oder Dronabinol. Sativex oder Canemes sowie Dronabinol heißen diese Medikamente dann demzufolge. Letzteres präparieren ApothekerInnen bei Bedarf individuell zu.
Auch bereits hergestellte Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel basierend auf Cannabis sind in Apotheken erhältlich. Bei Sativex handelt es sich um ein Mundspray zur Einsetzung in der Therapie von unter Multipler Sklerose leidenden PatientInnen. Canemes ist eine Fertigarznei mit dem Wirkstoff Nabilon, welche bei PatientInnen mit Übelkeit und Erbrechen während der Chemotherapie Einsatz findet, sofern andere Medikamente oder Behandlungsoptionen nicht wirken. Dronabinol ist hingegen ein Wirkstoff, welcher sowohl bei Übelkeit und Erbrechen im Hinblick auf Chemotherapien verschrieben wird, als auch gegen Gewichtsverlust und Appetitlosigkeit für HIV/AIDS PatientInnen wirksam ist. Bei CBD Öl aus der Apotheke handelt es sich um ein frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel, welches von immer mehr Menschen verwendet wird.
Vor der Einnahme von Cannabis als Blüten oder Extrakt ist es bedeutend, dass die Cannabinoide erst durch Erhitzen ihre Wirksamkeit entfalten. Während die Arzneimittel meist oral oder per Mundspray eingenommen werden, inhalieren die PatientInnen die Substanz der Cannabisblüten und -extrakte. Dies ist durch einen Verdampfer, auch Vaporisator genannt, möglich.
Eine andere Option ist die Zubereitung der Cannabisblüten als Tee. Hiermit sind jedoch Nachteile wie die schlechte Lösbarkeit der Wirkstoffe von Cannabisblüten verbunden, wodurch der Wirkstoffgehalt unklar ist. Zudem ist ein langes Kochen des Tees mit den Blüten notwendig, damit die Dosis an Wirkstoffen tatsächlich in das Teewasser übergeht.
Das Gesetz zur Legalisierung von medizinischem Cannabis sieht bisher keine Einschränkungen in Bezug auf Krankheiten vor. Das bedeutet, im Grunde genommen kann medizinisches Cannabis bei jeder Erkrankung von MedizinerInnen verschrieben werden.
Dennoch halten sich viele Ärzte noch zurück, was Cannabis auf Rezept angeht, und beschränken sich meist auf Erkrankungen, bei denen eine positive Wirkung von Cannabis bis zum jetzigen Zeitpunkt nachgewiesen oder zumindest aufgrund von Studien oder Untersuchungen vermutet wird.
Gesetzlich verzichtete man darauf, einzelne Indikationen für die Verordnung von Cannabis aufzuführen. Generell gilt bei Patienten, dass sie sich zuvor in ärztlicher Behandlung befunden und herkömmliche Behandlungsmaßnahmen durchlaufen haben. Es ist offiziell nicht möglich, zum Beispiel nach ein oder zwei Nächten mit Schlafstörungen den Arzt oder die Ärztin aufzusuchen und medizinisches Cannabis für die kommende Nacht verschrieben zu bekommen. Eine diagnostizierte Erkrankung, welche durch eine Behandlung mit Cannabis sinnvoll begleitet werden kann, ist erforderlich.
Grundvoraussetzung für den Erhalt von medizinischem Cannabis ist dementsprechend auch die Einschätzung des Arztes, ob er einen Therapieerfolg durch die Anwendung sieht. Eine Behandlung mit Cannabis kann auch dann erfolgen, wenn theoretisch noch zusätzliche, bislang nicht eingesetzte Behandlungen verfügbar sind und der oder die PatientIn noch nicht „austherapiert“ ist.
Das Gesetz für die legale Verschreibung von medizinischem Cannabis sieht keine besonderen Qualifikationen oder Voraussetzungen bei verschreibenden Ärzten vor. Mit anderen Worten: jeder Arzt kann es verschreiben, sofern dieser in Deutschland oder innerhalb der europäischen Union über eine gültige Zulassung verfügt. Üblich ist zuerst der Gang zum Hausarzt oder Facharzt, bei dem der oder die PatientIn in Behandlung ist.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss ein Rezept ausstellen. Die Verschreibungshöchstmenge für Cannabis beläuft sich hierbei auf 100 000 mg (100g) in 30 Tagen. Aufgrund des einfacheren Umgangs steckte man die Höchstmenge unabhängig vom Gehalt einzelner Cannabinoide in der jeweiligen Cannabissorte ab.
Cannabisblüten dürfen mit einem 22 prozentigem Gehalt an THC, dem am stärksten wirksamen Cannabinoid, verschrieben werden. Verordnet der oder die MedizinerIn 100 g Cannabis, kann sich die Menge an THC zwischen 100 und 22 000 mg bewegen. Neben der Menge muss gleichermaßen die Angabe der Cannabissorte erfolgen. Mehrere Sorten können hierbei gleichzeitig im Rezept aufgeschrieben werden. Liegt ein begründeter Ausnahmefall vor, kann der oder die MedizinerIn von der festgesetzten Höchstmenge abweichen, indem er oder sie dies auf dem Rezept mit dem Buchstaben „A“ notiert. Demnach könnte eine Rezept-Verordnung so lauten: „Cannabisblüten Sorte Bedrocan, 15 g, Dosierung gemäß schriftlicher Anweisung“.
Neben den positiven Auswirkungen auf chronische Erkrankungen, Beschwerden oder Symptome können ebenfalls Nebenwirkungen auftreten, welche anschließend dargelegt sind.
Es ist paradox: Cannabis kann sowohl Angstzustände lindern als auch auslösen. Denn kleine Mengen von THC haben einen angstlösenden Effekt, während große Mengen an THC bei bestimmten Menschen Ängste erst auslösen können.
Um dem präventiv vorzubeugen, ist eine vertraute Umgebung wie das eigene Zuhause bei Konsum von medizinischem Cannabis wichtig, besonders dann, wenn es sich um den Erstkonsum handelt. Sollte trotzdem Unsicherheit aufkommen, kann es hilfreich sein, wenn sich eine vertraute Person in der Nähe befindet.
Darüber hinaus können die Terpene des schwarzen Pfeffers sowie die Heilpflanze Lavendel Angstzuständen infolge von Cannabis-Konsum entgegenwirken. In diesem Zusammenhang kann man schwarze Pfefferkörner kauen oder ätherisches Lavendelöl in den eigenen vier Wänden verdampfen. Lavendel-Präparate oder Lavendel-Tee sind ebenso wirksam.
THC wirkt im Körper unterschiedlich. Der Grund liegt darin, dass sich an vielen Stellen im Körper sogenannte Endocannabinoid-Rezeptoren befinden, welche durch THC eine Beeinflussung erfahren. Ferner finden sich ebenso bei den Speicheldrüsen Endocannabinoid-Rezeptoren, womit THC die Speichelbildung beeinflussen kann. Zum Großteil führt dies dazu, dass die Speichelbildung reduziert wird und sich der Mund und Rachenraum darauffolgend unangenehm trocken anfühlen.
Deshalb empfiehlt es sich, ausreichend zu trinken oder Kaugummis zu kauen. Diese regen die Bildung von Speichel an. Mundspülungen mit schleimhaltigen Teemischungen können auch helfen.
Da THC die Blutgefäße der Augen erweitert, kann dies in Rötungen resultieren. Des Weiteren kann THC dazu führen, dass die Augen weniger befeuchtet werden und sich dann gereizt und trocken anfühlen.
Deswegen ist es auch hier von Relevanz, genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, um die Nebenwirkungen abzumildern oder ganz verhindern zu können. Augentropfen können überdies hilfreich sein, um die Trockenheit der Augen zu verbessern. Im Idealfall sollten diese keine Konservierungsstoffe beinhalten.
Weil THC sich auf das Herz-Kreislauf-System auswirkt, ist das Auftreten von Schwindelgefühlen und niedrigem Blutdruck kein Einzelfall. Dagegen können koffeinhaltige Getränke oder pflanzliche Mittel wie Diacard Abhilfe schaffen.
Von Bedeutung ist bei einer Kreislaufschwäche zudem, den Blutzuckerspiegel einer Betrachtung zu unterziehen, da dieser nach Cannabiskonsum schwanken kann. Insbesondere bei Personen, welche Cannabis nicht gewöhnt sind, muss daher auf das Essen süßer Speisen oder das Trinken süßer Getränke geachtet werden. Nach 15 Minuten sollte man bemerken, ob der Zucker den Blutzuckerspiegel wieder erhöht hat.
Bislang stellte man keine Cannabisabhängigkeit infolge einer ärztlich überwachten Therapie fest, sofern eine Therapie mit einem Cannabis-basierten Medikament oder mit Cannabis selbst aus einer medizinischen Indikation heraus erfolgte und keine Kontraindikationen existierten. Kontraindikationen sind im Zuge dessen beispielsweise Psychosen oder schwere Persönlichkeitsstörungen.
Dennoch können bei einer plötzlichen Beendigung einer Behandlung und somit der Einnahme von Medizinal-Cannabis gering bis mäßig ausgeprägte Entzugssymptome auftreten.
Falls die Therapie zu Lasten der Krankenkasse stattfinden soll, muss vor Behandlungsanfang eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, welche sie selbst erteilt. Das Gesetz legt hingegen fest, dass die Krankenkasse den Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen darf. Die Krankenkasse hat dabei drei bis fünf Wochen Zeit, über die Anträge zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet wurde. Sofern die Verordnung im Zuge einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung stattfand, verkürzt sich die Genehmigungsfrist nach § 37 b auf drei Tage. Eine Verordnung durch ein Privatrezept kann zu jeder Zeit und unabhängig der Indikation von einer Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.
Schwerkranke dürfen nach jahrelangen Diskussionen seit dem 1. März 2017 Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Zum einen ist außerdem der Anbau von Cannabis Landwirten, welche eine Sondergenehmigung erhielten, erlaubt. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es sich um Faserhanf-Sorten mit einem künstlich stark verringerten THC-Gehalt handelt. Schwerkranke dürfen laut Gesetz ebenfalls Cannabis anbauen, allerdings nur in engen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen.
Besitzt man bereits 0,1 Gramm Marihuana in der Hosentasche, handelt man eigentlich illegal. Dennoch existiert eine vermeintliche Toleranz-Regelung für eine „geringe Menge“, welche je nach Bundesland variiert. Während in Berlin beispielsweise 15 Gramm mitgeführtes Cannabis in Ordnung ist, liegt in anderen Bundesländern die Grenze bei sechs Gramm. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten, aber laut Gesetz „der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr und Abgabe“. Das macht die aktuelle Rechtslage in Deutschland verwirrend, da der Konsum an sich legal ist, doch der Anbau und der Handel hingegen nicht.
Noch immer ist die vollständige Legalisierung von Cannabis in der Diskussion. Argumente für die Legalisierung sind beispielsweise:
Argumente, welche gegen die Legalisierung von Cannabis sprechen, sind folgende:
Bei einer Legalisierung könnte der Anteil der Abhängigen steigen. Dies ist insbesondere hinsichtlich des Autofahrens riskant, da das Risiko steigt, dass Unfälle unter Cannabiseinfluss passieren
Cannabis ist heute wesentlich stärker als noch damals in den 60ern: Während früher der THC-Anteil nur bei einem Prozent lag, liegt er heute bei über 20 %. Inwieweit sich das auf die Psyche und den Körper auswirkt, ist noch nicht genug erforscht.
Wie und ob sich die Rechtslage in Zukunft ändern wird, ist noch unklar. Dennoch gehen viele Stimmen davon aus, dass die Legalisierung von Cannabis in der Zukunft wahrscheinlicher wird.
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