
Das Jahr 2025 steht vor der Tür und bringt entscheidende Änderungen im Gesundheitswesen mit sich: Von neuen Regelungen für Arztpraxen bis hin zu patientenzentrierten Reformen. Was bedeuten diese Entwicklungen für Ärzte, aber auch für Patienten? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen im Gesundheitswesen für das Jahr 2025.
Inhaltsverzeichnis
Elektronische Patientenakte
Ab Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Wer dies nicht möchte, kann dem widersprechen. In der ePA sollen langfristig medizinische Befunde wie Arztbriefe oder Laborwerte gespeichert werden, damit Behandlungen besser aufeinander abgestimmt werden können. Auch Versicherte und Krankenkassen dürfen Dokumente in die Akte hochladen. Zudem werden Funktionen wie der elektronische Impfpass dauerhaft verfügbar sein. Versicherte haben die Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Dokumente individuell einzuschränken. Für die optimale Nutzung der ePA ist die App der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. Weiterführende Informationen zum Thema ePA finden sich hier:
- Elektronische Patientenakte: Änderungen für Ärzte – darauf musst Du ab Januar achten
- ePA: So funktioniert die elektronische Patientenakte
Steigende Beiträge für Versicherte
2025 werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voraussichtlich steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen könnte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöhen. Allerdings legt jede Krankenkasse ihre Beiträge eigenständig fest. Die gesetzliche Krankenversicherung kämpft seit Jahren mit einem strukturellen Defizit und erwartet 2025 eine Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro. Auch die Pflegekassen stehen unter Druck: Mit einem Defizit von 3,4 Milliarden Euro rechnet man im kommenden Jahr. Um diese Lücke zu schließen, steigen die Beiträge ab Januar um 0,2 Prozentpunkte, was etwa 3,7 Milliarden Euro jährlich einbringen soll.
Klinikreform
Nach fast zweijährigen Diskussionen wird 2025 die Krankenhausreform umgesetzt. Diese soll durch ein neues Vergütungssystem, einheitliche Qualitätskriterien und stärkere Spezialisierung der Kliniken das Krankenhaussystem effizienter und qualitativ besser machen. Ziel ist es, die finanzielle Schieflage der Kliniken zu beheben, da viele derzeit Insolvenzgefahr laufen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die angestrebten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden.
Apotheken
Durch das Ende der Ampel-Koalition bleiben viele geplante Reformen im Apothekenwesen ungewiss. So wird es laut Gesundheitsministerium 2025 keine E-Rezepte für Betäubungsmittel geben, da die Finanzierung fehlt. Die Einführung der assistierten Telemedizin – bei der Apotheken per Videoanruf Versicherte bei medizinischen Routineaufgaben unterstützen könnten – ist ebenfalls noch offen. Ähnlich verhält es sich mit dem Apotheken-Ident-Verfahren, das es ermöglichen sollte, sich in Apotheken für digitale Dienste wie die ePA zu registrieren.
Mehr Zweitmeinungen
Ab April 2025 wird das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung erweitert. Für bestimmte Eingriffe, wie etwa die Entfernung der Prostata bei einem nicht metastasierten Prostatakarzinom, wird ein strukturiertes Verfahren eingeführt. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten darüber zu informieren. Ziel ist es, unnötige Operationen zu vermeiden.
Mehr Leistungen in der Pflege
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können 2025 mit einer Entlastung rechnen. Die meisten Pflegeleistungen – darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen und das Budget für Kurzzeitpflege – steigen um 4,5 Prozent. So erhöht sich beispielsweise das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 von 573 Euro auf 599 Euro. Diese Anpassungen wurden bereits 2023 im Rahmen der letzten großen Pflegereform beschlossen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.