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praktischArzt Magazin Masterplan 2020 – wie geht es mit dem Medizinstudium weiter?

Masterplan 2020 – wie geht es mit dem Medizinstudium weiter?

Masterplan 2020
Zuletzt aktualisiert: 10.06.2020
Themen: News
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Spätestens seit Horst Seehofers berühmten Masterplan ist das Wort ein Begriff. Dabei darf der Bundesinnenminister aber nicht die Erfindung der Vokabel für sich in Anspruch nehmen. Deutlich älter ist zum Beispiel der Masterplan 2020 für das Medizinstudium. Dieser Plan hat seine eigene Geschichte, die noch nicht zu Ende ist. Im Gegenteil, nach längerem Stillstand wird es langsam Zeit, dass es richtig losgeht.

Der Masterplan 2020 für das Medizinstudium ist ein Projekt der letzten Großen Koalition und wurde in der Amtszeit der früheren Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe (CDU) und Bundesministerin für Bildung und Forschung Johanna Wanka (CDU) erarbeitet. Grundlage bildete eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2013 zur grundlegenderen Reform des Medizinstudiums. Zu diesem Zweck wurde eigens eine Konferenz mit Beteiligung der Wissenschafts- und Gesundheitsminister der Länder und von Bundestagsabgeordneten ins Leben gerufen, die entsprechende Reformvorschläge entwickeln sollte. Sie führte nach längeren und zum Teil schwierigen Diskussionen zum Masterplan 2020, der im März 2017 verabschiedet wurde. Darin werden insgesamt 37 Maßnahmen vorgeschlagen, um das Medizinstudium zu reformieren. Die Kosten für die Umsetzung schätzte man damals auf rund 300 Mio. Euro pro Jahr. 2020 – damals noch ein Stück weit in der Zukunft – galt als zeitlicher Horizont für die Umsetzung.

Der Masterplan 2020 für das Medizinstudium – ein Überblick

1. Allgemeine Zielsetzung

Der Fokus des Masterplans liegt auf einer Stärkung der Allgemeinmedizin und des praktischen Wissens der Studenten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind umfassend und betreffen alle Bereiche des Medizinstudiums – von der Zulassung über die Ausbildungsinhalte bis zu den Prüfungen und dem Praktischen Jahr. Jede medizinische Fakultät in Deutschland soll künftig einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin besitzen.

2. Änderungen in der Zulassung

Bisher ist der Numerus Clausus ein zentraler Faktor bei der Zulassung zum Medizinstudium. Dabei kommt der Abiturnote eine entscheidende Rolle zu. Jedoch soll dies künftig abgeschwächt werden. Das bedeutet, dass Abiturnote und Wartezeit sollen nun auch Motivation und sozial-kommunikative Fähigkeiten bei der Zulassung berücksichtigt werden. Hierfür werden den Hochschulen geeignete Tests (Feststellung der Studieneignung) und Auswahlgespräche empfohlen. Zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land wird eine Landarztquote mit erleichtertem Studienzugang vorgeschlagen. Bewerber müssen sich dann verpflichten, mindestens zehn Jahre als Landarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Aber ist das überhaupt zielführend? Oder sollte man besser die Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten attraktiver gestalten, zum Beispiel mithilfe innovativer Arbeitszeitmodelle. Ob es auch eine Ausweitung des Studienplatzangebots geben soll, bleibt im Masterplan 2020 unbestimmt. Der Plan geht von einem eher moderaten Anstieg der Nachfrage nach Studienplätzen aus.

3. Studienaufbau und -inhalte

Außerdem sollen Allgemeinmedizin und Praxisinhalte nach dem Masterplan 2020 künftig einen größeren Stellenwert im Medizinstudium erhalten. Dabei soll das Patientengespräch Teil des Studieninhalts werden und der erste Patientenkontakt bereits während des Studiums stattfinden. Auch sollen theoretische und klinische Inhalte von Studienbeginn an verknüpft werden. Bereits erfolgreich erprobte Modellstudiengänge können hierbei als Vorbild dienen.

4. Praxisorientiertere Prüfung

Die stärkere Praxisorientierung soll in den Prüfungen zum Ausdruck kommen. Unter anderem werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

– Anamnese und körperliche Untersuchung des Patienten im Rahmen der Prüfung am Patientenbett beim 3. Staatsexamen werden künftig prüfungsmäßig begleitet und bewertet;

– Prüfung der allgemeinmedizinischen Kenntnisse beim Staatsexamen am Ende des Medizinstudiums;

– Aufnahme der Arzt-Patienten-Kommunikation als zusätzlicher Prüfungsgegenstand im 3. Staatsexamen.

5. Neue Struktur beim Praktischen Jahr

War das Praktische Jahr bisher in Tertiale aufgeteilt, gliedert es sich in Zukunft in Quartale á 12 Wochen. Chirurgie und Innere Medizin bleiben weiter Pflichtstationen und sind in (mindestens) zwei Quartalen zu absolvieren. Wenigstens ein Quartal muss in einer ambulanten vertragsärztlichen Praxis absolviert werden – zum Beispiel bei einem Hausarzt, Kinderarzt oder Gynäkologen. Eine Station kann frei gewählt werden.

Stand der Umsetzung

Nach der Verabschiedung des Masterplans kamen die weiteren Reformbemühungen zunächst zum Stillstand, nachdem die Umsetzung von Anfang an unter Finanzierungsvorbehalt gestellt worden war. Aber auch die langwierige Regierungsbildung nach der letzten Bundestagswahl trug sicher nicht zur Beschleunigung bei. Bereits bei der Vorlage des Plans war die Einrichtung einer Expertenkommission des Wissenschaftsrates vorgesehen, um die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zu klären. Dies sollte ursprünglich bis März 2018 erfolgen, verzögerte sich dann aber in der Folge. Im Dezember – kurz vor Weihnachten – hat die Kommission jetzt ihr lang erwartetes Gutachten veröffentlicht. Darin werden die im Masterplan vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich als sinnvoll und adäquat angesehen. Sie knüpften an erprobte innovative Konzepte in Modell- und Regelstudiengängen an, so die Kommission.

Allerdings sei die Realisierung des Masterplans teuer. Die Reform werde erhebliche kapazitative und finanzielle Anforderungen stellen. Das erfordere dringend eine Stabilisierung des finanziellen Rahmens der Universitätsmedizin. Die Mehrkosten könnten sich jährlich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Das Gutachten enthält konkrete Empfehlungen für künftige Finanzierungsschlüssel. Für die Umsetzung regt die Expertenkommission die Einrichtung eines Beirates Medizinstudium 2020 durch Bund und Länder an, der die Politik entsprechend begleiten soll.

2030 rückt näher – es wird Zeit

Das Jahr 2020, das sich der Masterplan explizit als zeitliches Ziel vorgegeben hat, beginnt bereits in elf Monaten.  Allerdings ist die Umsetzung des Plans bisher nicht wesentlich über das konzeptionelle Stadium hinausgekommen. Angesichts des langsamen Fortschritts darf bezweifelt werden, dass das nächste Jahr tatsächlich ein komplett reformiertes Medizinstudium sehen wird. Aber umso wichtiger ist es, jetzt zügig konkrete Schritte zur Realisierung anzugehen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Redaktion
Jana Swientek
Jana Swientek
Redakteurin
Veröffentlicht am: 04.02.2019
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