Bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters können sich Studierende bislang zum vergünstigen Tarif krankenversichern lassen. Gesundheitsminister Jens Spahn plant jedoch eine Änderung dieser Regel. Künftig sollen auch Langzeitstudenten von einer günstigen Krankenversicherung profitieren – zumindest bis zum 30. Geburtstag.
Studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr
Bis zum 24. Lebensjahr sind Studierende in Deutschland kostenfrei familienversichert. Ab dem 30. Lebensjahr zahlen sie anschließend etwa 84 Euro für die studentische Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Diese Regelung gilt laut Deutschem Studentenwerk (DSW) auch für Studierende über 30, die weniger als 14 Fachsemester studiert haben.
Wer älter als 30 ist oder länger als 14 Fachsemester studiert, muss sich freiwillig krankenversichern und zahlt insgesamt rund 189 Euro im Monat.
Gesundheitsminister Spahn plant Reform
In Zukunft soll die Anzahl der Fachsemester für eine günstige Studenten-Krankenversicherung keine Rolle mehr spielen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wünscht sich eine Reform der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK). Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, die Fachsemestergrenze durch eine Altersgrenze von 30 Jahren zu ersetzen. Das soll einerseits die Krankenkassen bürokratisch entlasten und andererseits Langzeitstudenten zugute kommen.
Ab dem 1. April 2020 soll diese Altersgrenze von 30 Jahren gelten. Wer das Lebensjahr überschreitet, darf laut dieser Gesetzesvorlage demnach nicht länger in der günstigeren studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichert sein.
Wer also erst spät mit dem Medizinstudium begonnen hat, weil er vorher beispielsweise eine medizinische Berufsausbildung gemacht oder die Zulassung zum Studium der Medizin in den vergangenen Jahren über die Wartesemester bekommen hat, der könnte von nun an draufzahlen – und zwar kräftig.
Kritik an den Plänen des Gesundheitsministers
Das DSW kritisiert hingegen diese Pläne. In einem offenen Brief an Jens Spahn und Bildungsministerin Anja Karliczek heißt es, dass die Neuregelung zu einer höheren Belastung für ältere Studierende führe. Immerhin seien im Wintersemester 2017/2018 mehr als 16 Prozent aller Studierenden älter als 29 Jahre gewesen. Überdies soll die sechsmonatige Übergangszeit, in der Absolventen nach dem Studienabschluss noch vergünstigte Krankenkassenbeiträge zahlen, wegfallen.
Insbesondere Studierende, die erst in ihren späten 20ern oder in ihren 30ern ein Studium aufnehmen, würde der geplante Wegfall der Fachsemestergrenze hart treffen, kritisiert das DSW weiter.
Im Fach Humanmedizin nimmt zum Beispiel nur rund die Hälfte aller Studierenden ihr Studium direkt nach dem Schulabschluss auf. Wer den geforderten Numerus Clausus nicht erreicht, legt Wartesemester ein oder sammelt über ein Freiwilliges Soziales Jahr Bonuspunkte für die Studienzulassung. Wie aus einem Studentensurvey der Universität Karlsruhe hervorgeht, absolvieren zudem überdurchschnittlich viele Medizinstudenten vor Studienbeginn Berufspraktika oder machen eine Berufsausbildung.
Das Durchschnittsalter der Absolventen lag Informationen von Statista zufolge im Jahr 2017 dennoch bei 26,3 Jahren, also deutlich unter 30.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums weist die Kritik des des DSW als Fehlinterpretation zurück. Auch bislang gelte für die günstige Studenten-Krankenversicherung bereits eine starre Altersgrenze von 30 Jahren, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen.