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praktischArzt » Magazin » Steuern bei der PJ-Vergütung

Steuern bei der PJ-Vergütung

Steuern bei der PJ-Vergütung

Muss ich das jetzt auch noch versteuern?

Das deutsche Steuersystem gilt als eines der kompliziertesten der Welt.

Die Grundsätze des Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt.

Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene teilt man sich die Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit.

Jede Steuerart hat ihr eigenes Gesetz mit zahlreichen Paragraphen. In der Regel erscheinen zu den einzelnen Vorschriften auch noch Kommentare, die erläutern, wie die Vorschrift zu verstehen ist. Die Kommentare allein umfassen nicht selten über 100 Seiten.

PJ Vergütung

Der Höchstsatz der Vergütung für das praktische Jahr beträgt 597 Euro.

Dieser ist in der Approbationsordnung festgelegt, die sich an den BAföG-Regelungen orientiert.

Die letzte Erhebung des Hartmannbundes ergab, dass lediglich 56 Lehrkrankenhäuser diesen Höchstsatz zahlen. Wesentlich mehr – nämlich 111 – zahlen nichts. praktischArzt hat hierzu bereits berichtet. Hier findet Ihr den Bericht mit Übersicht, was die durchnittliche PJ Vergütung ist.

Doch was bleibt hiervon übrig? Muss ich jetzt Steuern zahlen – was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Aufwandsentschädigung vs. Vergütung

Grundsätzlich ist der Begriff Vergütung etwas irreführend, da es sich um eine Aufwandsentschädigung und nicht etwa um eine arbeitsrechtliche Anstellung einschließlich Arbeitsentgelt handelt. Eine Aufwandsentschädigung ist eine Vergütung zur Abgeltung von Aufwendungen.

Steuerrechtlich handelt es sich auch bei dieser Aufwandsentschädigung um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese gehört zu einer der 7 Einkunftsarten und unterliegt somit der Steuerpflicht. Jetzt müsst Ihr also bereits vor Eurem eigentlichen Berufsstart das Thema Steuer angehen.

Entscheidet Ihr Euch für ein Lehrkrankenhaus, das eine Aufwandsentschädigung zahlt, erhaltet Ihr im Normalfall ein Infoblatt sowie einen Personalbogen, auf dem Ihr verschiedene Angaben zur korrekten Abrechnung durch das Krankenhaus machen müsst.

PJ Vergütung – Steuern für Geringverdiener

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Bis zu einem Monatslohn von € 889,- zahlt Ihr  in der Steuerklasse I keine Lohnsteuer.

Habt Ihr während des PJ also keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, kommt die Aufwandsentschädigung zu 100% bei Euch an und auch nachträglich müsst Ihr keine Steuern zahlen. Es werden ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge wie zur Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung von der Aufwandsentschädigung abgezogen.

Eure Krankenversicherung kann dadurch in fast allen Fällen unverändert weitergeführt werden. Die Personalabteilung des Lehrkrankenhauses will hierzu in aller Regel eine Studienbescheinigung von Euch.

Wer zahlt am Besten?

Ihr seit noch auf der Suche nach der passenden PJ-Stelle und wollt wissen, wo Ihr die maximale Aufwandsentschädigung erhaltet?

Wir haben für Euch eine Übersicht mit Kliniken mit Top PJ Vergütung zusammengestellt.

Bildnachweis:UweHiksch via photopin cc

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Redaktion
pA Medien Gmbh
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 26.09.2014
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Medizinstudium
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