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praktischArzt Magazin Gesundheitswesen für Ärzte im Blick - KW 44

Gesundheitswesen im Blick – KW 44

Gesundheitswesen Im Blick PA
Zuletzt aktualisiert: 02.11.2026
Themen: Arztrechte und -Pflichten, KI & Digitalisierung, News, Praxisfinanzen
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In der KW 44 vom 26. Oktober bis 1. November 2026 traten neue Regeln für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die COVID-19-Impfung in Kraft. Aktuelle Daten zeigen zugleich ungenutzte Kapazitäten bei Terminservicestellen. Ein neues Fokuspapier der Bundesärztekammer behandelt medizinische Desinformation und Deepfakes. Der Wochenrückblick erläutert die konkreten Folgen für Ärzte, Assistenzärzte und Medizinstudenten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kenntnisprüfung wird zum Regelfall bei Drittstaatenabschlüssen
  2. Neue COVID-19-Impfregeln sind in Kraft
  3. 44 Prozent der gemeldeten TSS-Termine blieben ungebucht
  4. Bundesärztekammer gibt Hinweise zu medizinischen Deepfakes

Das Wichtigste der KW 44 in Kürze

  • Für Drittstaatenabschlüsse wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall.
  • Die geänderte COVID-19-Impfempfehlung gilt seit dem 29. Oktober.
  • Von 3,58 Millionen TSS-Terminen wurden rund zwei Millionen gebucht.
  • Die Bundesärztekammer gibt Ärzten Hinweise zum Umgang mit Deepfakes.

Kenntnisprüfung wird zum Regelfall bei Drittstaatenabschlüssen

Seit dem 1. November gelten neue Vorgaben für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Für Ärzte mit einem Abschluss aus einem Drittstaat wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall. Eine dokumentenbasierte Prüfung der Gleichwertigkeit bleibt auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Das soll den Aufwand für Übersetzungen, Beglaubigungen und den Vergleich umfangreicher Studienunterlagen reduzieren. Zugleich dürfen Anträge und Unterlagen verstärkt elektronisch übermittelt werden. Für Abschlüsse aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz bleiben die europarechtlichen Anerkennungsregeln maßgeblich.

Die ärztliche Kenntnisprüfung ist als einheitliche Berufszulassungsprüfung ausgestaltet. Sie prüft nicht nur zuvor festgestellte Ausbildungsdefizite. Im Mittelpunkt stehen Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen unter anderem Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Berufsrecht und ärztliche Kommunikation.

Eine automatische Approbation entsteht durch die Neuregelung nicht. Antragsteller müssen weiterhin die persönliche und gesundheitliche Eignung sowie die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Die Länder bleiben für die Verfahren und Prüfungstermine zuständig.

Für internationale Berufseinsteiger wird damit eine gezielte Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Ärzte wichtiger. Ob Verfahren tatsächlich schneller abgeschlossen werden, hängt auch von den Kapazitäten der Landesbehörden und Prüfungskommissionen ab. Kliniken können daher nicht davon ausgehen, dass ausländische Bewerber unmittelbar früher eingesetzt werden dürfen. Maßgeblich bleibt die erteilte Approbation für ausländische Ärzte oder eine gültige Berufserlaubnis.

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Neue COVID-19-Impfregeln sind in Kraft

Die im September beschlossene Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 29. Oktober in Kraft getreten. Damit gilt die jährliche COVID-19-Standardimpfung bei gesunden Menschen ohne zusätzliche Risikofaktoren regulär erst ab einem Alter von 75 Jahren. Zuvor lag die Altersgrenze bei 60 Jahren.

Die bisherige Empfehlung, durch mindestens drei Impfungen oder Infektionen eine Basisimmunität aufzubauen, entfällt. Für Menschen mit einem erhöhten Risiko bleibt die jährliche Impfung vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Patienten mit bestimmten Grunderkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Personen mit erhöhter beruflicher Exposition. Auch medizinisches Personal kann je nach Tätigkeit und Kontakt zu besonders gefährdeten Patienten weiterhin zur Indikationsgruppe zählen.

Die Impfung soll vorzugsweise im Spätsommer oder Herbst erfolgen. Zwischen der letzten Impfung oder Infektion und einer Auffrischung sollen nach Möglichkeit mindestens sechs Monate liegen.

Praxen können ihre Impfberatung und Recall-Systeme nun an die wirksame Richtlinie anpassen. Bei gesunden 60- bis 74-Jährigen besteht keine altersbezogene Standardindikation mehr. Grunderkrankungen, berufliche Risiken und weitere individuelle Faktoren müssen jedoch weiterhin getrennt geprüft werden. Regionale Impfvereinbarungen bleiben für Abrechnung und Dokumentation relevant. Für Ärzte in Weiterbildung gehört diese differenzierte Indikationsstellung besonders in der Infektiologie und Allgemeinmedizin zum praktischen Impfmanagement.

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44 Prozent der gemeldeten TSS-Termine blieben ungebucht

Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt erhebliche Unterschiede bei der Nutzung der Terminservicestellen (TSS). Zwischen Oktober 2025 und September 2026 meldeten Arzt- und Psychotherapiepraxen rund 3,58 Millionen freie Termine. Rund zwei Millionen wurden über die 116117 gebucht. Damit blieben 44 Prozent ungebucht.

Die Buchungsquote lag in der Neurologie bei 91 Prozent und in der Psychotherapie bei 84 Prozent. In der Inneren Medizin waren es 65 Prozent, in der Augenheilkunde 55 Prozent und in der Frauenheilkunde 46 Prozent. Deutlich niedrigere Werte verzeichnete das Zi in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit 28 Prozent und in der Allgemeinmedizin mit 25 Prozent.

Von den gebuchten Terminen wurden 5,7 Prozent abgesagt. Weitere 2,1 Prozent wurden ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen. Das Zi hält eine Untererfassung für wahrscheinlich, weil ausgefallene Termine nicht von allen Praxen systematisch dokumentiert werden. Berichte über bis zu dreimal höhere Quoten sind Schätzungen und keine bundesweit gemessenen Werte.

Die Daten bilden ausschließlich Termine im TSS-System ab, nicht sämtliche Sprechstunden in Deutschland. Sie lassen daher keine allgemeine Aussage über freie Praxiskapazitäten oder Wartezeiten zu. Für Praxisleitungen zeigen sie dennoch, dass Fachgruppe und regionaler Bedarf bei der Terminplanung berücksichtigt werden müssen. Digitale Erinnerungen und einfache Absagemöglichkeiten über die Praxissoftware können helfen, kurzfristige Lücken erneut zu vergeben. Eine belastbare Dokumentation von Absagen und Nichterscheinen schafft zudem eine bessere Grundlage für das Praxismanagement.

Das Zi fordert eine verbindlichere Terminbuchung und eine Finanzierung vorgehaltener Kapazitäten. Dabei handelt es sich um politische Forderungen. Aus der Auswertung entstehen weder neue Ausfallgebühren noch zusätzliche Pflichten für Patienten oder Praxen.

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Bundesärztekammer gibt Hinweise zu medizinischen Deepfakes

Die Bundesärztekammer hat am 29. Oktober ein Fokuspapier zu Falschinformationen und Deepfakes veröffentlicht. Als Deepfakes bezeichnet sie durch künstliche Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, die echten Personen oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen.

Das Papier ist eine Orientierungshilfe und keine neue berufsrechtliche Regelung. Es empfiehlt Ärzten, ihre Qualifikation und ihren Weiterbildungsstand in sozialen Medien transparent anzugeben. Medizinische Aussagen sollen auf nachvollziehbaren Quellen beruhen. Verdächtige Beiträge sollten mit Screenshots, URLs und weiteren Angaben dokumentiert und anschließend bei der Plattform gemeldet werden.

Da technische Manipulationen immer schwerer zu erkennen sind, warnt die Bundesärztekammer davor, sich allein auf sichtbare Bild- oder Tonfehler zu verlassen. Im Patientengespräch können Ärzte fragwürdige Onlineinformationen einordnen und auf belastbare Quellen verweisen. Medizinstudenten sollen bei eigenen Gesundheitsinhalten klar kenntlich machen, dass sie sich noch in Ausbildung befinden.

Für Praxen und Kliniken entsteht daraus vor allem organisatorischer Vorbereitungsbedarf. Zuständigkeiten für die Prüfung und Meldung gefälschter Inhalte können im Team festgelegt werden. Bei eigenen Veröffentlichungen sind neben Quellen und Qualifikationen auch digitale Kompetenzen für Ärzte und das geltende Werberecht für Ärzte zu berücksichtigen.

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Quellen
  1. Bundesministerium für Gesundheit: „Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“, Stand 30.10.2026, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (letzter Zugriff am 02.11.2026)
  2. Bundesministerium für Gesundheit: „Bundestag beschließt Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen“, 26.03.2026, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... , (letzter Zugriff am 02.11.2026)
  3. Gemeinsamer Bundesausschuss: „Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung und Wegfall der Empfehlung zur Erlangung einer Basisimmunität“, Beschluss vom 03.09.2026, veröffentlicht am 28.10.2026, https://www.g-ba.de/... , (letzter Zugriff am 02.11.2026)
  4. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung: „Trotz Wartezeitendebatte: Bestehende Terminangebote werden nicht vollständig genutzt“, Oktober 2026, https://www.zi.de/... , (letzter Zugriff am 02.11.2026).
  5. Bundesärztekammer: „Bundesärztekammer veröffentlicht Fokuspapier zu Fake News und Deepfakes im medizinischen Bereich“, 29.10.2026, https://www.bundesaerztekammer.de/... , (letzter Zugriff am 02.11.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise

Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-gestützten Werkzeugen erstellt und von der Redaktion geprüft.

Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel

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Redaktion
Katharina Entenmann
Katharina Entenmann
Reakteurin
Veröffentlicht am: 02.11.2026
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