
Kurzfristige Krankheitsausfälle können den Dienstplan einer Klinik, Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis innerhalb weniger Stunden durcheinanderbringen. Die geplante AU ab dem ersten Krankheitstag verspricht aus Arbeitgebersicht zunächst mehr Verbindlichkeit. Ob sie den Arbeitsalltag tatsächlich erleichtert, ist allerdings offen. Denn eine strengere Nachweispflicht könnte gleichzeitig mehr Arztkontakte verursachen und für Beschäftigte die Hürde erhöhen, bei leichten Erkrankungen zu Hause zu bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Koalition plant eine AU ab dem ersten Krankheitstag. Noch ist die Regelung nicht beschlossen und damit nicht geltendes Recht.
- Arbeitgeber dürfen bereits heute verlangen, dass Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag ärztlich nachweisen beziehungsweise feststellen lassen.
- Eine allgemeine Pflicht könnte für einheitlichere Regeln und mehr Nachweissicherheit bei kurzen Fehlzeiten sorgen.
- Ärztevertreter warnen zugleich vor zusätzlichen Behandlungsfällen und einer stärkeren Belastung der Praxen.
- Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen ist besonders relevant, ob strengere Vorgaben Präsentismus fördern und damit Infektionsschutz und Patientensicherheit beeinträchtigen könnten.
- Nach Angaben der Bundesregierung sollen Abweichungen über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge möglich bleiben.
AU ab dem ersten Krankheitstag: Was ist geplant?
Die Koalition hat vereinbart, grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzusehen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Noch ist daraus jedoch kein geltendes Recht geworden. Ende August 2026 äußerte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas öffentlich Zweifel an der geplanten Attestpflicht. Die Bundesregierung stellte anschließend klar, dass die Koalitionsvereinbarung weiterhin Grundlage ihrer Arbeit sei und an einem Gesetzesvorschlag gearbeitet werde.
Geplant ist dabei keine zwingend identische Regelung für jeden Betrieb. Laut Bundesregierung sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abweichungen über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge vereinbaren können. Wie diese Gestaltungsmöglichkeiten im endgültigen Gesetz aussehen, steht noch nicht fest.

Was gilt derzeit?
Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist grundsätzlich spätestens am folgenden Arbeitstag ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Arbeitgeber dürfen diesen Nachweis bereits heute früher verlangen, also auch ab dem ersten Krankheitstag.
Bei gesetzlich versicherten Beschäftigten bedeutet das in der Praxis normalerweise nicht mehr, dass ein Krankenschein in Papierform beim Arbeitgeber abgegeben wird. Die Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich festgestellt, der Beschäftigte informiert seinen Arbeitgeber und dieser ruft die entsprechenden eAU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Welche Vorteile könnte die AU ab dem ersten Krankheitstag haben?
Für Arbeitgeber liegt ein möglicher Nutzen insbesondere in einer einheitlicheren Dokumentation kurzer Fehlzeiten. Ob eine allgemeine Nachweispflicht Fehlzeiten tatsächlich reduziert, lässt sich dagegen derzeit nicht belastbar sagen.
Mehr Nachweissicherheit bei kurzen Ausfällen
Mit einer AU ab dem ersten Krankheitstag würden grundsätzlich auch eintägige Erkrankungen ärztlich festgestellt. Das könnte insbesondere dort relevant sein, wo kurzfristige Ausfälle häufig auftreten oder Arbeitgeber bislang unterschiedliche Nachweisregeln anwenden.
Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen bedeutet dies allerdings eher mehr Nachweissicherheit als mehr Planungssicherheit. Wenn eine Pflegekraft morgens für den Frühdienst ausfällt, muss trotzdem kurzfristig Ersatz gefunden werden. Eine ärztliche Feststellung dokumentiert den Ausfall, löst das Dienstplanproblem aber nicht.
Einheitlichere betriebliche Regeln
Derzeit kann ein Arbeitgeber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden, ob er eine AU bereits ab dem ersten Tag verlangt. Eine gesetzliche Grundregel könnte diese Vorgaben vereinheitlichen.
Gerade im Gesundheitswesen dürfte gleichzeitig entscheidend sein, welche Ausnahmen später möglich sind. Tarifgebundene Krankenhäuser und große Träger könnten von den angekündigten Gestaltungsmöglichkeiten über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen besonders betroffen sein.
Welche Nachteile könnten im Arbeitsalltag entstehen?
Eine strengere Nachweispflicht betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Personalabteilungen. Sie könnte auch das ambulante Versorgungssystem zusätzlich beanspruchen.
Mehr Behandlungsfälle in Arztpraxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor einer deutlichen Mehrbelastung. Nach eigenen Berechnungen würden durch eine allgemeine AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag rund 36 Millionen zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr entstehen. Die KBV verweist darauf, dass etwa 35 Prozent der bisherigen AU-Fälle nur ein bis drei Tage dauern. Dabei handelt es sich um eine Berechnung des Ärzteverbands und nicht um eine unabhängige Prognose.
Nicht jeder AU-Fall erfordert allerdings zwingend einen persönlichen Praxisbesuch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Arbeitsunfähigkeit auch per Videosprechstunde festgestellt werden. Bei bekannten Patienten ist dies für eine Erstbescheinigung von bis zu sieben Kalendertagen möglich, bei unbekannten Patienten für bis zu drei Tage.
Wegfall der Telefon-AU könnte zusätzliche Kontakte verursachen
Derzeit kann eine Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch festgestellt werden. Das ist möglich, wenn der Patient in der Praxis bekannt ist, keine schwere Symptomatik vorliegt und keine Videosprechstunde möglich ist. Eine telefonische Erstbescheinigung darf maximal fünf Kalendertage umfassen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sollte diese Möglichkeit wie geplant entfallen, könnte dies gerade bei leichten Infekten zusätzliche persönliche oder digitale Arztkontakte notwendig machen.
Präsentismus als Risiko für Gesundheitsbetriebe
Für Kliniken, Pflegeheime und Praxen zählt nicht nur, wie viele Mitarbeiter krankheitsbedingt fehlen. Ebenso relevant ist die Frage, ob Beschäftigte trotz Erkrankung zur Arbeit kommen.
Wenn kranke Mitarbeiter trotzdem arbeiten
Muss ein Beschäftigter bereits für einen einzelnen Krankheitstag einen Arztkontakt organisieren, könnte dies für manche die Schwelle erhöhen, sich krankzumelden. Ob eine AU-Pflicht ab Tag eins tatsächlich zu mehr Präsentismus führen würde, ist bislang allerdings nicht belegt.
Präsentismus ist unabhängig von der geplanten Reform ein relevantes Problem. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin betrifft Arbeiten trotz Krankheit etwa die Hälfte der abhängig Beschäftigten. Die BAuA verweist zudem auf mögliche langfristige gesundheitliche Folgen und betriebliche Kosten.
Im Gesundheitswesen kommt ein weiterer Faktor hinzu: Ein Mitarbeiter mit einem ansteckenden Atemwegs- oder Magen-Darm-Infekt hat häufig engen Kontakt zu Patienten, Bewohnern und Kollegen. Fehlzeitenmanagement sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern gemeinsam mit Hygiene, Arbeitsschutz und Patientensicherheit.
Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?
Unmittelbarer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Solange kein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regelungen.
Arbeitgeber können die Debatte dennoch nutzen, um bestehende Prozesse zu überprüfen: Wie häufig treten sehr kurze Krankheitsausfälle auf? Welche AU-Regeln gelten derzeit im Unternehmen? Funktionieren Krankmeldung und eAU-Abruf zuverlässig? Und gibt es Hinweise darauf, dass Beschäftigte krank zum Dienst erscheinen?
Gerade bei Schichtarbeit ist außerdem entscheidend, wie kurzfristige Ausfälle aufgefangen werden. Eine neue AU-Regel kann einen Ausfall dokumentieren. Eine belastbare Vertretungs- und Personalplanung ersetzt sie nicht.
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Häufige Fragen zur AU ab dem ersten Krankheitstag für Arbeitgeber
- Ist die AU ab dem ersten Krankheitstag bereits gesetzlich vorgeschrieben?
- Welche Vorteile könnte die AU ab dem ersten Krankheitstag für Arbeitgeber haben?
- Welche Nachteile könnte die AU ab dem ersten Krankheitstag im Gesundheitswesen haben?
- Müssen Arbeitgeber wegen der AU ab dem ersten Krankheitstag bereits handeln?
Nein. Die AU ab dem ersten Krankheitstag ist derzeit keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber können allerdings bereits nach geltendem Recht verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag ärztlich nachgewiesen wird.
Die AU ab dem ersten Krankheitstag könnte kurze Fehlzeiten konsequenter dokumentieren und betriebliche Nachweisregeln vereinheitlichen. Ob sie Fehlzeiten tatsächlich reduziert oder die Personalplanung verbessert, ist bislang nicht belegt.
Die AU ab dem ersten Krankheitstag könnte zusätzliche Arztkontakte und administrative Vorgänge verursachen. Die KBV rechnet nach eigenen Berechnungen mit bis zu 36 Millionen zusätzlichen Behandlungsfällen pro Jahr. Für Gesundheitsbetriebe ist außerdem relevant, ob strengere Vorgaben Präsentismus begünstigen könnten.
Nein. Wegen der geplanten AU ab dem ersten Krankheitstag müssen Arbeitgeber derzeit noch keine gesetzlichen Änderungen umsetzen. Sie sollten das Gesetzgebungsverfahren jedoch beobachten, insbesondere mit Blick auf geplante Ausnahmen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.










