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praktischArzt Arzt & Karriere Approbation für ausländische Ärzte

Approbation für ausländische Ärzte

Approbation für ausländische Ärzte
Zuletzt aktualisiert: 12.11.2025
Themen: Berufsstart
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Eine Approbation für ausländische Ärzte ist genau so zwingend erforderlich wie für alle anderen Mediziner, die in Deutschland ihrem Beruf nachgehen möchten. Als staatliche Zulassung belegt sie die Berufsqualifikation. Das Verfahren zur Anerkennung wird individuell geprüft und hängt davon ab, wo Ärzte die Ausbildung bzw. das Medizinstudium abgeschlossen haben. Wie lange es bis zur Erteilung der Approbation für ausländische Ärzte dauert, wie die Beantragung genau abläuft, was es für Unterschiede im Ablauf bei Ärzten aus EU-Ländern und Drittstaaten gibt und was ausländische Ärzte ohne Approbation tun können– wir liefern die wichtigsten Informationen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen
  2. Wie eine Approbation für ausländische Ärzte beantragt wird
  3. Welche Dokumente brauchen ausländische Ärzte
  4. Approbation: Dauer vom Antrag bis zum Erhalt
  5. Berufserlaubnis für ausländische Ärzte ohne Approbation
  6. Schnellüberblick: Der Weg zur Approbation
  7. Welche Ärzte werden in Deutschland gesucht?
  8. Berufsstart als Assistenzarzt

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht & Zweck: Die Approbation ist die staatliche Zulassung und zwingende Voraussetzung für ärztliche Tätigkeit, Assistenzarztstelle und Facharztweiterbildung – unabhängig von Herkunftsland oder Studienort.
  • Zuständigkeit, Ablauf & Dauer: Antrag bei der zuständigen Landesbehörde; es erfolgt eine Einzelfallprüfung der Ausbildung. Gesetzliche Frist: 4 Monate ab vollständigen Unterlagen, praktisch oft länger (Übersetzungen, Terminlage für Prüfungen).
  • EU vs. Drittstaat: EU‑Abschlüsse werden i. d. R. nach Richtlinie anerkannt; erforderlich sind Deutsch B2 plus Fachsprachprüfung C1 (FSP). Drittstaaten: Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung, bei Defiziten Kenntnisprüfung vor Approbation.
  • Notwendige Unterlagen (Auszug): Antrag, Lebenslauf, Identitäts‑/Personenstandsnachweise (z. B. Geburtsurkunde), amtliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung/Strafregister, Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung, Abschlussdiplom & Tätigkeitszeugnisse, Deutsch B2 & FSP C1, beglaubigte Übersetzungen; Drittstaaten zusätzlich Aufenthalts‑/Arbeitserlaubnis, teils Stellenzusage
  • Berufserlaubnis (Übergang): Nach bestandener FSP kann eine befristete Berufserlaubnis bis zu 2 Jahren erteilt werden (Tätigkeit unter Aufsicht); dient als Zwischenlösung, solange Gleichwertigkeits‑/Kenntnisprüfung läuft und ist in Einzelfällen verlängerbar.

Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen

Erst durch den Erhalt einer staatlichen Approbationsurkunde ist Medizinern die Ausübung des ärztlichen Berufs erlaubt. Nur damit kann eine Stelle als Assistenzarzt und somit eine Weiterbildung zum Facharzt ausgeführt werden. Dies gilt für jeden in Deutschland tätigen Arzt, unabhängig von ihrer Herkunft oder dem Studienort.

Mit diesem Anerkennungsverfahren wird sichergestellt, dass die nötigen Voraussetzungen für den Beruf erfüllt sind. Während Ärzte, die in Deutschland studiert haben, die Beantragung einer Approbation direkt nach dem Studium angehen können, müssen ausländische Ärzte dafür einen längeren bürokratischen Prozess in Kauf nehmen.

Approbation für ausländische Ärzte beantragen – So geht’s!

Die Ausstellung einer Approbation fällt unter die Zuständigkeit der Landesbehörde, die den Antrag prüft und bestenfalls auf Grundlage der Approbationsordnung bestätigt.

Je nachdem ob der Arzt oder die Ärztin aus einem EU-Land oder Nicht-EU-Staat kommen, fällt der Prozessablauf und die Dauer bis zum Erhalt der Approbation unterschiedlich aus. Für Ärztinnen und Ärzte, die in anderen Staaten studiert haben, ist das Verfahren aufwendiger.

In diesen Fällen wird individuell geprüft werden, ob die Ausbildung gleichwertig dem deutschen Medizinstudium ist. Je nach Fall ist dies arbeits- und zeitaufwendig, denn das Curriculum der jeweiligen Universität, das meist nicht auf Deutsch vorhanden ist, muss mit den deutschen Vorgaben verglichen werden.

Gleichwertigkeitsprüfung für Ärzte aus dem EU-Ausland

Wurde das Medizinstudium innerhalb der EU abgeschlossen, können Ärzte und Ärztinnen direkt ihre Approbation beantragen. In der Regel bestätigt die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit der eingereichten Unterlagen mit deutschen Standards bzw. der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie samt Mindestkriterien.

Wer einen Nachweis über die allgemeine deutsche Sprachfähigkeit besitzt (Deutsch-B2 Sprachzertifikat) muss lediglich eine Fach-Sprachprüfung über Kenntnisse auf Niveau C1 ablegen ablegen. Dort wird das spezifische medizinische Sprachniveau geprüft, um sicherzustellen, dass man problemlos mit Kollegen und Patienten kommunizieren kann.

Gleichwertigkeitsprüfung für Ärzte aus Drittländern

Für Ärzte, die außerhalb der EU studiert haben, dauert der Prozess des Anerkennungsverfahren in der Regel länger. Auch hier steht zum Beginn der Antrag auf eine Approbation. Wird dieser bestätigt, wird danach über die Anmeldung und den Termin zur Fach-Sprachprüfung informiert.

Zuvor wird auch hier in einer Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt, ob die eingereichten Ausbildungsnachweise, die in dem Studienland erworben wurden, gleichwertig mit den deutschen Anforderungen sind.

Sollten relevante Unterschiede zwischen den Nachweisen und den Standards in Deutschland festgestellt werden und auch keine einschlägige Berufserfahrung bestehen, müssen Ärzte -anders als ihre Kollegen aus EU-Staaten – noch eine Kenntnisprüfung ablegen, um die deutsche Approbation zu erhalten.

Wenn die Sprachkenntnisse nachgewiesen sind, erhalten die Mediziner die vorläufige ärztliche Berufserlaubnis. Damit kann man maximal zwei Jahre als Assistenzarzt unter Aufsicht eines Facharztes arbeiten.

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Welche Dokumente brauchen ausländische Ärzte?

Eine Approbation für ausländische Ärzte (EU und Nicht-EU) kann ausgestellt werden bei Antragstellung folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • standesamtlicher Nachweis bei Namensänderung
  • Identitätsnachweis
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat)
  • Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
  • ärztliches Abschlussdiplom/Prüfungszeugnis
  • Zeugnisse über die bisherige ärztliche Tätigkeit
  • Berufserlaubnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung/Strafregisterauszug des Herkunfts- bzw. Studienlandes (nicht älter als 1 Monat)
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau B2, Fachsprachenkenntnisse C1 Medizin)
  • Glaubhaftmachung einer beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme in dem Bundesland, in dem man die Approbation beantragt (variiert je nach Bundesland)

Ärzte aus Drittstaaten benötigen für die Erteilung einer Approbation darüber hinaus eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie eine Berufserlaubnis aus dem Herkunfts- oder Studienland. Einige Bundesländer verlangen zudem erst eine Stellenzusage eines Krankenhauses, um überhaupt die Berufserlaubnis beantragen und das Verfahren einleiten zu können.

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Approbation: Dauer vom Antrag bis zum Erhalt

Zwar gibt es eine Bearbeitungsfrist von 4 Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen, da aber jede Prüfung individuell ist, variieren die Wartezeiten bis zum Erhalt der Approbation. Das hängt auch ab vom Aufwand der Übersetzung.

Erschwerend sorgt ein Behördenpersonalmangel für oftmals längere Wartezeiten. Um die Regelwartezeit einzuhalten, brauche es demnach mehr Prüfer und Prüfungstermine. Diese sind begrenzt und es besteht ein Missverhältnis zwischen angebotenen Prüfungsterminen und Prüflingen.

Das führt dazu, dass sich die vorgesehene Bearbeitungszeit bis zum Prüfungstermin stark verzögert. Darauf sollte man sich im Vorfeld einstellen.

Berufserlaubnis für ausländische Ärzte ohne Approbation

Nach bestandener Sprachprüfung können ausländische Ärzte eine vorläufige Erlaubnis von zwei Jahren erhalten. In dieser Zeit müssen sie in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen, sollten ihre Unterlagen und Nachweise bei der Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichen.

Das gilt meist für ausländische Ärzte, die in einem Drittstaat studiert haben. In einigen Fällen kann diese Erlaubnis aber auch verlängert werden – beispielsweise bei anhaltendem Ärztemangel.

Berufserlaubnis beantragen

Für ausländische Ärztinnen und Ärzte gibt es eine Ausnahmemöglichkeit, wenn sie nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland sind. Für maximal 2 Jahre können sie dann eine Berufserlaubnis beantragen. Voraussetzung für die Beantragung der Berufserlaubnis ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum Arzt.

Außerdem ist dies eine gute Möglichkeit für Ärzte, deren Gleichwertigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. In der Zeit der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung können sie so schon in einem Krankenhaus arbeiten. Entscheidend dabei ist, dass mit dieser Berufserlaubnis nur unter Aufsicht einer Person mit Approbation gearbeitet werden darf. An dieser Stelle kann man über eine Arbeit als Gastarzt nachdenken. Dabei helfen auch unsere Informationen für ausländische Medizinstudenten und Ärzte.

Schnellüberblick: Der Weg zur Approbation

Um nicht den Überblick zu verlieren, kommt hier nochmal eine Schnellübersicht über alle notwendigen Schritte und erforderlichen Unterlagen, die für den Erhalt einer Approbation nötig sind:

  • deutsches Sprachzertifikat B2 erwerben
  • Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen
  • deutschsprachigen Lebenslauf erstellen
  • ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung einholen
  • Bundesland für künftige Tätigkeit und Approbation wählen
  • evtl. Nachweis über geplante Tätigkeitsaufnahme besorgen
  • Approbationsantrag stellen
  • Warten auf den Termin zur Fachsprachprüfung
  • ggf. Gleichwertigkeits- und Kenntnisprüfung; dann Antrag auf Berufserlaubnis nicht vergessen!

Welche Fachärzte sind in Deutschland gefragt?

Orientiert an den ausgeschriebenen Facharztstellen, gibt es die stärkste Nachfrage in folgenden medizinischen Fachbereichen:

  • Innere Medizin
  • Chirurgie
  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde
  • Psychotherapie
  • Anästhesie

Seltener sind dagegen HNO-Heilkunde, Dermatologie und Urologie. Ein Bereich, der immer gefragter und in Zukunft noch mehr Bedarf haben wird, ist die Psychosomatische Medizin.

Berufsstart als Assistenzarzt

Hat man schließlich nach dem Medizinstudium mit der Approbation die Berufserlaubnis erhalten, können diese 10 Tipps für Assistenzärzte zum Berufsstart helfen. Auch Checklisten für den Start in den als Assistenzarzt sind hilfreich.

Wer noch eine Stelle sucht, findet Jobs für Assistenzärzte in der Stellenbörse bei praktischArzt.

Informationen für ausländische Ärzte

  • Approbation für ausländische Ärzte
  • Approbation beantragen
  • Becoming a doctor in Germany
  • Gastarzt
  • Gleichwertigkeitsprüfung
  • Kenntnisprüfung
Redaktion
Jana Swientek
Redakteurin
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