
Neue Wirtschaftsdaten und veränderte Arbeitsabläufe prägten die KW 43 vom 19. bis 25. Oktober 2026. Der aktuelle Honorarbericht zeigt ein Umsatzplus in der ambulanten Versorgung, erlaubt aber keine direkten Rückschlüsse auf das Einkommen einzelner Ärzte. Neue Daten zur elektronischen Infektionsmeldung machen Qualitätslücken sichtbar. Hinzu kommen aktualisierte Vorgaben für die Endoskopaufbereitung und rückwirkende Abrechnungsänderungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Für Ärzte, Assistenzärzte und Medizinstudenten geht es damit vor allem um wirtschaftliche Einordnung, Dokumentationsqualität und sichere Praxisprozesse.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste der KW 43 in Kürze
- Der durchschnittliche Honorarumsatz stieg im dritten Quartal 2024 um vier Prozent.
- Eine RKI-Analyse zeigt deutliche Lücken bei elektronischen Infektionsmeldungen.
- Eine neue Musteranweisung erfasst alle flexiblen Endoskope mit Kanälen.
- Für humangenetische Leistungen in der ASV gelten rückwirkend neue Abrechnungscodes.
Honorarumsatz erreicht durchschnittlich 62.593 Euro im Quartal
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erzielten im dritten Quartal 2024 durchschnittlich 62.593 Euro Honorarumsatz aus der Versorgung gesetzlich Versicherter. Das waren vier Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 3,2 Prozent auf 80,33 Euro. Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Fallzahl um 0,7 Prozent auf 779 Fälle je Arzt oder Psychotherapeut zu.
Im hausärztlichen Bereich belief sich der durchschnittliche Quartalsumsatz auf 63.233 Euro, ein Plus von 3,6 Prozent. Fachärzte kamen auf 62.345 Euro und damit auf 4,3 Prozent mehr. Insgesamt standen im Quartal 11,6 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung.
Der Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde am 22. Oktober 2026 veröffentlicht, beziehen sich jedoch auf das dritte Quartal 2024. Aktuelle Kostensteigerungen und die für 2027 beschlossenen Einsparungen sind darin noch nicht abgebildet.
Vor allem darf der Honorarumsatz nicht mit dem persönlichen Einkommen verwechselt werden. Nach der von der KBV verwendeten Durchschnittsbetrachtung entfallen 48,3 Prozent auf Praxiskosten. Weitere Anteile werden für Steuern, Altersversorgung sowie Kranken- und Pflegeversicherung benötigt. Als verfügbares Nettoeinkommen weist die KBV rechnerisch 25,6 Prozent des Honorarumsatzes aus. Die tatsächliche Quote variiert jedoch erheblich nach Fachgebiet, Praxisgröße, Personalstruktur und Investitionsbedarf.
Für Niederlassungsinteressierte liefern die Zahlen daher Orientierungswerte, aber keine belastbare Einkommensprognose. Bei der Planung sind der Reinertrag einer Arztpraxis und die individuellen Praxisfinanzen entscheidender als der reine Honorarumsatz.
DEMIS-Meldungen sind häufig unvollständig
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat erstmals umfassend untersucht, wie das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bei Krankheitsmeldungen nach Paragraf 6 Infektionsschutzgesetz genutzt wird.
Ausgewertet wurden 494.872 elektronische Meldungen aus dem Zeitraum vom 14. September 2022 bis zum 3. Juli 2025. Sie betrafen 40 Krankheiten. Allerdings entfielen 99 Prozent auf COVID-19. Clostridioides-difficile-Erkrankungen machten 0,3 Prozent und Tuberkulosemeldungen 0,2 Prozent aus. Aussagen zur Nutzung bei anderen meldepflichtigen Erkrankungen sind deshalb nur eingeschränkt möglich.
Die Nutzung war bundesweit verbreitet, unterschied sich aber deutlich zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Je nach untersuchtem Datenfeld waren nur 20 bis 76 Prozent der Angaben vollständig. Die Autoren bewerten die Einführung während der Pandemie grundsätzlich als erfolgreich, sehen jedoch weiterhin Hindernisse durch fehlende Schnittstellen und den Aufwand der erstmaligen Authentifizierung.
Die Analyse misst die Vollständigkeit elektronischer Meldungen, nicht die medizinische Richtigkeit einzelner Diagnosen. Für meldende Ärzte zeigt sie dennoch, dass digitale Übermittlung allein keine gute Datenqualität garantiert. Fehlende klinische Angaben können die Bewertung durch Gesundheitsämter und die Erkennung von Ausbrüchen erschweren. Schnittstellen, eindeutige Zuständigkeiten und vollständige Pflichtangaben bleiben daher zentrale Bestandteile des Meldeprozesses. Berührungspunkte bestehen sowohl bei der Digitalisierung ärztlicher Arbeit als auch in der Weiterbildung Hygiene und Umweltmedizin.
Neue Musteranweisung erweitert die Endoskopaufbereitung
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV hat eine neue Muster-Standardarbeitsanweisung für flexible thermolabile Endoskope veröffentlicht. Das 14-seitige Dokument ersetzt den 2012 eingeführten und 2016 überarbeiteten Musterhygieneplan Gastroenterologie.
Die Vorlage beschränkt sich nicht mehr auf Gastro- und Koloskope. Sie berücksichtigt alle flexiblen Endoskope mit Kanälen, darunter Duodenoskope mit Albarranhebel, Bronchoskope und Zystoskope. Erfasst werden sowohl die manuelle Aufbereitung im Tauchbad als auch Verfahren mit einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät für Endoskope. Grundlage ist die einschlägige Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.
Musterprotokolle behandeln zudem Störungen des Aufbereitungsgeräts, Personalausfälle und festgestellte Undichtigkeiten. Die Veröffentlichung schafft keine neue gesetzliche Pflicht und kann nicht unverändert für jede Einrichtung übernommen werden. Praxen müssen die Vorlage an Endoskoptypen, Geräte, Personalzuständigkeiten und lokale Abläufe anpassen.
Für Ärzte in endoskopierenden Fachgebieten bietet die Anweisung Anlass, vorhandene Arbeitsanweisungen und Ausfallverfahren zu überprüfen. Assistenzärzte begegnen der Aufbereitung vor allem in der Weiterbildung Gastroenterologie und in hygienebezogenen Qualifikationen wie der Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene.
Neue Gencodes gelten rückwirkend auch in der ASV
Humangenetische Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurden rückwirkend zum 1. Oktober 2026 an den neu gegliederten Abschnitt 11.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs angepasst. Die Änderung betrifft nahezu alle Krankheitsbereiche der ASV, in denen humangenetische Untersuchungen eingesetzt werden.
Für Sequenzierungen zur Diagnostik seltener Erkrankungen gelten abhängig von der analysierten Sequenzlänge die Gebührenordnungspositionen 11724 bis 11727. Hinzu kommen Zusatzpauschalen für definierte Erkrankungsgruppen unter den Positionen 11700 bis 11708. Der bisherige Abschnitt 11.4.4 wurde gestrichen und in die neue Systematik integriert.
Die Zuordnung der neuen Positionen zu den ASV-Anlagen wurde zunächst schematisch vorgenommen. Eine inhaltliche Detailprüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss steht noch aus. Bis dahin müssen ASV-Teams selbst prüfen, welche Untersuchung nach der jeweiligen Indikation abrechnungsfähig ist.
Für Humangenetiker, Labore und koordinierende Ärzte entsteht damit unmittelbarer Prüfbedarf bei Leistungen seit dem 1. Oktober. Die Änderung betrifft die Abrechnung, nicht automatisch die medizinische Indikation für eine genetische Untersuchung. Für Nachwuchsmediziner zeigt sie zugleich, wie eng Diagnostik, interdisziplinäre Versorgung und Abrechnungsregeln in diesem Fachgebiet verbunden sind. Orientierung bietet die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Honorarbericht: Leichtes Plus im dritten Quartal 2024“, 22.10.2026, https://www.kbv.de/... (letzter Zugriff am 26.10.2026)
- Vanessa Piechotta et al.: „Akzeptanz und Datenqualität der elektronischen Krankheitsmeldung über DEMIS in Deutschland“, Robert Koch-Institut, 22.10.2026, https://edoc.rki.de/... (letzter Zugriff am 26.10.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Endoskope richtig aufbereiten – Kompetenzzentrum veröffentlicht neue Anweisung“, 22.10.2026, https://www.kbv.de/... (letzter Zugriff am 26.10.2026)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Humangenetik: Anpassungen für ambulante spezialfachärztliche Versorgung umgesetzt“, 22.10.2026, https://www.kbv.de/... (letzter Zugriff am 26.10.2026)
Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-gestützten Werkzeugen erstellt und von der Redaktion geprüft.











