
Wer den Arbeitgeber wechselt, hat selten so viel Verhandlungsspielraum wie vor der Vertragsunterschrift. Doch viele Ärzte nutzen ihn nicht, aus Unsicherheit oder weil sie nicht wissen, was üblich ist. Sandra Wick, Senior Principal Consultant für Gynäkologie und Geburtshilfe, und Martina Husak, Principal Recruitment Consultant für Urologie und Anästhesiologie, bei der HiPo Ärztevermittlung erzählen, wie man sich optimal auf die Verhandlungen bei einem Jobwechsel vorbereitet und warum eine pauschale Gehaltszusage wenig wert ist.
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Wann beginnt die Vorbereitung auf eine Verhandlung?
Die Vorbereitung beginnt bereits bei der Stellensuche mit der Frage, welchen Mehrwert man dem neuen Arbeitgeber bietet und wie sich dieser bei der Gehaltsverhandlung berücksichtigen lässt. Gerade mit einer Schwerpunktweiterbildung oder operativen Kenntnissen, z.b. Da-Vinci Operateur, kann das Krankenhaus Zusatzeinnahmen generieren, die sich dann auch positiv aus das eigene Gehalt auswirken können.
Allgemein lässt sich sagen, dass Assistenzärzte in tarifgebundenen Krankenhäusern in der Regel nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag vergütet werden. Ein Spielraum entsteht häufig ab Facharztniveau, insbesondere wenn spezielle Qualifikationen vorhanden sind.

Sandra Wick und Martina Husak von der HiPo Ärztevermittlung
Was lässt sich beim Gehalt überhaupt verhandeln?
Hier gibt es verschiedene Modelle. Zum einen gibt es die Option, einen allgemeinen AT-Vertrag zu verhandeln, hier ist man nicht an den Tarif gebunden. Eine weitere Option wäre eine Zulage zum tariflichen Grundgehalt. Hier sind bis zu 30 Prozent vom Grundgehalt möglich. Vorteil hierbei ist, dass man so an den tariflichen Steigerungen partizipiert.
Ein weiterer Baustein wäre, dass man die Dienste pauschal vergüten lässt. Dabei sollte klar geregelt sein, welche Dienste und welcher zeitliche Umfang von der Pauschale erfasst sind. Darüber hinaus gäbe es noch weitere Möglichkeiten, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, wie Dienstwagen, Umzugskostenpauschale oder Zuschuss zur Kinderbetreuung oder Wohnraum.
Welche Fragen sollte man zu Diensten stellen?
Zum Beispiel: „Wie werden diese vergütet?“ oder „Gibt es hier Pauschalen oder werden diese nach Tarif abgegolten?“. Wissenswert sind ebenso die jeweiligen Dienstvorgaben, beispielsweise, welche Ruf- und Bereitschaftsdienste vorgesehen sind, welche Eintreffzeiten gelten und ob bei längeren Anfahrtswegen individuelle Lösungen möglich sind.
Und zu Fortbildung und Weiterbildung?
„Wie viele Freistellungstage sind bei der Klinik vorgesehen?“, „Steht zudem ein Budget für die Weiterbildung zur Verfügung?“ und „Welche Optionen stehen für eine Weiterbildung im Job zur Verfügung?“.
Für Ärzte in Weiterbildung ist außerdem wichtig, ob die Klinik über die erforderliche Weiterbildungsbefugnis verfügt und welche Weiterbildungsinhalte dort absolviert werden können.
Wie spricht man über die eigene Entwicklung?
Man sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, in welche Richtung man sich entwickeln möchte, sei es operativ oder eine Schwerpunkt-/ Zusatzweiterbildung. Gleichzeitig sollte man hier immer realistisch sein, um umsetzbare bzw. erreichbare Zwischenschritte zu definieren.
Bei einem Gespräch sollte man immer im Hinterkopf die Frage haben, welchen Mehrwert bringe ich der medizinischen Einrichtung mit?
Warum sind pauschale Gehaltsversprechen problematisch?
Weil dann nicht genau definiert ist, was darin enthalten ist. Deshalb sollten das Grundgehalt, Zulagen, die Vergütung von Diensten und mögliche variable Gehaltsbestandteile vor der Vertragsunterschrift eindeutig festgehalten werden. Nach dem Start ist es nur schwer möglich, das eigene Gehalt nachzuverhandeln.
Was kann eine Beratung dabei leisten?
Eine Beratung kann einen ehrlichen Überblick über die Marktsituation sowie die fachliche Qualifikation des Arztes geben. Der Markt hat sich nach unserer Erfahrung in den vergangenen ein bis zwei Jahren verändert, vor allem hinsichtlich der Vergütung von Ärzten ohne besondere Spezialisierung. Ohne spezielle Qualifikationen ist es nach unserer Einschätzung schwieriger geworden, ein übertarifliches Grundgehalt durchzusetzen.
Für die Entwicklung zum Oberarzt ist es momentan ratsam, zunächst 1-2 Jahre als Facharzt Erfahrung zu sammeln, um den nächsten Schritt gehen zu können. Die Facharztprüfung allein reicht in der Regel nicht aus, um sich als Oberarzt zu qualifizieren.
Was raten Sie jemandem, der wechseln möchte, aber noch unsicher ist?
Generell stehen wir immer für eine Beratung zur Verfügung. Wir geben gerne eine Auskunft bzw. Einschätzung dazu ab, welche Optionen verfügbar sind, oder ob es ggf. sinnvoll ist, weitere Erfahrung beim aktuellen Arbeitgeber zu sammeln.
Sie möchten Ihre beruflichen Möglichkeiten kennenlernen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit der HiPo Ärztevermittlung auf, um Ihre Karriereoptionen zu prüfen.














