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praktischArzt Magazin Der erste Arbeitsvertrag als Assistenzarzt: Inhalte, Fallstricke, Tipps

Der erste Arbeitsvertrag als Assistenzarzt: Inhalte, Fallstricke, Tipps

Der Erste Arbeitsvertrag Als Assistenzarzt
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2024
Themen: Berufsstart
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Das Medizinstudium ist erfolgreich absolviert, die Bewerbungsphase vorüber und der neue Arbeitgeber legt Euch den Arbeitsvertrag für Eure erste Assistenzarztstelle auf den Tisch. Soweit so gut: Der Job ist so gut wie in der Tasche. Jedoch ist ein Arbeitsvertrag Grundlage Eures Beschäftigungsverhältnisses und regelt nicht nur Eure Arbeitszeiten und das Gehalt. Wichtige Dinge wie die Weiterbildung, der Arbeitsort, Befristungen und vieles mehr sind darin festgehalten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Arbeitsvertrag?
  2. Bestandteile eines Arbeitsvertrages
  3. Tarifgebundener Arbeitsvertrag für Assistenzärzte
  4. Nicht-tarifgebundener Arbeitsvertrag für Assistenzärzte
  5. Opt-Out-Regelung für Ärzte

Wir informieren Euch in diesem Artikel rund um den Arbeitsvertrag und die Fallstricke, die darin lauern können, damit Ihr gewappnet Eure Unterschrift daruntersetzen könnt und in der Karriere voll durchstartet.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der einen Arbeitnehmer zu einer vereinbarten Arbeitsleistung (in verschiedenen Formen) und den Arbeitgeber zur Gewährung von Arbeitsentgelten und sonstigen Leistungen verpflichtet. Dieser sogenannte Dienstvertrag unterliegt dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Es darf also entschieden werden mit wem, in welcher Form und mit welchem Inhalt ein solcher Vertrag geschlossen wird. Dies heißt jedoch nicht, dass alle Inhalte arbeitsrechtlich erlaubt sind. So kommt es immer wieder zu Klagen und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Grundsätzlich hält man sich bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen an die klassischen und dringend notwendigen Bestandteile, um einen beidseitigen sicheren und gültigen Arbeitsvertrag zu haben.

Bestandteile eines Arbeitsvertrages

Grundbestandteil eines Arbeitsvertrages sind die Rahmenparameter der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu gehören die folgenden Bausteine:

1. Angaben zu den Vertragspartnern (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

2. Dauer und Fristen des Arbeitsvertrages

  • Dauer
  • Arbeitszeit und Mehrarbeit
  • Befristung
  • Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch

3. Umfang der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers

  • Aufgabengebiete
  • Verantwortungen und Pflichten
  • Mögliche Arbeitsorte

4. Daneben können Nebenpflichten eingebracht werden wie beispielsweise:

  • Verschwiegenheitspflichten
  • Wettbewerbsverbote
  • Rücksichtnahmepflichten
  • Treuepflichten

5. Vergütung seitens des Arbeitgebers

  • Gehalt
  • Zulagen und Bonuszahlungen
  • Umfang und Möglichkeit zu Diensten
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Verweis auf einen Tarifvertrag

Vor allem das Thema Tarifvertrag ist für Assistenzärzte besonders interessant. In den Tarifverträgen sind die Gehälter, Entgeltgruppe und Stellenbezeichnungen klar definiert und geregelt. In Deutschland gibt es verschiedene Tarifverträge, die sich alle in ihren Definitionen und Tarifen unterscheiden. Eine genaue Darstellung der Tarifverträge inklusive aktueller Gehaltstabellen für Assistenzärzte findet Ihr in unserem Info-Artikel: TV Ärzte – alle Arzt Tarifverträge auf einen Blick.

In diesem Artikel gehen wir zunächst darauf ein auf was Ihr bei einem tarifgebundenen und einem nicht-tarifgebundenen Arbeitsvertrag beachten müsst.

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Tarifgebundener Arbeitsvertrag für Assistenzärzte

Tarifgebundene Arbeitsverträge sind bereits durch die Inhalte des Tarifes grundlegend geregelt. Dem Arbeitgeber bleiben bei diesen Verträgen weniger Freiräume als bei nicht-tarifgebundenen Arbeitsverträgen.

Dennoch solltet ihr auf einige Dinge achten:

Ort der Beschäftigung

Werdet ihr für einen Klinikstandort eingestellt oder für eine Klinikgruppe? Steht im Arbeitsvertrag nicht explizit der Arbeitsort so würde theoretisch die Möglichkeit bestehen aufgrund von Personalengpässen oder bedingt durch die Wirtschaftlichkeit, dass Du an einen anderen Standort versetzt wirst. Das kann mitunter zu wohntechnischen und familientechnischen Problemen führen.

Umfang der Weiterbildung

Gibt es einen Weiterbildungsplan und liegt die Weiterbildungsermächtigung für den gesamten Weiterbildungszeitraum vor? Liegt diese in Eurem Standort vor oder eventuell nur an einem anderen Standort, so dass eine Rotation nötig wäre?

Bereitschaftsdienste

In welchem Umfang liegen Dienste vor? Wie viel ist Pflicht und dürft Ihr eventuell sogar freiwillige Dienste übernehmen? Die Vergütung ist bei tarifgebundenen Arbeitsverträgen ebenso an den Tarif gebunden. Dienste sind jedoch oftmals ein heikles Thema. Über die Vergütung von Diensten liest du mehr in unserem Info-Artikel: Assistenzarzt Vergütung von Dienst, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

Arbeitszeitmodelle

Ihr wollt in Teilzeit arbeiten oder habt es in Zukunft vor? Wichtig ist eine klare Regelung der Arbeitszeiten. Am besten hält man diese bereits im Arbeitsvertrag fest.

Sonderleistungen

Kostenfreie Parkplätze, einen Platz für die Kinder in einer KiTa oder Unterstützung beim Wohnen. Diese Sonderleistungen treten immer mehr in Erscheinung bei attraktiven Arbeitgebern und sollten – sofern vorhanden – auch ihren Platz im Arbeitsvertrag finden.

Opt-Out-Regelung

Gibt es einen Opt-Out-Vertrag? Lest mehr zum Thema Opt-Out im abschließenden Abschnitt.

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Nicht-tarifgebundener Arbeitsvertrag für Assistenzärzte

Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitsverträgen hat der Arbeitgeber wesentlich mehr Freiheiten in der Gestaltung der Vertragsinhalte. Natürlich muss sich weiterhin alles im arbeitsrechtlichen Rahmen bewegen. Fristen und Vergütungen unterscheiden sich jedoch teilweise wesentlich von den tarifgebunden Arbeitsverträgen – dies kann positiv als auch negativ sein.

Gehalt

Vor allem in Sachen Gehalt unterscheiden sich nicht-tarifgebundene Arbeitsverträge. Dies kann in beide Richtungen gehen. Bevor man die Unterschrift unter den Dienstvertrag setzt, sollte man klären wie sehr das Gehalt abweicht von einem vergleichbaren Tarifvertrag. Wie hoch Einstiegsgehälter für Assistenzärzte sind findet Ihr hier: Einstiegsgehalt als Assistenzarzt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten müssen klar geregelt sein. Auch das Thema “Mehrarbeit” und deren Vergütung müssen ihren Platz im Arbeitsvertrag finden.

Urlaub

Wie viel Urlaub wird gewährt? Das gesetzliche Minimum bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt 20 Tage. Bei einer Vier-Tage-Woche 16 und Sechs-Tage-Woche 24 Tage.

Verbot von Nebentätigkeit

Gibt es Verbote, die euch eine Nebentätigkeit untersagt? Wenn Ihr nebenher eigene Projekte habt oder jobbt, sollte das unbedingt geklärt und fixiert sein.

Wettbewerbsklauseln

Achtet darauf ob es Euch untersagt wird in einem bestimmten Zeitraum zu einem Wettbewerber zu wechseln. Das kann ein großer Karrierehemmer sein, auch wenn Ihr im Moment eventuell noch gar nicht beabsichtigt in naher Zukunft wieder den Arbeitgeber zu wechseln.

Opt-Out-Regelung

Gibt es einen Opt-Out-Vertrag? Wenn ja, mit welcher Arbeitszeit muss gerechnet werden? Lest mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Opt-Out-Regelung für Ärzte

Den meisten Ärzten wird zusammen mit dem gleich ein Opt-Out Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, ohne dass seitens des Arbeitgebers große Erklärungen gemacht werden.

Opt-out (engl. „Aussteigen“) bedeutet im Arbeitsrecht, dass man quasi aus der Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden aussteigt, auf seine Rechte verzichtet und gegen geltendes europäisches Recht mehr als diese 48 Wochenstunden Arbeitszeit in Kauf nimmt. Laut EU Recht ist die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit nämlich zulässig, so lange der Arbeitnehmer dieser zustimmt.

Die Opt-Out-Regelung ist bei nicht-tarifgebundenen Tarifverträgen dramatischer als bei tarifgebundenen. Denn laut Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA) darf die wöchentliche Arbeitszeit trotz „Opt-Out“ allerdings 60 Wochenstunden nicht überschreiten. Da sich die 58 Wochenstunden auf einen Durchschnittszeitraum von 6 Monaten beziehen, ist eine höhere wöchentliche Arbeitsbelastung dennoch möglich.

Solltet Ihr den Opt-Out-Vertrag bereits unterschrieben haben: Es gilt eine Widerrufsfrist von 6 Monaten.

Alles über die Opt-Out-Regelung findet Ihr im zugehörigen Artikel: Opt-Out Regelung Ärzte: wann gilt sie und wann nicht?

Alle Infos für Assistenzärzte

Generell gibt es neben dem ersten Arbeitsvertrag viele Dinge zu beachten beim Berufseinstieg. Mit einigen Tricks und Hilfen macht man sich von Anfang an den Einstieg einfacher und startet in der eigenen Karriere richtig durch.

In unserer Übersicht zu allen Assistenzarzt-Themen findet Ihr viele hilfreiche Artikel und Infos: Assistenzarzt: Voraussetzungen, Tätigkeiten, Beruf und Verdienst

Es hat doch nicht geklappt mit der Stelle? Hier findest du Assistenzarzt Stellenangebote.

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Veröffentlicht am: 22.04.2024
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