Wen es trotz Krankschreibung zurück zur Arbeit zieht, den bewegt meist eine Frage: Muss ich mich beim Arzt wieder gesund schreiben lassen? Aber gibt es die Gesundschreibung überhaupt oder gehört sie ins Reich der Mythen? Wir klären auf.
Krankgeschrieben arbeiten gehen
Gründe, warum krankgeschriebene Mitarbeiter wieder arbeiten gehen wollen, gibt es viele: wichtige Termine, dringende Abgabefristen, ein schlechtes Gewissen gegenüber den Kollegen oder eine schnellere Genesung. Finanzielle Gründe spielen kaum eine Rolle, denn auch im Krankheitsfall gibt es die Lohnfortzahlung, wenn entsprechend eine Krankschreibung durch einen Arzt erfolgt ist. Um den Arbeitgeber und die Kollegen zu beruhigen, dass man wirklich wieder fit ist und voll mit anpacken kann, ziehen einige in Erwägung sich vom Arzt kurzerhand gesund schreiben zu lassen. Viele Eltern kennen diese Praxis durch den eigenen Nachwuchs, denn zahlreiche Schulen und Kindergärten verlangen für kränkelnde Kids eine Gesundschreibung, um den Rest der Kinder zu schützen.
Gesund schreiben lassen: Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten
Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen. Schließlich stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankmeldung beim Arbeitgeber, lediglich eine Prognose und kein Arbeitsverbot dar. Falls ein neuer Zettel vom Doktor das eigene Gewissen – oder einen störrischen Chef – beruhigt, muss mit Kosten für die Ausstellung der Gesundschreibung gerechnet werden. Weil das Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Kassenleistung darstellt, erheben viele Arztpraxen eine Gebühr in Höhe von fünf bis zehn Euro, wenn Patienten sich gesund schreiben lassen möchten. Daher empfiehlt es sich, die Gesundschreibung nur auf medizinisch begründete Sachverhalte zu beschränken. Laut Robert-Koch-Institut zählen primär Erkrankungen mit hoher Übertragungsrate, schlechter Behandelbarkeit oder schwererem Krankheitsverlauf dazu.
Alternativen zur Gesundschreibung
Wenn ein Arbeitnehmer sich nicht gesund schreiben lassen möchte, der Chef aber Zweifel am Allgemeinbefinden seines Mitarbeiters hat, kann er den Betriebsarzt ins Spiel bringen. Der Betriebsarzt überprüft den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und erklärt, ob dieser tatsächlich arbeitsfähig ist oder nicht. Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer nur dann wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn sie wieder vollständig genesen sind. Alternativ bietet sich heutzutage immer häufiger die Option zur Heimarbeit, da dank digitaler Technologien viele Jobs auch aus dem Homeoffice erledigt werden können. So sitzt man nicht untätig rum, obwohl die Krankschreibung noch läuft.