Wer krankgeschrieben ist, sollte besser zu Hause bleiben. Das denken zumindest viele Arbeitnehmer und fürchten eine Abmahnung, wenn sie vom Chef trotz Krankenschein beim Einkaufen oder Ausgehen erwischt werden. Tatsächlich darf man aber auch wenn man krankgeschrieben ist noch erstaunlich viele Dinge unternehmen. Sport, Arbeiten gehen, Urlaub machen – was ist bei einem Krankenschein erlaubt, was nicht?
Inhaltsverzeichnis
Krankgeschrieben – was darf man, was nicht?
Wer krank ist, sollte sich schonen. Das bedeutet allerdings nicht, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer den ganzen Tag im Bett liegen müssen. Das Arbeitsrecht erlaubt grundsätzlich alle Tätigkeiten, die keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess haben. Welche Tätigkeiten genau darunterfallen, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab.
Sogenannte Versorgungsgänge sind in jedem Fall gestattet. Dazu gehört das Einkaufen im Supermarkt, der Gang zur Post, zur Apotheke und auch zum Arzt. Wer wegen eines gebrochenen Arms oder Beins krankgeschrieben ist, kann auch mal ein Restaurant besuchen oder ins Kino gehen. Mit einer schweren Grippe oder einer Magen-Darm-Verstimmung ist der Besuch im Restaurant dagegen wenig ratsam.
Überrascht der Chef einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer beim Kaffeeplausch im Café oder beim Shoppen in der Innenstadt, wird er eventuell den Verdacht schöpfen, dass die Krankheit nur vorgeschoben ist. Besonders knifflig wird die Situation, da auf dem Krankenschein keine Diagnose angegeben ist. Diese fällt unter den Datenschutz. Wer krankgeschrieben ist und dennoch etwas unternehmen möchte, was eventuell verdächtig wirkt, kann seinem Vorgesetzten jedoch den Grund für die Krankschreibung freiwillig mitteilen.
Krankgeschrieben – darf man arbeiten?
Die Grippe hat zugeschlagen, aber im Büro stapelt sich die Arbeit. Vielleicht möchte man auch die Kollegen mit dem alltäglichen Stress nicht allein lassen. Aber darf man krankgeschrieben überhaupt am Arbeitsplatz erscheinen? Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, man fühlt sich wieder fit genug. Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt der Arzt nur eine Prognose ab, wie lange die Genesung dauern wird. Wer sich früher wieder gut fühlt, darf ruhig arbeiten gehen.
Mit einer ansteckenden Krankheit bleibt man jedoch lieber zu Hause, schon aus Rücksicht auf die Kollegen. Hat der Arbeitgeber die Befürchtung, dass ein Arbeitnehmer noch nicht ganz genesen ist, darf er ihn auch wieder nach Hause schicken. Wer sich krankschreiben lässt und woanders schwarzarbeiten geht, riskiert eine fristlose Kündigung. Was genau dabei zu beachten ist, steht im Artikel Arbeiten trotzt Krankschreibung.
Krankgeschrieben – in Urlaub fahren oder verreisen
Ausgerechnet kurz vorm Urlaub ist man noch krank geworden. Darf man die Reise trotz Krankschreibung antreten?
Auch das ist erlaubt, sofern die Reise die Genesung nicht verzögert. Eine Erkältung im Wellness-Hotel auszukurieren oder mit einem gebrochenen Arm eine Flugreise anzutreten, darf der Arbeitgeber nicht verbieten. Die Nächte am Ballermann durchzufeiern, ist dagegen wenig ratsam. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand am Urlaubsort, sollte die Reise abgebrochen werden.
Einige Reisen fördern sogar die Genesung. Bei Bronchitis wirkt die raue Seeluft der Nordsee und Ostsee wahre Wunder. Wer einen Urlaub zu Genesungszwecken plant, lässt sich dies am besten vom Arzt genehmigen. Vielleicht möchte man sich auch einfach von den Eltern umsorgen lassen. Die Reise zu Verwandten oder die Fahrt zu einem weiter entfernt lebendem Partner ist ebenfalls kein Problem. Allerdings sollte man für den Arbeitgeber erreichbar bleiben.
Manche Arbeitgeber verlangen im Urlaubsfall eine ärztliche Bestätigung, mehr dazu unter Gesundschreibung – muss man sich gesund schreiben lassen?
Krankgeschrieben – ist Sport erlaubt?
Nicht jede Krankheit erfordert Bettruhe. Ob und wie viel Sport erlaubt ist, hängt davon ab, warum man krankgeschrieben wurde. Bei einer Erkältung oder Grippe sind kurze Spaziergänge an der frischen Luft förderlich für die Genesung. Größere sportliche Anstrengungen können den Krankheitsverlauf dagegen verlängern und sollten vermieden werden.
Wer wegen Schmerzen oder Verletzungen am Bewegungsapparat krankgeschrieben ist, darf ebenfalls den Sport betreiben, der die Genesung fördert. Dazu gehören zum Beispiel Schwimmen, Wassergymnastik oder spezielle Übungen im Fitness-Studio. Wanderungen und sportliche Betätigung können bei psychischen Beschwerden wie einer Krankschreibung bei Burn-out oder Depression hilfreich sein.
Grundsätzlich ist sogar Leistungssport erlaubt, wenn er die Genesung nicht gefährdet. Wer sich allerdings wegen Grippe krankschreiben lässt und dann vom Chef beim Skifahren erwischt wird, riskiert eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung.
Krankgeschrieben – Partys und Feste?
Trotz Krankschreibung auf die Piste oder in die Bar? An diesem Punkt entzünden sich die meisten Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Fest steht: Es macht keinen guten Eindruck, wenn man morgens eine Krankmeldung beim Arbeitgeber einreicht und abends vom Vorgesetzten in der Bar angetroffen wird. Was dennoch erlaubt ist, hängt wieder von der Art der Erkrankung ab.
Mit ansteckenden Infekten oder gar Fieber ist der Besuch in einer Bar oder Disco keine gute Idee. Auch mit gebrochenen Gliedmaßen dürfte es im Club gefährlich werden. Mit einem gebrochenen Fuß oder einer geprellten Schulter an der Bar zu stehen, gefährdet die Genesung dagegen wenig. Der Besuch von Familienfesten geht dann in Ordnung, wenn die Krankheit es zulässt und die Teilnahme den Heilungsprozess nicht verzögert.
Krankgeschrieben – Kündigung
Hat der Arbeitgeber den begründeten Verdacht, dass ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht, kann er eine fristlose Kündigung aussprechen. Dafür muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt.
Eine Kündigung ist außerdem bei ständigen kurzen Erkrankungen, Langzeiterkrankungen und krankheitsbedingtem Leistungsabfall möglich. Dazu bedarf es keiner Vorwarnung, sofern der Arbeitgeber begründet annehmen kann, dass der Arbeitnehmer weiterhin krankheitsbedingt fehlen wird. Außerdem muss nachzuweisen sein, dass die Fehlzeiten dem Unternehmen schaden.