Was sich während der Corona-Pandemie bewährt hat, soll auch in Zukunft möglich sein. Die telefonische Krankschreibung ist daher bei leichten Atemwegserkrankungen seit Ende 2023 für bis zu 5 Tage dauerhaft möglich.
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Ziel der Bundesregierung ist es dabei, das allgemeine Infektionsgeschehen bestmöglich einzudämmen, sowie Arztpraxen und Patienten zu entlasten. Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, werden dadurch aus den Wartezimmern ferngehalten. Das schützt chronisch Kranke oder besonders gefährdete Personen, für die der regelmäßige Arztbesuch unverzichtbar ist.
Telefonische Krankschreibung – Wie geht das?
Die telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch ist im Vergleich zur allgemeinen Regelung für Krankmeldungen an gewisse Bedingungen geknüpft. Behandelnde Ärzte können nach ausführlicher telefonischer Anamnese einen Krankenschein für bis zu fünf Tage ausstellen.
Eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung ist hingegen – anders als während der Pandemie, als eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erlaubt war – nicht mehr gestattet. Die einzige Ausnahme gilt für Fälle, deren Erstbescheinigung während eines persönlichen Besuchs der Arztpraxis ausgestellt wurde. Hier ist eine Verlängerung via Telefon möglich.
Bescheinigung bei Krankheit des Kindes
Etwas komplizierter wird es, wenn es sich um eine Bescheinigung bei der Krankheit eines Kindes handelt. Aber auch hier hat die Bundesregierung dauerhafte Erleichterungen eingeführt. Grundsätzlich gilt für die Kalenderjahre 2024 und 2025 eine Erhöhung der Kinderkrankentage von ehemals zehn auf nun fünfzehn Tage pro Jahr je gesetzlich krankenversichertem Kind. Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch. Bei mehreren Kindern ergibt sich für insgesamt maximal 35 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Elternteil (bei Alleinerziehenden 70 Tage).
Kinder dürfen nach Ermessen des behandelnden Arztes für maximal fünf Tage ohne Arztbesuch telefonisch krankgeschrieben werden. Ebenso wie bei Erwachsenen darf eine Verlängerung dieser Krankschreibung nicht mehr telefonisch erfolgen.
Die Entscheidung trifft der Arzt
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist für Ärzte nicht verpflichtend. Sie tragen im Zweifelsfall die Verantwortung und müssen daher anhand einer telefonischen Befragung im Einzelfall entscheiden, ob die Krankschreibung via Telefon vertretbar ist oder nicht. Für Fälle, bei denen sich telefonisch die Schwere der Erkrankung nicht eindeutig abschätzen lässt, sowie bei Verschlechterung oder fortbestehenden Symptomen, kann das persönliche Erscheinen in der behandelnden Arztpraxis also trotzdem notwendig werden.
Was muss bei der telefonischen Krankschreibung beachtet werden?
Vertragsärzte dürfen die telefonische Krankschreibung auch ohne das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vornehmen. Das gilt ebenfalls auch für die Bescheinigung bei krankem Kind. Die notwendigen Daten können telefonisch übermittelt werden
Wichtige Regeln zur Krankschreibung
Was jeder wissen sollte: Wer gesund ist, darf sich nicht krankschreiben lassen. Dies ist ein Kündigungsgrund. Umgekehrt heißt eine Krankschreibung nicht, dass man nur im Bett liegen muss. Was bei Krankschreibung erlaubt ist, hängt von der Erkrankung ab.
Häufige Fragen
- Muss ich für eine Krankschreibung zum Arzt?
- Darf mich mein Arzt per Telefon krankschreiben?
- Wie lange geht noch eine Krankschreibung per Telefon?
- Kann man sich telefonisch krankmelden beim Arbeitgeber?
Grundsätzlich ist es für eine Krankschreibung erforderlich und vor allem auch meist sinnvoll, sich persönlich bei dem behandelnden Arzt vorzustellen. Durch die erlaubte telefonische Krankschreibung kann der Arzt bei leichten Atemwegserkrankungen aber auf eine körperliche Untersuchung verzichten und eine Arbeitsunfähigkeit auch telefonisch bescheinigen.
Der Arzt darf bis zu 5 Tage per Telefon krankschreiben. Dies wurde während Corona als Sonderregelungen für bis zu 7 Tage eingeführt und ist nun modifiziert dauerhaft möglich.
Die Möglichkeit einer telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch ist unter bestimmten Voraussetzungen seit Dezember 2023 dauerhaft möglich.
Eine Krankmeldung beim Arbeitgeber muss grundsätzlich unverzüglich nach Bekanntwerden erfolgen. Diese kann selbstverständlich auch per Telefon vorgenommen werden. Dies ersetzt allerdings nicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein), denn die wird immer von einem/-r Arzt/Ärztin ausgestellt und muss den meisten Arbeitgebern/-innen spätestens am dritten Tag der Krankheit vorliegen. Seit Einführung der eAU kann dieser die Bescheinigung direkt bei der Krankenkasse abrufen.