Arbeiten trotz Krankschreibung – es kommt immer wieder vor: Man wird vom Arzt krankgeschrieben, fühlt sich kurze Zeit später aber wieder fit. Auch haben viele Menschen, insbesondere in Deutschland, ein hohes Pflichtgefühl und wollen so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen, damit nichts liegen bleibt. Egal ob man sich früher wieder fit fühlt oder aus Pflichtgefühl, darf man vor Ablauf der Krankschreibung zur Arbeit? Die wichtigsten Dinge zum Thema Arbeiten trotz Krankschreibung im Überblick hier zum Nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Krankschreibung – Sinn und Zweck
Wenn Angestellte und Arbeiter sich krank fühlen, können sie nicht auf eigene Faust von der Arbeit fernbleiben. Sie brauchen stattdessen ein ärztliches Attest, die so genannten Krankschreibung. Hat der Arzt den Krankenschein ausgestellt und man hat dem Arbeitgeber den Krankenschein fristgerecht zugestellt, dann ist man den gesetzlichen Vorschriften nachgekommen und man darf bis zum Ende der Frist des Krankenscheins der Arbeit fern bleiben, um wieder gesund zu werden.
Manche Arbeitgeber verlangen die Krankschreibung bereits ab dem ersten Fehltag, gesetzlich vorgeschrieben ist sie ab dem vierten Tag. Fehler bei der Krankmeldung sollten vermieden werden, was genau zu beachten ist: Krankmeldung Arbeitgeber – so macht man es richtig.
Sitzt ein kränkelnder Patient im Untersuchungsraum, ist so mancher Arzt großzügig und stellt das Attest vorsorglich für eine Woche aus. Doch die sich anbahnende Erkrankung ist zuweilen schneller auskuriert als gedacht. Und dann stellt sich dem Krankgeschriebenen die Frage: Darf ich arbeiten gehen trotz Krankschreibung? Oder ist das nicht erlaubt?
Arbeiten trotz Krankschreibung: es besteht kein Arbeitsverbot
Viele Menschen glauben, dass eine Krankschreibung es verbietet, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Doch wenn von einer Krankschreibung die Rede ist, ist eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz “AU”) gemeint. Der gelbe Schein erfüllt zwei Funktionen: Zum einen dient er als Feststellung, dass man momentan nicht diensttauglich ist. Zum Zweiten gibt er eine Prognose über die voraussichtliche Dauer dieses Zustands ab. Der Arzt trifft die Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Prognose sich nicht bewahrheitet und man früher wieder gesund ist. Folglich ist eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot. Wer krankgeschrieben wurde, aber schneller wieder fit ist, darf daher arbeiten gehen trotz Krankschreibung und muss nicht bis zum Ablaufdatum warten.
Darf der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankschreibung verbieten?
Wird jemand vom Arzt krankgeschrieben, muss er das seinem Arbeitgeber mitteilen und den gelben Schein einreichen. Aus Gründen der Privatsphäre ist die diagnostizierte Krankheit grundsätzlich nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt.
Wer arbeiten gehen will trotz Krankschreibung, wird vom Arbeitgeber aber häufig genauer nach seiner Erkrankung befragt. Grund dafür ist, dass der Chef eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Angestellten trägt. Die Erläuterung zur Diagnose erleichtert die Einschätzung, ob der krankgeschriebene Arbeitnehmer eine Gefahr – für die Kollegen oder durch Bedienen von Maschinen – darstellt oder nicht. Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen und prüfen, ob der Arbeitnehmer seine Arbeit gewissenhaft erledigen kann oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Der Arbeitgeber darf dann entscheiden, ob der Arbeitswillige seiner Arbeit trotz AU nachgehen darf und muss das Angebot zur vorzeitigen Arbeitsleistung nicht annehmen.
Der Arbeitgeber kann hierzu auch einen Betriebsarzt einschalten, der den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers prüft. Er kann also eine Prüfung veranlassen, daraufhingehend ob der Arbeitnehmer wirklich wieder arbeitsfähig ist. Der Arbeitgeber kann vom Betriebsarzt eine Bestätigung verlangen, welche den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers für arbeitsfähig einschätzt. Mehr dazu unter ist eine Gesundschreibung erforderlich?
Gelten Haftpflicht und Unfallversicherung bei Krankschreibung?
Vielfach wird behauptet, dass eine Krankschreibung den Versicherungsschutz außer Kraft setze. Dies ist aber falsch. Wer trotz Krankschreibung arbeitet und sich beispielsweise ein Bein bricht, ist weiterhin versichert. Gleiches gilt für den Fall, dass Eigentum des Arbeitgebers durch den krankgeschriebenen Arbeitnehmer versehentlich beschädigt wird. Auch dann ist der Krankgeschriebene in der Regel weiterhin von der Versicherung abgedeckt.
Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot darstellt, dürfen Krankgeschriebene wieder zur Arbeit zurückkehren, wenn sie sich gesund und dienstfähig fühlen. Übrigens verliert die AU ihre Gültigkeit dadurch nicht. Wer also arbeiten will trotz Krankschreibung, dann aber merkt, dass er sich überschätzt hat, darf wieder nach Hause und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren.
Trotz Krankschreibung zur Arbeit – was muss man beachten?
Wer krankgeschrieben ist, der hat auch Pflichten. Insbesondere muss man in der Freizeit alles vermeiden, was nicht der Gesundung dient und dazu führt, dass man länger krank bleibt. So sollte man zum Beispiel bei einer Grippe keine Partys feiern oder Extremsport betrieben, sondern sich erholen, um möglichst schnell wieder gesund zu werden.
Auch Arbeitnehmer die Arbeiten trotz Krankschreibung, müssen diese Pflichten beachten. Ist man noch nicht vollständig gesund und hat noch einen Krankenschein, sollte man nicht durch die vorzeitige Arbeitsaufnahme eine Verlängerung der Krankheit riskieren. Dann sollte man sich zuerst auskurieren, bevor man wieder die Arbeit aufnimmt.