
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird für Krankenkasse und Arbeitgeber bei Krankheit benötigt. Der Kopf schmerzt, der Magen spielt verrückt oder ein grippaler Infekt hat zugeschlagen: werden Arbeitnehmer krank, müssen sie sich zu Haus auskurieren, damit nicht bald die ganze Belegschaft daniederliegt.
Inhaltsverzeichnis
Wer der Arbeit aus bei Krankheit fernbleibt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Den Krankenschein erhalten Patienten in zwei Ausführungen. Eine dient zur Vorlage beim Arbeitgeber, die andere wird an die Krankenkasse geschickt. Ab wann ist diese der Krankenkasse vorzulegen? Welche Regelungen und Fristen gelten? Was gibt es darüber hinaus für eine ordnungsgemäße AU zu beachten?
Krankmeldung Krankenkasse – Ab wann?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, ab wann die Krankmeldung vom Arzt beim Arbeitgeber vorzulegen ist. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorliegen in Form des gelben Scheins vom Arzt. Arbeitgeber können jedoch auch individuelle Fristen festlegen und die Vorlage der AU schon am ersten Fehltag verlangen.
Wer krankheitsbedingt fehlt, sollte daher unbedingt einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, um keine Fristen zu versäumen. Eine zu spät eingereichte AU kann eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen die Krankschreibung spätestens nach drei Tagen bei der Agentur für Arbeit vorlegen.
Auch für die Krankmeldung bei der Krankenkasse gelten Fristen. Werden die Fristen nicht eingehalten, können Ansprüche verloren gehen, wie beispielsweise auf Krankengeld. Die Frist bei der Krankenkasse für das Vorlegen der Krankmeldung beträgt genau eine Woche. Gesetzlich ist das Ganze im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 49 SGB geregelt.
Krankmeldung Krankenkasse – Inhalte
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse enthält etwas umfangreichere Auskünfte zur vorliegenden Erkrankung. Dazu gehören eine verschlüsselte Angabe der Diagnose sowie der Vermerk, ob es sich um einen Unfall oder Unfallfolgen handelt. Zusätzlich informiert die Bescheinigung die Krankenkasse darüber, ob ein Krankengeldfall vorliegt oder nicht.
Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich Versicherte nach Ablauf des 42. Tages der Krankschreibung. Bis zu sechs Monate nach dem Tag der ersten Krankmeldung zahlt die Krankenkasse maximal 90 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Zum Beispiel bei einer Krankschreibung bei Burnout, sind solche Dauern der Arbeitsunfähigkeit keine Seltenheit.
Krankmeldung an Krankenkasse schicken
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht sechs Wochen lang das Recht auf Gehaltsfortzahlung. Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit ihren gewohnten Lohn ohne Abzüge. Anfang und Ende der Fortzahlungsfrist ergeben sich aus dem Datum, das der Arzt als Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt.
Der Krankenschein ist schnellstmöglich an die Krankenkasse zu schicken. Die gesetzlichen Krankenkassen räumen dafür in der Regel eine Frist von einer Woche ein. Wer zu lange wartet, verwirkt eventuell seinen Anspruch auf Krankengeld.
Die entsprechende Ausfertigung kann man per Post an die Krankenkasse schicken. Die genaue Adresse erfährt man direkt bei der jeweiligen Krankenkasse. Wer Porto und Aufwand sparen möchte, kann die AU bei den meisten Krankenkassen auch online einreichen. Die Bescheinigung wird dafür einfach eingescannt oder fotografiert und im Online-Portal der Krankenkasse hochgeladen.
Im Test befindet sich zudem die eAU, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dabei reicht der Arzt eine digitale Form der Krankmeldung über eine technische Schnittstelle ein. Bislang ist dieser Service aber noch nicht deutschlandweit verfügbar.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
Die Pflichten der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber im Krankheitsfall regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. §5 EntFG legt fest, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen sind. Wer sich zu krank zum Arbeiten fühlt, muss den Arbeitgeber direkt vor Arbeitsbeginn am ersten Tag über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Daher sollte man sich noch vor dem Besuch beim Arzt mit seinem Chef per Telefon oder E-Mail in Verbindung setzen und ihn über die Abwesenheit informieren. Dadurch kann sich der Vorgesetzte auf die Abwesenheit einstellen, Aufgaben umplanen und sich gegebenenfalls um Ersatz bemühen. Auf die Benachrichtigung des Arbeitgebers folgt der Arztbesuch mit Untersuchung, Diagnose und Ausstellung der AU.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält folgende Punkte:
- Name der Krankenkasse
- Name und Adresse des Versicherten
- Versicherten-Nummer
- Angabe über Erst- oder Folgebescheinigung
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Ausstellung
- Stempel und Unterschrift des Arztes
Krankmeldung Krankenkasse – Diagnose
Nur in Ausfertigung für die Krankenkasse enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch die Diagnose. Arbeitnehmer müssen sich also keine Sorgen darüber machen, dass der Arbeitgeber den genauen Krankheitshintergrund in Form eines Krankenscheins mit Diagnose erfährt. Das dient dem Schutz des Arbeitnehmers.
Der Schein für die Krankenkasse führt die Diagnose darüber hinaus nicht im Klartext auf, sondern in Form eines ICD-Codes. Der ICD-Code steht für “Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme”. Die Codes sollen Diagnoseverfahren vereinheitlichen und bestehen aus einem Buchstaben, zwei Ziffern, einem Punkt und einer oder zwei weiteren Ziffern. Wer den Code entschlüsseln möchte, findet online Übersetzungen des Diagnoseschlüssels. Auch die meisten Krankenkassen bieten den Diagnoseschlüssel auf ihren Webseiten an.
Rückwirkende Krankmeldung
Manchmal fühlt man sich so krank, dass man gar nicht direkt den Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen möchte. Bei Fieber oder einem Magen-Darm-Infekt steht einem der Sinn wirklich nicht danach, aus dem Haus zu gehen.
Allerdings dürfen Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur in Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Prüfung rückwirkend ausstellen. Ärzte dürfen die Krankmeldung höchstens drei Tage rückdatieren, die gilt es unbedingt zu beachten. Dadurch wird vermieden, dass sich Arbeitnehmer rückwirkend gesund krankschreiben lassen, d.h. dass sich Arbeitnehmer eine AU ergattern, obwohl sie gar nicht krank waren. Wenn es auch noch so schwer fällt, sind Arbeitnehmer dennoch gut beraten, bei Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen.
Eine Ausnahme besteht bei einem Krankenhausaufenthalt. Seit dem 1. Juli 2017 dürfen Ärzte im Krankenhaus die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu sieben Tage nach der Entlassung des Patienten ausstellen.
Folgebescheinigung bei längerer Krankheit
Die Dauer der Krankmeldung kann frei vom Arzt bestimmt werden – mehr dazu unter Krankschreibung – wie lange? Doch nach Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fühlt man sich einfach nicht besser. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer sich vom Arzt eine Folgebescheinigung ausstellen lassen. Die Folgebescheinigung ist dem Arbeitgeber unverzüglich noch vor Ablauf der alten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Einen noch besseren Eindruck macht es natürlich, während der Dauer der Krankschreibung mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu bleiben und ihn über den Verlauf der Erkrankung zu informieren. Von der Verpflichtung, eine Folgebescheinigung vorzulegen, entbindet der persönliche Kontakt jedoch nicht.
Die Folgebescheinigung ist auch an die Krankenkasse zu schicken. Damit der Anspruch auf Krankengeld bestehen bleibt, muss die Folgebescheinigung nahtlos an die erste Krankschreibung anschließen. War man zwischendurch auch nur einen Tag wieder arbeitsfähig, beginnt der Ablauf der 42 Tage bis zum Krankengeld mit der zweiten AU von Neuem.