Wer eine festen Arbeitsplatz besitzt, kann sich bei Krankheit und Unwohlsein morgens nicht einfach auf die andere Seite drehen und weiterschlafen: es muss eine Krankschreibung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber her.
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Als Ärztin oder Arzt gehört die Krankschreibung von Patienten zum täglichen Brot. Sowohl für Ärzte als auch für Patienten gilt es dabei, verschiedene Regeln zu beachten. Wie lange kann man krankgeschrieben werden? Wie lange darf der Hausarzt krankschreiben? Alles im Überblick in folgenden Artikel.
Wann muss ein Arzt krankschreiben?
Wann ein Arzt einen Arbeitnehmer krank schreiben muss, hängt davon ab, ob wirklich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Diese liegt grundsätzlich vor, wenn eine Erkrankung des Arbeitnehmers kausal dafür ist, dass dieser seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
Wichtig: es gibt viele Krankheitsbilder, die Ärzte nur schwer einschätzen können. Beispielsweise Bauchschmerzen oder Übelkeit, können nicht oder nur schwer nachgewiesen werden, im Gegensatz beispielsweise zu Fieber oder Husten. In diesem Fall muss der Arzt also seinem Patienten Vertrauen. Beklagt sich ein Patient über starke Bauchschmerzen, muss sich der Arzt auf die Einschätzung des Patienten verlassen. Dies bedeutet zusammenfassend: Erklärt ein Patient einem Arzt, dass er Beschwerden hat und dieser sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, wird der Arzt den Patienten krankschreiben. Natürlich ist Ehrlichkeit das oberste Gebot und man sollte das Vertrauen eines Arztes nicht missbrauchen, in dem man diesen anlügt.
Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor bei einer Erkrankung eines zu versorgenden Kindes. Hat der Arbeitnehmer keine andere Betreuungsmöglichkeit, liegt eine vorübergehende Arbeitsverhinderung vor und nach § 616 des bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Abwesenheit vom Arbeitsplatz erlaubt. Der Arzt muss in diesem Fall bescheinigen, dass eine Betreuung notwendig ist.
Ein Arzt muss hingegen nicht krankschreiben für die Inanspruchnahme von Heilmitteln oder Reha-Zusatzleistungen, für kosmetische Operationen oder wenn ein Beschäftigungsverbot nach Infektions- oder Mutterschutzgesetz ausgesprochen wurde.
Krankschreibung – ab wann?
Krank melden, also morgens beim Arbeitgeber anrufen und Bescheid sagen, sollte man sich immer sofort. So muss sich der Arbeitgeber nicht wundern, wo der Mitarbeiter bleibt, und kann gegebenenfalls Ersatz organisieren und den Dienstplan ändern. Hierzu ist man laut Gesetz verpflichtet: der Arbeitnehmer muss am ersten Tag der Abwesenheit durch Krankheit telefonisch oder per E-Mail den Arbeitgeber darüber informieren.
Dauert eine Krankheit 3 Tage oder länger, muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass heißt ab dem vierten Krankheitstag ist der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber in der Nachweispflicht. Wichtig ist, das der gelbe Schein der Arbeitgeber spätestens am vierten Tag vorliegen muss. Es reicht als nicht aus, am vierten Tag zum Arzt zu gehen. Also am besten direkt am ersten oder zweiten Arbeitstag zum Arzt und dem Arbeitgeber die Krankschreibung per Post zukommen lassen.
Wichtig ist zu wissen, dass Arbeitgeber die Krankmeldung auch schon früher verlangen dürfen! Dies muss aber im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Wer sich nicht sicher ist: ein Anruf in der Personalabteilung schafft hier Klarheit.
Wie lange kann man krankgeschrieben werden?
Oftmals stellen sich Arbeitnehmer die Frage, wie lange kann man sich krankschreiben lassen? Einerseits weiß man, wie wichtig es ist sich richtig zu erholen, damit man wieder gesund und voller Energie zurück zu Arbeit kehren kann. Andererseits ist heute der Druck in vielen Berufen sehr hoch und man hat Angst, Ärger im Job zu bekommen.
Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung. Die Dauer der Krankschreibung wird durch den Hausarzt festgelegt. Diese stellt eine Prognose des Arztes über die Dauer der Genesung dar. Für die Prognose bestimmt der Arzt den Zustand des Patienten.
Dazu befragt der Arzt den Patienten im Rahmen der Anamnese (Patientenbefragung durch den Arzt) und bestimmt Art sowie Schwere der Krankheit. Anhand dieser Parameter legt der Arzt die Dauer der AU fest. Dabei stimmt er sich natürlich mit dem Patienten ab.
Wie lange die Krankschreibung jedoch tatsächlich in Anspruch genommen wird, hängt davon ab wie lange man krank ist, das heißt der gelbe Schein kann auch durch den Arzt verlängert werden, mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wer sich vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder fit und gesund fühlt, darf auch wieder arbeiten gehen. Bei ansteckenden Krankheiten wie Grippe oder gastrointestinalen Infekten ist es aber zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten unbedingt erforderlich, bis zum Abklingen der Symptome oder sogar darüber hinaus zu Hause zu bleiben. Das letzte Wort hat der Arbeitgeber: Durch seine Fürsorgepflicht kann er offensichtlich arbeitsunfähige Mitarbeiter, die trotz AU zum Dienst erschienen sind, wieder nach Hause schicken.
Krankschreibung verlängern
Wer immer noch krank ist zum Ende der AU kann sich natürlich erneut vom Arzt krankschreiben lassen. Dazu ist ein erneuter Arztbesuch vor dem Ende der ersten Krankschreibung nötig und die neue AU (Folgebescheinigung) muss wiederum dem Arbeitgeber zugestellt werden.
Es ist sehr wichtig, dass man sich an diese Regel halten sollte. Ist man bis Dienstag krankgeschrieben und merkt, dass man noch länger arbeitsunfähig ist, sollte man unbedingt Dienstags zum Arzt gehen und nicht erst Mittwochs, um sich umgehend eine Verlängerung der Krankschreibung zu organisieren.
Wer erst am Folgetag zum Arzt geht, dem droht beispielsweise Ärger mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Krankenkasse werden einem in diesem Falle gerne eine Unterbrechung der Krankschreibung vor mit entsprechenden Konsequenzen. Arbeitgeber können einen Tag ohne Krankenschein als unentschuldigtes Fehlen interpretieren und Abmahnungen aussprechen.
Rückwirkend Krankschreiben lassen
Auch eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich, wenn man es verpasst hat rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen. Jedoch gibt es hier auch für den Arzt strenge Regeln zu beachten.
In der Regel schreibt einem ein Arzt ab dem ersten Tag der Behandlung krank. Eine rückwirkende Krankschreibung ist maximal 2 Tage rückwirkend zulässig. In diesem Fall muss für den Arzt jedoch klar erkennbar sein, dass der Patient schon vorher arbeitsunfähig war.
Wie weiter oben beschrieben ist jedoch gesetzlich nur vorschrieben, dass ab dem vierten Krankheitstag eine Krankschreibung dem Arbeitgeber zugestellt wird. Somit ist normalerweise keine rückwirkende Krankschreibung nötig.
Urlaub trotz Krankschreibung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit den Arbeitnehmer von seiner Pflicht, bei seiner Arbeitsstelle zu erscheinen, sodass er sich auskurieren kann. Das bedeutet aber nicht, dass der Kranke ans Bett gefesselt ist: Einkäufe, Spaziergänge oder andere Aktivitäten, die der Genesung dienen, dürfen durchaus unternommen werden. Was der Genesung abträglich ist, soll aber vermieden werden: Gartenarbeit bei Rückenschmerzen oder Party bei Grippe sind – wie man sich denken kann – kontraproduktiv.
So verhält es sich auch bei Urlaub trotz Krankschreibung: wenn ein Urlaub der Genesung nicht förderlich ist, ist der Urlaub auch nicht erlaubt und es besteht ein triftiger Kündigungsgrund. Wer beispielsweise eine schwere Grippe hat, sollte nicht mit seinen Freunden nach Mallorca zum Feiern fahren, denn dies ist sicherlich nicht der Genesung förderlich. Insgesamt kommt es auf den Einzelfall an. Wer Atemwegsprobleme hat, dem kann beispielsweise ein Urlaub in den Bergen helfen oder wer eine Krankmeldung bei Burnout hat, dem hilft vielleicht bei der Genesung ein Wanderurlaub im Schwarzwald.
Übrigens: wer im Urlaub ist, kann sich krank melden und seine Urlaubstage retten. Wichtig ist, dass auch im Urlaub der Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag über die Krankschreibung informiert wird. Zusätzlich muss auch direkt an diesem Tag ein ärztliches Attest eingeholt werden, dass sowohl die Krankheit als auch die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Mehr dazu unter Krankgeschrieben – welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Kündigung trotz Krankschreibung?
Kündigung trotz Krankschreibung ist nicht möglich, so ein weit verbreiteter Irrglaube. Diese Annahme ist leider nicht korrekt. Das wichtigste ist ist zunächst, dass man bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber alles richtig macht.
Auch darf keine Kündigung wegen einer Krankheit direkt ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nicht kündigen, wenn dieser sich beispielsweise durch einen Unfall schwer verletzt hat und sechs Wochen krank geschrieben ist. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich: wenn ein Arbeitnehmer sehr lange über Monate oder Jahr krank ist oder sehr oft durch Kurzzeiterkrankungen in Erscheinung tritt, dann ist eine Kündigung trotz Krankschreibung möglich.
Die Begründung liegt darin wie folgt, dass einerseits betriebliche Abläufe durch diese Form der Krankheit betroffen sind und außerdem eine negative Zukunftsprognose vorliegt, dass heißt es ist keine Änderung zu erwarten.
Auch sollte man sich auf keinen Fall krankschreiben lassen, wenn man eigentlich Gesund ist. Denn gerade in diesem Falle ist natürlich ein Kündigungsgrund gegeben.
Keine Krankenhaus AU – Ärztliche Untersuchung ist Pflicht
Eine AU darf grundsätzlich nur auf Basis einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden – ein Arztkontakt muss also definitiv erfolgen. Mal eben nachts in der Notaufnahme vorbeischauen und sich eine AU abholen funktioniert aber auch nicht: Nur Vertragsärzte, also approbierte und niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung dürfen diese ausstellen.
Patienten, die sich in stationärer Behandlung befinden, bekommen vom Krankenhaus keine AU, sondern eine Bescheinigung über die stationäre Aufnahme und die voraussichtliche Dauer der Behandlung ausgestellt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt dann der weiterbehandelnde Arzt aus.
Grippeschutzimpfung 2015 - wer lässt sich impfen? via Photopin Creative Commons