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praktischArzt Magazin Neue Positivliste für Schwangere Ärztinnen

Neue Positivliste führt auf, was Ärztinnen in der Schwangerschaft tun dürfen

Positivliste Ärztin Schwangerschaft
Zuletzt aktualisiert: 19.12.2024
Themen: Arztrechte und -Pflichten
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Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) hat kürzlich eine aktualisierte Positivliste veröffentlicht, die klarstellt, welche Aufgaben schwangere Ärztinnen weiterhin übernehmen dürfen. Diese Liste basiert auf dem neuen Mutterschutzgesetz und soll Unsicherheiten ausräumen, die viele schwangere Ärztinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit haben.

Was diese Positivliste genau besagt, gibt es hier übersichtlich aufgelistet und erklärt.

Was ist die Positivliste?

Die Positivliste des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten definiert spezifische Tätigkeiten, die schwangere Ärztinnen unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen weiterhin ausüben dürfen. Sie basiert auf dem neuen Mutterschutzgesetz und dient als Orientierungshilfe für schwangere Ärztinnen, Arbeitgeber und Aufsichtsbehörden. Ziel ist es, Unsicherheiten zu reduzieren und die berufliche Sicherheit sowie Weiterentwicklung von schwangeren Ärztinnen zu gewährleisten.

Sie stellt damit sicher, dass schwangere Ärztinnen weiterhin ihren Beruf ausüben können, ohne dabei ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes zu gefährden. Sie trägt zur Entlastung bei und hilft, die Angst vor möglichen Beschäftigungsverboten zu mindern. Die Umsetzung der Liste hängt jedoch von den individuellen Gegebenheiten in den Kliniken ab und letztlich entscheiden die Aufsichtsbehörden über die genauen Einsatzmöglichkeiten.

Erlaubte Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen

Die Positivliste unterscheidet zwischen verschiedenen Bereichen wie allgemeiner Medizin, Anästhesie, Schmerztherapie, Palliativmedizin und Intensivmedizin. Für jeden dieser Bereiche gibt es spezifische Tätigkeiten, die schwangere Ärztinnen unter bestimmten Schutzmaßnahmen ausführen dürfen.

Allgemeine Tätigkeiten

  • Theoretische und praktische Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen
  • Erarbeitung und Überarbeitung von Standard Operating Procedures (SOPs)
  • Lehre und Unterricht für Studierende sowie Pflege- und Assistenzberufe

Anästhesie, Schmerztherapie und Palliativmedizin

  • Durchführung von Anamnesen, Untersuchungen und Aufklärungen im Rahmen der Prämedikation
  • Festlegung von Therapieplänen und Behandlungsplanung
  • Gespräche mit Angehörigen und Teambesprechungen
  • Dokumentation und Anforderung sowie Auswertung von Untersuchungen
  • Durchführung von postanästhesiologischen Visiten und Visiten im Rahmen der Akutschmerztherapie

Intensivmedizin

  • Interne und externe Kommunikation sowie Organisation von konsiliarischen Dienstleistungen
  • Vorbereitung von Verlegungen und Koordination von externen Patientenanfragen
  • Durchführung nicht-invasiver Diagnostik und intensivmedizinischer Überwachung und Therapie, wie Sonographie und Analgesie
  • Durchführung invasiver Diagnostik und Therapie, wie Punktionen und Beatmungstherapie
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Besondere Schutzmaßnahmen

Neben den üblichen Schutzmaßnahmen müssen schwangere Ärztinnen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu gehört beispielsweise das Tragen von doppelten Handschuhen, Schutzbrille und Kittel. Besonders in Bereichen mit häufigen Notfallsituationen, wie der Intensivstation, dürfen schwangere Ärztinnen nur zusammen mit nicht-schwangeren Kolleginnen und Kollegen arbeiten, um im Notfall schnell entlastet werden zu können.

In Bereichen wie der Notaufnahme oder im Notarztdienst besteht dagegen in der Regel ein generelles Beschäftigungsverbot, da diese Tätigkeiten schwer auf die Bedürfnisse schwangerer Ärztinnen angepasst werden können.

Was regelt die Positivliste sonst?

Neben den bereits erwähnten Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen gibt es weitere relevante Aspekte der neuen Positivliste, die für schwangere Ärztinnen von Bedeutung sind. Ein wichtiger Punkt ist die Differenzierung zwischen verschiedenen medizinischen Disziplinen und Arbeitsbereichen. Beispielsweise dürfen schwangere Ärztinnen in der Chirurgie bestimmte Assistenzaufgaben unter strengen Schutzvorkehrungen weiterhin durchführen. Hierzu zählen das Anreichen von Instrumenten und die Betreuung von Patienten vor und nach Operationen, solange keine Gefahr durch Strahlenexposition oder infektiöse Materialien besteht.

Ein weiterer relevanter Bereich ist die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Die Positivliste betont, dass schwangere Ärztinnen an theoretischen Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen dürfen, solange diese keine gesundheitlichen Risiken beinhalten. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass schwangere Ärztinnen nicht in ihrer beruflichen Weiterentwicklung behindert werden.

Zusätzlich wird betont, dass schwangere Ärztinnen administrative und organisatorische Aufgaben übernehmen können, wie das Erstellen von Dienstplänen oder die Organisation von Patientenakten. Diese Tätigkeiten bieten eine wertvolle Möglichkeit, weiterhin aktiv und produktiv im klinischen Umfeld zu sein, ohne gesundheitlichen Risiken ausgesetzt zu sein.

Besonders hervorzuheben ist auch der Umgang mit Notfallsituationen. Schwangere Ärztinnen sollten in Notfällen nicht direkt involviert sein, es sei denn, es handelt sich um nicht-invasive und risikoarme Maßnahmen. Diese Regelung dient dem Schutz der werdenden Mütter und ihrer ungeborenen Kinder und sorgt gleichzeitig dafür, dass die medizinische Versorgung nicht beeinträchtigt wird.

Weiterführende Informationen zu den Themen Arbeitsschutz, Mutterschutz und Elternzeit finden Sie hier:

  • Arbeitsschutz: Mehr Rechte für schwangere Ärztinnen
  • Mutterschutz in Klinik und Praxis
  • Tipps für Ärzte: So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit
  • Wie Ärzte Beruf und Privatleben miteinander vereinbaren können

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Redaktion
Isabelle Konnegen
Isabelle Konnegen
Autorin
Veröffentlicht am: 10.06.2024
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