
Mit dem Verweis auf die vorhandenen Arbeitsschutzregeln werden schwangere Ärztinnen oft pauschal von ihrem Beruf ausgeschlossen. Nicht selten wird ein Beschäftigungsverbot erteilt. Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) zeigt, dass das auch anders funktionieren kann und auch schwanger in Kliniken und Praxen gearbeitet werden könne. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Schwanger in Klinik und Praxis weiterarbeiten
Durch die Bekanntgabe einer Schwangerschaft wird in Deutschland angestellten Ärztinnen nicht selten pauschal ein Beschäftigungsverbot erteilt. Grund sind die arbeitsrechtliche Situation und die vorhandenen Arbeitsschutzregeln. Insbesondere für Ärztinnen in der Weiterbildung ist das ein Problem. Denn die Weiterbildung verzögert sich somit und es können karriererelevante Nachteile entstehen.
Dem Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) zufolge fühlen sich 43 Prozent der Ärztinnen und Medizinstudentinnen in ihrer beruflichen Entwicklung behindert, sobald sie eine Schwangerschaft dem/der Arbeitgeber/in melden. Vor allem betroffene Ärztinnen, die in chirurgischen Fachabteilungen tätig sind, haben Sorge, von den Kerntätigkeiten im OP ausgeschlossen zu werden. Dabei haben in Deutschland mehr als 80 Prozent der Chirurginnen den Wunsch, während der Schwangerschaft gerne weiter zu operieren.
Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) macht in einer Positivliste deutlich, dass es auch anders gehen kann: Offenbar können auch schwangere Ärztinnen einen großen Teil ihrer Arbeit leisten, ohne dabei ihr Ungeborenes zu gefährden – dies gehe aus mehr als 30 Beispielen für einen gelungenen Mutterschutz hervor, den der DÄB bisher erfasst und ausgewertet habe.
Mutterschutz im Gesundheitswesen: Umsetzung im Sinne der schwangeren Frau
Ärztinnen müssen durch eine Schwangerschaft nicht unbedingt einen Karriereknick befürchten. In einem Aufruf – initiiert durch den Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) – sollten sich Kliniken, Krankenhausabteilungen und Arztpraxen melden, die sich für die Umsetzung des Mutterschutzes im Gesundheitswesen im Sinne der schwangeren Frau einsetzen. Die Angaben der Kliniken würden nun verifiziert.
Folgende zwei Faktoren hätten alle gesammelten positiven Beispiele aus der DÄB-Umfrage gemeinsam: Zum einen ein klares Konzept, welche Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen risikoarm möglich seien und zum anderen, welche Bedingungen hierfür umgesetzt werden, beispielsweise verstärkte Schutzausrüstung.
Die Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen ist möglich
Die DÄB-Vizepräsidentin Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser nennt Maßnahmen, die unter anderem zu ergreifen sind, damit schwangeren Ärztinnen eine Weiterarbeit ermöglicht werden kann. Ausgeschlossen sind hier Notfalleingriffe, Nachtdienste und Operationen, bei denen Röntgentechnik zum Einsatz kommt.
Die Maßnahmen sind unter anderem:
- keine Gasnarkosen
- Beschränkung der OP-Zeit auf vier Stunden und die schwangere Ärztin nur für Operationen, die maximal vier Stunden beinhalten, einteilen
- Einteilung für Eingriffe, bei denen man nicht allein operativ tätig sein muss
- Unterstützung beim Lagern von Patienten/-innen durch Pflegekräfte
- zur Verfügung stellen: Doppelte Handschuhe und Schutzbrillen
- Einteilung für operative Eingriffe nur bei Operationen, bei denen Patienten/-innen auf HIV und Hepatitis C getestet wurden
Die oben genannten Maßnahmen stellen einen überschaubaren Aufwand dar und können die Teilnahme an vielen planbaren Operationen ermöglichen: Ärztinnen können trotz Schwangerschaft weiterarbeiten und in ihrem Weiterbildungskatalog weiterkommen und gleichzeitig den größtmöglichen Schutz für das ungeborene Kind bekommen. Alle Kliniken, die sich auf die DÄB-Umfrage gemeldet haben, verfahren so.
Der DÄB-Vizepräsidentin Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser zufolge sei nun das Ziel „eine Liste mit Positivbeispielen auf der Homepage des Ärztinnenbundes zu veröffentlichen und diese ständig zu aktualisieren“. Ärztinnen könnten so einsehen, welche Kliniken für sie geeignet sind, um dort zu arbeiten und auch schwanger werden zu können, ohne dabei ein Karriereknick einbüßen zu müssen. Auch durch ein Online-Button soll Ärztinnen deutlich gemacht werden, dass sie hier ohne zeitliche Nachteile weiterarbeiten können.
Klinikabteilungen und Arztpraxen, die die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zugunsten der schwangeren Ärztinnen umsetzen, können Gebrauch von diesem Button machen.