Über die Wartezeit führt in Zukunft kein Weg mehr ins Medizinstudium. Das haben die Bundesländer auf der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt beschlossen. Maßgeblich für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin bleibt weiterhin die Abiturnote. Aber auch Bewerber mit schlechteren Noten sollen noch Chancen auf einen Studienplatz haben.
Neues Zulassungsverfahren ohne Wartezeitquote
Reichte die Abiturnote für eine Zulassung zum Medizinstudium nicht aus, konnten Studienanwärter bislang auf die Wartezeitquote hoffen, die sogenannten Wartesemester Medizin. 20 Prozent der Studienplätze pro Semester gingen an die Anwärter mit der längsten Wartezeit nach dem Abitur. Diese Wartezeiten können lang werden, immerhin kommen im Fach Humanmedizin fünf Bewerber auf einen Studienplatz. Bis zu 15 Semester wartete mancher angehende Mediziner auf die Zulassung zu seinem Traumstudium.
Damit ist mit der Einführung des neuen Zulassungsverfahrens Schluss. Dessen Eckpunkte haben die Kultusminister der Bundesländer in Erfurt beschlossen. Damit folgten sie einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass die bisherige Vergabe von Studienplätzen für das Medizinstudium in Deutschland zum Teil verfassungswidrig sei. In ihrem Urteil kritisierten sie die zu langen Wartezeiten. Bis Ende 2019 hat die KMK nun Zeit, das Zulassungsverfahren zu reformieren und in einem neuen Staatsvertrag festzuschreiben.
Talentquote soll Altbewerbern eine Chance geben
Noch unklar ist, was jetzt Studienanwärter zu erwarten haben, die bereits vier oder fünf Jahre auf ihre Zulassung warten. Im Extremfall haben sie Pech gehabt oder müssen vor Gericht um ihr Recht auf ein Medizinstudium kämpfen. Alternativ könnte auch in einem Rechtsgutachten geklärt werden, ob Studienanwärter mit langer Wartezeit Vertrauensschutz genießen. Zudem möchte die KMK Möglichkeiten prüfen, während der Wartezeit erworbene Kompetenzen und Qualifizierungen zu honorieren.
Eine sogenannte Talentquote könnte dann zum Beispiel Altbewerber mit besonderer Eignung zum Medizinstudium fördern. Wer die Wartezeit genutzt hat, um sich sozial zu engagieren oder Qualifikationen in einem der medizinischen Berufe zu erwerben, könnte damit seine Chancen auf eine Zulassung steigern. Wie genau die Kultusminister die Talentquote ausgestalten wollen, ist noch nicht bekannt. Vorbild soll unter anderem das Vergabeverfahren am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sein. Seit 2008 legen Studienbewerber dort einen naturwissenschaftlichen Test ab. Wer zu den guten, aber nicht besten Kandidaten zählt, hat die Möglichkeit, sich in einem standardisierten Kompetenztest zu beweisen. Dabei zählen Fähigkeiten wie Empathie, Konfliktmanagement und Auffassungsgabe.
Maßgeblich bleibt die Abiturnote
An der Maßgeblichkeit der Abiturnote rütteln die Kultusminister nicht. Mindestens 20 Prozent der Studienplätze sollen auch weiterhin an die Bewerber mit der besten Abiturnote vergeben werden, womit der Numerus Clausus für das Medizinstudium weiterhin eine wichtige Rolle spielt. Vom Bundesverfassungsgericht kam jedoch die Auflage, die Vergleichbarkeit der Abiturnoten zu verbessern. Um diese Vorgabe umzusetzen, will die KMK bis 2021 einen bundesweit einheitlichen Pool an Abituraufgaben schaffen. Anders als bisher sollen die Länder die Aufgaben aus diesem Pool nicht mehr verändern können. Ab Sommer 2020 soll zunächst eine Übergangsregelung für einen mathematischen Ausgleich zwischen der unterschiedlichen Notenvergabe in den Bundesländern gelten.
Hochschuleigene Auswahlverfahren werden um zwei Kriterien ergänzt
Seit 2003 dürfen Universitäten 60 Prozent der Studienplätze im für das Humanmedizin Studium nach eigenen Kriterien vergeben. Dadurch sollten die Motivation und persönliche Eignung der Bewerber stärkere Berücksichtigung finden. In der Praxis wählen viele Universitäten ihre Studierenden allerdings nach Abiturnote aus. Das kostet weniger Zeit und damit auch weniger Geld. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in seinem Urteil jedoch fehlende einheitliche Kriterien und die mangelnde Transparenz des Verfahrens. Um dem Urteil der Verfassungsrichter Rechnung zu tragen, will die KMK zukünftig neben der Abiturnote zwei weitere eignungsbasierte Kriterien vorgeben. Diese sollen dann bundesweit für alle Hochschulen gelten. Noch in diesem Jahr wollen die Kultusminister über die genauen Kriterien entscheiden.