Der Arbeitgeber muss sich in Deutschland an verschiedene Schutzvorschriften halten. Was die Arbeitszeit angeht, ist dies im sogenannten „Arbeitszeitgesetz“ festgelegt. Mit dem Gesetz wird eine EU Richtlinie umgesetzt und soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten.
In vielen Branchen (und leider auch in vielen Kliniken) wird deutlich gegen diese Schutzvorschriften verstoßen. Oft fehlen die Kenntnisse über die gesetzlichen Schutzmaßnahmen oder der Arbeitgeber verstößt wissentlich dagegen.
Da die Gesetze auch bei angestellten Medizinern Anwendung finden (Chefärzte sind von der Regelung explizit ausgeschlossen), haben wir im Folgenden die interessantesten Facts zusammengefasst.
- Zur „Arbeitszeit“ wird die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen gezählt. Auch das Umziehen zählt laut Gesetz zur Arbeitszeit!
- Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, darf allerdings auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten wurden.
- Im Durschnitt (bezogen auf 6 Monate) darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden!
- Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden ist eine Ruhepause von 30 Minuten Pflicht. Über neun Stunden muss man 45 Minuten pausieren.
- Nach Ende der täglichen Arbeitszeit muss in Krankenhäusern eine mindestens zehn-stündige Ruhephase bis zum nächsten Arbeitsantritt eingehalten werden.
- Der Bereitschaftsdienst im Krankenhaus gilt als Arbeitszeit (und muss vergütet werden). Die Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit.
- Als „Nachtarbeit“ gilt jede Arbeit die mindestens zwei Stunden der Nachtzeit (23-6 Uhr) umfasst.
- Als „Nachtarbeitnehmer“ gelten Angestellte, die mehr als 48 Tage im Jahr Nachtarbeit leisten. Die tägliche Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten, kann allerdings auf 10 Stunden verlängert werden, so lange die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb von 4 Wochen nicht überschritten wird.
- Die Überstunden (also die Zeit über die tägliche Arbeitszeit hinaus), müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden.
- Falls ein Arbeitnehmer „freiwillig“ mehr arbeiten möchte, so ist der Arbeitgeber verpflichtet den arbeitswilligen Angestellten davon abzuhalten die Höchstarbeitsgrenzen zu überschreiten. Sonst könnte der Arbeitgeber ja argumentieren, dass die Angestellten freiwillig länger arbeiten 🙂
Viele Kliniken halten sich oft unwissentlich nicht an die Arbeitszeitgesetze. Viele könnten sogar davon profitieren, dass die Qualität der Arbeit ihrer Ärzte steigt, wenn man die Gesetze besser verfolgt und befolgt.
Jeder der den Arbeitsalltag kennt, weiß dass Arbeitszeiten – vor allem als Arzt – nicht immer strikt nach Plan eingehalten werden kann. Dauerhaft profitiert aber Klinik wie auch Arzt von klareren Regelungen und Einhalten der Norm.
Leider können im Tarifvertrag Sonderregelungen getroffen werden. In einem früheren Artikel haben wir bereits über die Opt-out Regelung berichtet, die heutzutage immer noch zu häufig Anwendung findet.
Was denkt ihr? Ist die Verantwortung als Arzt so groß, dass man das ein oder andere Auge einfach mal zudrücken muss oder ist es generell sinnvoll und notwendig, dass sich Kliniken strikt an die Gesetzeslage halten?