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praktischArzt » Magazin » Opt-Out Regelung Ärzte: wann gilt sie und wann nicht?

Opt-Out Regelung Ärzte: wann gilt sie und wann nicht?

Opt-Out Regelung Ärzte: wann gilt sie und wann nicht?

Opt-Out Regelung für Ärzte: Die 80 Stunden-Woche

Opt-Out Regelung für Ärzte – was bedeutet sie und wann wird sie angewendet?

Die wöchentliche Arbeitszeit darf laut europäischem Arbeitszeitgesetz eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Wer das liest wundert sich, denn es wird klar, das dieses Gesetz für Ärzte nicht zu gelten scheint.

2004 hat der europäische Gerichtshof festgelegt, dass ein Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit zuzurechnen ist. Wer also auch nur einen 24-Stunden-Dienst in der Woche macht, kann schon auf über 60 Wochenstunden Arbeitszeit kommen. Überstunden und mehrere Dienste in der Woche sind jedoch die Regel. Kommt also ein weiterer Dienst und ein paar Überstunden in der selben Woche hinzu, kommen schnell 70 bis 80 Wochenstunden Arbeitszeit eines Arztes zusammen.

Ein Drittel der Ärzte arbeiten 60 bis 79 Stunden

Eine Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Jahr 2010 ergab, dass rund ein Drittel der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern 60 bis 79 Stunden pro Woche arbeitet; 55 Prozent der Ärztinnen und Ärzte leisten 5 bis 9 Bereitschaftsdienste pro Monat.

Aber wie ist das möglich? Warum gilt ein Gesetz, das zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers erlassen wurde, für Ärzte nicht? Möglich macht es die sogenannte Opt-Out Regelung!

Opt Out Regelung

In unserem Artikel Vergleich Arbeitszeit Arzt in Praxis und Klinik haben wir die verschiedenen Arbeitsbelastungen bei unterschiedlichen Arbeitsorten miteinander verglichen.

Was ist Opt-Out?

Opt-out (engl. „Aussteigen“) bedeutet im Arbeitsrecht, dass man aus dieser Höchstarbeitszeit quasi aussteigt, auf seine Rechte verzichtet und gegen geltendes europäisches Recht mehr als 48 Wochenstunden Arbeitszeit in Kauf nimmt. Laut EU Recht ist die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit nämlich zulässig, so lange der Arbeitnehmer dieser zustimmt. Den meisten Ärzten wird dieser Opt-Out Vertrag gleich zusammen mit dem Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, ohne dass seitens des Arbeitgebers große Erklärungen gemacht werden. Und viele Ärzte unterschreiben, ohne dass sie genau wissen, dass sie gerade im Begriff sind, auf ihre Rechte als Arbeitnehmer zu verzichten.

Opt Out kündigen

Mit der Einwilligung verzichtet man zwar gegen geltendes europäisches Recht und nimmt dadurch vertraglich in Kauf mehr Arbeitsstunden zu leisten, wichtig ist jedoch, dass eine Widerrufsfrist von 6 Monaten besteht.

Innerhalb dieser 6 Monate kann man die Einwilligung zur Opt-Out-Regelung ohne Schwierigkeiten widerrufen.

TV-Ärzte VKA untersagt Arbeitszeiten über durchschnittlich 60 Stunden

Laut Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA) darf die wöchentliche Arbeitszeit trotz „Opt-Out“ allerdings 60 Wochenstunden nicht überschreiten. Möglich wird eine höhere wöchentliche Arbeitsbelastung in den kommunalen Häusern dennoch, da sich die 58 Wochenstunden auf einen Durchschnittszeitraum von 6 Monaten beziehen.  In diesem „Ausgleichszeitraum“ hat der Arbeitgeber die Möglichkeit Wochen mit einer sehr hohen Arbeitsbelastung mit einer Arbeitszeit von unter 58 Stunden quasi auszugleichen.

Ist Arbeiten als Arzt ohne Opt-Out Regelung möglich?

Doch ist ein Arbeiten als Arzt ohne diese Opt-Out Regelung eigentlich möglich? In den meisten Kliniken ist die Zustimmung zur „Opt-Out-Regelung“ Grundvoraussetzung für eine Anstellung. Teilweise werden junge Assistenzärzte mit der Begründung, dass alle anderen angestellten Kollegen auch unterschrieben haben, zur Zustimmung zur Opt-Out Regelung bewegt. Denn ohne Opt-Out Regelung ist oft gar kein Klinikbetrieb möglich. Wollte eine Klinik gewährleisten, dass ein Arzt nicht mehr als 48 Wochenstunden arbeitet, und trotzdem eine – 7 Tage die Woche – 24 Stunden am Tag – Patientenbetreuung garantieren, müsste sie deutlich mehr Ärzte anstellen oder andere Arbeitszeitmodelle schaffen. Die meisten Kliniken können oder wollen sich das nicht leisten.

Ärzte wünschen sich mehr Zeit zur Erholung

Die meisten Ärztinnen und Ärzte wünschen sich jedoch auch für sich weniger wöchentliche Arbeitszeit und mehr Zeit zur Erholung. Zumal die Belastung durch die hohe Verantwortung im Arztberuf, Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sehr hoch ist. Sie würden gerne mehr Arbeitszeit gegen Freizeit eintauschen und auf die zusätzliche Vergütung durch die Mehrarbeitsstunden verzichten. Eine wichtige Rolle spielt auch der Wunsch der Ärztinnen und Ärzte nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit.

So liegt es in der Hand der Klinikbetreiber und des Gesundheitssystemes, auf die Forderungen und Wünsche der Ärztinnen und Ärzte einzugehen, und Arbeitsbedingungen, die in anderen Berufsfeldern Selbstverständlichkeit sind, auch für sie zu schaffen.

Unser Tipp zur Opt-Out Regelung

Nimm bereits beim Rundgang in der neuen Klinik schon mal Kontakt mit den zukünftigen Kollegen auf und frage nach, wie die Arbeitszeiten im Haus geregelt sind. Dann kann man sich immer noch für oder gegen „Opt-Out“ entscheiden.

Achtet am besten gleich bei der Stellenausschreibung für Ärzte auf Hinweise über die Arbeitszeiten und die Work-Life-Balance.

Bildnachweis: rhoadeecha via photopin cc

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Redaktion
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Redaktionsteam
Veröffentlicht am: 02.11.2016
Themen: Alle Themen, Assistenzarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin, News und Politik
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