Honorarkürzung für Psychotherapeuten: Folgen für Praxen und Versorgung
Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten ist die ab 1. April 2026 geltende Absenkung der Vergütung vieler vertragspsychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung um 4,5 Prozent. Für Praxen ist das mehr als eine technische EBM-Anpassung: Die Entscheidung betrifft Wirtschaftlichkeit, ambulante Versorgung und die Bewertung sprechender Medizin im GKV-System. Was genau ...Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten ist die ab 1. April 2026 geltende Absenkung der Vergütung vieler vertragspsychotherapeutischer ...











