
Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten ist die ab 1. April 2026 geltende Absenkung der Vergütung vieler vertragspsychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung um 4,5 Prozent. Für Praxen ist das mehr als eine technische EBM-Anpassung: Die Entscheidung betrifft Wirtschaftlichkeit, ambulante Versorgung und die Bewertung sprechender Medizin im GKV-System.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Honorarkürzung für Psychotherapeuten
- Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, viele psychotherapeutische EBM-Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken.
- Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar 2026 um rund 14,5 Prozent, gleichen das Minus aber je nach Praxis nur teilweise aus.
- Betroffen sind fast alle Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2.1, darunter Richtlinienpsychotherapie, Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung.
- Die GKV begründet die Honorarkürzung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung und überproportionalen Honorarsteigerungen seit 2013.
- KBV und BPtK kritisieren die Datengrundlage, warnen vor Versorgungsengpässen und gehen juristisch gegen den Beschluss vor.
Was genau beschlossen wurde
Am 11. März 2026 entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss nach gescheiterten Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, die Bewertungen fast aller psychotherapeutischen Leistungen zu senken. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge erhöht, um Personalkosten teilweise auszugleichen.
Wie stark das Praxisminus am Ende ausfällt, ist nicht in jeder Praxis identisch. Der GKV-Spitzenverband rechnet für 2026 mit einer Honorarwirkung von rund minus 2,3 Prozent. Die BPtK kommt selbst bei vollen Strukturzuschlägen auf etwa minus 2,8 Prozent, und das Deutsche Ärzteblatt verweist auf ein realistisches durchschnittliches Minus von rund 3,5 Prozent.
Warum es zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten kommt
Die Kürzung folgt formal nicht einem klassischen Sparkurs, sondern der gesetzlich vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V. Dabei vergleicht der Bewertungsausschuss den Ertrag einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis mit dem Durchschnittsertrag ausgewählter ärztlicher Fachgruppen.
Die Sicht der Krankenkassen
Nach Darstellung des GKV-Spitzenverbands lagen die Einkommensmöglichkeiten psychotherapeutischer Leistungen zuletzt über denen der Vergleichsgruppen. Im Modell werden unter anderem Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, HNO und Urologie herangezogen. Zudem seien die durchschnittlichen Honorare psychotherapeutischer Leistungen seit 2013 um 52 Prozent gestiegen, gegenüber 33 Prozent bei den übrigen fachärztlichen Gruppen.
Die Kritik von KBV und BPtK
KBV und BPtK halten diese Herleitung für methodisch problematisch. Kritisiert wird, dass Kostenstrukturdaten aus 2023 und Abrechnungsdaten aus 2024 verwendet wurden, obwohl sich Kosten und Bewertungsgrundlagen zwischenzeitlich weiter verändert haben. Die BPtK verweist zusätzlich darauf, dass der Orientierungspunktwert in der Zwischenzeit um 6,8 Prozent erhöht wurde und damit keine saubere Vergleichsbasis mehr vorliege.
Hinzu kommt ein Strukturmerkmal der Psychotherapie, das in jeder Honorarbewertung zentral ist: Die Leistungen sind nahezu vollständig zeitgebunden. Sinkende Punktwerte lassen sich daher nicht dadurch auffangen, dass pro Stunde einfach mehr Fälle behandelt werden.
Welche Leistungen die Honorarkürzung für Psychotherapeuten betrifft
Die Kürzung erfasst fast alle Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2.1. Dazu gehören die antrags- und genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie ebenso wie die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung.
Für die Praxis ist das entscheidend, weil damit gerade die Kernleistungen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung betroffen sind. Hinzu kommt ein rechtlich relevanter Punkt: Der Beschluss wurde mit Sofortvollzug versehen. Selbst wenn gegen die Entscheidung geklagt wird, stoppt das die Umsetzung zum 1. April 2026 also nicht automatisch.
Was die Honorarkürzung für Psychotherapeuten für Praxen bedeutet
Auch psychotherapeutische Praxen müssen laufende Personal-, Miet-, Energie- und Verwaltungskosten decken. Der GKV-Spitzenverband verweist selbst darauf, dass Praxiskosten wie Personal-, Energie-, Miet- und Zinskosten in der vertragsärztlichen Versorgung jährlich über den Orientierungswert berücksichtigt werden. Gerade deshalb wird die Absenkung in vielen Praxen nicht als bloße rechnerische Korrektur, sondern als wirtschaftlich spürbarer Einschnitt wahrgenommen.
Die BPtK beziffert den Überschuss nach Praxiskosten auf rund 52 Euro je Arbeitsstunde. Das sei nur etwa die Hälfte dessen, was Praxisinhaber in der hausärztlichen oder wohnortnahen fachärztlichen Versorgung durchschnittlich erwirtschaften. Für Vertragspsychotherapeuten ist die Honorarkürzung für Psychotherapeuten deshalb kein Randthema der Abrechnung, sondern eine Frage der Tragfähigkeit ihres Versorgungsmodells.
Welche Folgen für Patienten und Versorgung drohen
Bei der Versorgungslage prallen zwei Bewertungen aufeinander. Der GKV-Spitzenverband erwartet keine Veränderung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, weil diese Leistungen keiner Mengensteuerung unterliegen und weiterhin im bisherigen Umfang erbracht werden könnten.
KBV, BPtK und mehrere Kassenärztliche Vereinigungen sehen das anders. Sie warnen vor weiteren Versorgungsengpässen, längeren Wartezeiten und einem Rückzug einzelner Praxen aus der ambulanten GKV-Versorgung. Diese Warnung knüpft direkt an die Zeitgebundenheit psychotherapeutischer Leistungen und an die bereits angespannte Versorgungslage an.
Gesundheitspolitisch ist das heikel. Die BPtK verweist darauf, dass ambulante Psychotherapie in Deutschland jährlich rund drei Millionen Patienten erreicht und mit rund 4,6 Milliarden Euro vergütet wird, während sich aus jedem investierten Euro ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von zwei bis vier Euro ergeben könne. Wer ambulante Psychotherapie schwächt, riskiert damit aus Sicht der Kammer höhere Folgekosten durch Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung und stationäre Behandlung.
Reaktionen und Ausblick
Die KBV hat angekündigt, gegen den Beschluss vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vorzugehen. Parallel wurde festgelegt, dass Datengrundlage und Berechnungssystematik bis zum 30. September 2026 überprüft werden sollen. Das zeigt, dass die methodische Debatte selbst innerhalb der Selbstverwaltung nicht abgeschlossen ist.
Für Praxen heißt das vor allem: die eigene EBM-Struktur genau analysieren, den Anteil betroffener Leistungen kennen und die weitere Rechtsentwicklung eng verfolgen. Damit bleibt die Honorarkürzung für Psychotherapeuten weit mehr als ein Abrechnungsthema.
Häufige Fragen
- Wann greift die Honorarkürzung für Psychotherapeuten?
- Welche Leistungen umfasst die Honorarkürzung für Psychotherapeuten?
- Warum ist die Honorarkürzung für Psychotherapeuten so umstritten?
Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten greift zum 1. April 2026. Die erhöhten Strukturzuschläge gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten umfasst fast alle Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2.1 und betrifft damit insbesondere Richtlinienpsychotherapie, Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung.
Umstritten ist die Honorarkürzung für Psychotherapeuten, weil Krankenkassen, KBV und BPtK die Datengrundlage, die Vergleichssystematik und die Folgen für die ambulante Versorgung grundlegend unterschiedlich bewerten.














