Die Pflegedienstleitung (PDL) übernimmt in Pflegeeinrichtungen diejenigen organisatorischen und verwaltenden Aufgaben, die für einen reibungslosen Ablauf des Pflegebetriebs erforderlich sind. Fachwissen aus dem Bereich Pflege reicht allerdings nicht aus, um die Aufgaben eines/r Pflegedienstleiter/in erfolgreich zu erfüllen. Vielmehr bedarf es noch weiterer Kenntnisse und Fertigkeiten, zum Beispiel aus den Bereichen Management, Wirtschaft und Kommunikation. Entsprechend breitgefächert und vielseitig ist der Weiterbildungslehrgang, der Pflegefachkräfte auf ihre zukünftigen Aufgaben als Pflegedienstleiter/in vorbereitet.
Inhaltsverzeichnis
Pflegedienstleitung (PDL) – Weiterbildung Voraussetzungen
Der Beruf Pflegedienstleiter/in ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung. In Deutschland sind es zumeist private Bildungsträger, die diese Weiterbildung zur Pflegedienstleitung anbieten. Um die Weiterbildung absolvieren zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Zunächst muss man einen staatlich geprüften Berufsabschluss besitzen. Folgende Berufe sind beispielsweise die Basis, um Pflegedienstleiter/in werden zu können:
Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Ein Hochschulabschluss ist nicht erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für die Weiterbildung zur PDL ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis im erlernten Beruf, wobei die berufliche Tätigkeit in den acht Jahren vor Beginn der Weiterbildung erfolgt sein muss.
Übersicht Voraussetzungen Pflegedienstleitung
- Berufsabschluss im Bereich Pflege
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Pflegedienstleitung (PDL) – Weiterbildung Dauer
In der Regel nimmt die Weiterbildung einen Zeitraum in Anspruch, der zwischen neun Monaten und drei Jahren liegen kann. Die genaue Dauer hängt neben der eingesetzten Unterrichtsform auch vom Umfang des jeweiligen Kurses statt.
Wie lange die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung dauert, hängt vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter ab. Ein weiterer Faktor, der die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme beeinflusst, ist die verwendete Unterrichtsform – die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann in Vollzeit, in Teilzeit oder in Form von Fernunterricht erfolgen.
Während manche Weiterbildungsangebote nur 460 Unterrichtsstunden umfassen (und damit genau den Mindeststandard für die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung erfüllen), können andere Angebote inhaltlich deutlich umfangreicher sein – was sich selbstverständlich auch auf die zeitliche Dauer des Weiterbildungsangebotes auswirkt.
Am umfangreichsten sind Lehrgänge, die den DKG-Richtlinien entsprechen und somit aus 2000 Fachtheoriestunden bestehen. Ob sich die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung verkürzen lässt, ist in den Weiterbildungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. So können beispielsweise inhaltlich übereinstimmende Anteile bereits absolvierter Weiterbildungsmaßnahmen auf die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung angerechnet werden. Hierzu muss allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Pflegedienstleitung (PDL) – Weiterbildung Inhalte
In der Regel gliedert sich die Weiterbildung zur PDL in einen fachtheoretischen und in einen berufspraktischen Teil.
Im fachtheoretischen Teil werden Inhalte aus den Bereichen Pflegewissenschaft und -forschung, Kommunikation, Beratung und Anleitung sowie Themen aus den Bereichen Prävention und Rehabilitation sowie Gesundheitswissenschaft vermittelt. Neben Inhalten aus den Gebieten Pflege und Gesundheit wird im Rahmen der Weiterbildung auch dasjenige Grundlagenwissen aus den Bereichen Betriebswirtschaft und Recht vermittelt, das für die spätere Führungstätigkeit erforderlich ist.
Die Teilnehmer/innen der Weiterbildungsmaßnahme lernen weiterhin psychologische Handlungskonzepte kennen und erfahren, wie das Management eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung funktioniert. Außerdem erlernen sie Methoden der Selbstreflexion und der Fallbesprechung.
Wie Mitarbeiter geführt werden, ist ein weiteres wichtiges Element der Weiterbildung. In diesem Zusammenhang werden Inhalte aus Bereichen wie Motivationstechniken und Gesprächsführung, Team- und Personalführung sowie Didaktik für Führungskräfte vermittelt. Der Erwerb von Kenntnissen zu den Instrumenten und Methoden der Qualitätssicherung rundet den fachtheoretischen Teil der Weiterbildung zur PDL ab.
Neben dem fachtheoretischen Teil müssen während der Weiterbildung diverse berufspraktische Anteile absolviert werden. Findet die Weiterbildung berufsbegleitend statt, dann handelt es sich hierbei um fachpraktische Übungen, die von den Teilnehmern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Falls der Weiterbildungslehrgang in Vollzeit stattfindet, sind Praktika in dafür anerkannten Einrichtungen zu absolvieren.
Pflegedienstleitung (PDL) – Berufsalltag – Aufgaben und Tätigkeiten
Die Pflegedienstleitung hat die Aufgabe, die fachlichen, personellen und organisatorischen Abläufe des Pflegebereiches oder Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung zu organisieren und zu koordinieren.
Ein sehr wichtiger Bereich der PDL ist die Personalführung und -koordination. Hierzu muss die Pflegedienstleitung Dienstpläne erstellen wie die Wochen-, Monats- und Jahresplanung und entsprechend die Mitarbeiter für die Dienste einteilen. Aus der Planung lässt sich der aktuelle Personalbedarf ermitteln und es gehört zu den Aufgaben ggf. neue Mitarbeiter/innen auswählen und einstellen. Im Rahmen der Personalentwicklung kümmern sich Pflegedienstleiter/innen um die Koordination von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die im jeweiligen Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Durchführung von Mitarbeitergesprächen sowie die Erstellung von Dienstanweisungen, Arbeitsanordnungen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Im Bereich der Qualitätssicherung haben Pflegedienstleiter/innen die Aufgabe, neue Pflege- und Betreuungskonzepte sowie Qualitätsmanagement-Maßnahmen zu entwickeln sowie Pflegemodelle umzusetzen. Außerdem organisieren sie die Patientenaufnahme und ermitteln individuelle Pflegebedürfnisse.
Weiterhin wirken Pflegedienstleiter/innen auch an der Betriebsführung mit. Im Rahmen des Finanzmanagements und Controlling beispielsweise führen sie Pflegesatzverhandlungen durch und rechnen mit den Kostenträgern ab. Häufig wirken sie auch bei der Erstellung von Haushaltsplänen und Jahreswirtschaftsplänen mit und sorgen mit Hilfe der Pflegedokumentation für einen bereichsübergreifend funktionierenden Kommunikationsfluss.
Pflegedienstleitung (PDL) – Gehalt
Im Durchschnitt verdienen PDL in Deutschland monatlich 4.000 Euro brutto laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit. Die Gehaltsspanne bewegt sich dabei zwischen 3.300 Euro und 5.000 Euro pro Monat.
Da es jedoch bundesweit keine einheitlichen Vorgaben bezüglich der Vergütung gibt, hängt der genaue Verdienst vom jeweiligen Unternehmen, von den jeweils gültigen Tarifverträgen und von den vorhandenen Qualifizierungen und beruflichen Erfahrungen ab. Weiterhin kann auch die Region und die Branche, in der die Pflegedienstleitung tätig ist, die Höhe des Gehalts mit beeinflussen.
Pflegedienstleiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, erhalten nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) eine tarifliche Bruttogrundvergütung zwischen 3.800 und 6.308 Euro.
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