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praktischArzt Magazin Kampagne und Online-Petition Marburger Bund Baden-Württemberg

Kampagne und Online-Petition Marburger Bund Baden-Württemberg

Marburger Bund Online Petition
Zuletzt aktualisiert: 02.03.2020
Themen: News
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„Patientensicherheit verbessern – Ärztliche Arbeitszeit konsequent kontrollieren“ von Dr. Jörg Woll

Eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass sich die öffentliche Hand für die Einhaltung von Gesetzen einsetzt und etwaige Gesetzesverstöße überprüft, gegebenenfalls auch ahndet. Im Bereich des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitgesetzes funktioniert dies auch in vielen Branchen, so zum Beispiel bei den Piloten.

Bei Ärztinnen und Ärzten hingegen wird gegen Arbeitszeitgesetz sehr häufig verstoßen. Der Marburger Bund fordert daher in einer Online-Petition regelmäßige und anlassunabhängige Überprüfungen der ärztlichen Arbeitszeit in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg.

-> Spring direkt zur Online-Petition

Patientensicherheit verbessern

Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt z.B., dass die Gefahr von Unfällen am Arbeitsplatz mit der Arbeitsdauer korreliert. Je länger man arbeitet, desto größer ist auch die Gefahr, Fehler zu begehen. In vielen Bereichen muss daher die Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen auch im besonderen Interesse der öffentlichen Hand liegen.

Bei den genannten Piloten ist dies aus nachvollziehbaren Gründen daher regelmäßig Thema. Auch für Ärztinnen und Ärzte sollte dies in ganz besonderem Maße gelten.  Mögliche Fehler, deren Ursache auf die Übermüdung oder Überlastung von Ärztinnen und Ärzten zurückzuführen sind, können die Patientinnen und Patienten direkt betreffen und im Zweifel fatale Folgen nach sich ziehen.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Nun ist jedem klar, dass kein Arzt und keine Ärztin während einer Operation das Skalpell fallen lassen kann, wenn er oder sie die maximale Arbeitsdauer erreicht hat. Der Grundsatz „Not kennt kein Gebot“ gilt natürlich, wenn wirklich ein Notfall vorliegt.

Wenn jedoch beispielsweise Operationen so angesetzt werden, dass von Beginn an klar ist, dass die tägliche Höchstarbeitsdauer überschritten wird, dann kann man nicht mehr von Notfällen sprechen. Es geht um die Vielzahl der Fälle, in denen regelmäßig und geplant, gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Konkret handelt es sich hierbei um folgende Verstöße:

Bereitschaftsdienst viel zu hoch belastet

Erstens geht es um den Bereitschaftsdienst. Tarifvertraglich ist es so, dass man mit einem Arzt in der Kombination 8 Stunden Vollarbeit und 16 Stunden Bereitschaftsdienst einen 24 Stunden-Tag abdecken kann. Tarifvertraglich ist jedoch auch festgeschrieben, dass ein Bereitschaftsdienst maximal mit 49%, der 16 Stunden, also unter 8 Stunden mit Arbeit belastet sein darf.

Durch die vorhin beschriebene Arbeitsverdichtung ist es jedoch mittlerweile so, dass im Bereitschaftsdienst faktisch durchgängig Arbeit anfällt und es kaum mehr die Möglichkeit gibt, sich auszuruhen. Es kommt regelmäßig vor, dass Kolleginnen und Kollegen 24 Stunden durcharbeiten, obwohl Ihnen eigentlich 8 Stunden zum Ausruhen zustünden.

Höchstarbeitsgrenzen werden regelmäßig überschritten

Zweitens geht es um Verstöße gegen Höchstarbeitsgrenzen, sowohl bezogen auf den Tag, als auch auf die Woche, als auch auf das gesamte Jahr. Dadurch, dass immer mehr Arbeit anfällt, als von der täglichen Höchstarbeitszeit abzudecken sind, wird regelmäßig gegen die täglichen, wöchentlichen und jährlichen Höchstarbeitsgrenzen verstoßen.

Damit einer gehen Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten. Und es geht dabei nicht um ein paar Überstunden, sondern darum, dass viele Ärztinnen und Ärzte mehrere hundert Überstunden vor sich her schieben.

Pausen selten möglich

Drittens geht es um die Ruhepausen, also dass man nach 6 Stunden eine halbe Stunde frei von jeglicher Arbeit ist. Auch hier wird in nahezu allen Kliniken regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Wenn überhaupt eine Pause gemacht wird, was eine Seltenheit ist, dann sieht die Pause so aus, dass nach einigen Minuten der Pieper klingelt und die Pause abgebrochen wird.

Verstöße werden einfach hingenommen

Ganz überwiegend dulden Ärztinnen und Ärzte solche Verstöße. Mit viel persönlichem Einsatz, einem ungeheuren Pflichtbewusstsein und mit Disziplin wird die anfallende Arbeit eben erledigt. Den Patientinnen und Patienten zu helfen, steht im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit. Vom Grundsatz her ist diese Herangehensweise natürlich vollkommen richtig und beruhigend. Wenn das Berufsethos jedoch ausgenutzt wird, indem davon ausgegangen wird, dass Ärztinnen und Ärzte durch Personalmangel oder mangelnde Organisation verursachte Gesetzesverstöße akzeptieren, dann wird eine Grenze überschritten.

Das beste Gesetz und die beste tarifvertragliche Regelung verfehlen die gewünschte Wirkung, wenn sie nicht angewandt werden, beziehungsweise allgemein bekannt ist, dass die Einhaltung nicht kontrolliert wird. Wer würde sich z.B. an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, wenn allgemein bekannt wäre, dass deren Einhaltung ohnehin nicht überwacht wird?

Überprüfung der Arbeitszeit gefordert

Im ärztlichen Dienst in den Kliniken in Baden-Württemberg gibt es bisher keine anlassunabhängigen Überprüfungen der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Erst wenn einzelne Ärztinnen oder Ärzte Verstöße anzeigen, wird die jeweilige Kontrollbehörde aktiv. Dies wollen wir ändern.

Wir wollen zukünftig regelmäßige und anlassunabhängige Überprüfungen der ärztlichen Arbeitszeit in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg, um die Patientensicherheit zu verbessern. Um unserem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, haben wir eine Online-Petition gestartet. Wir freuen uns über Unterstützung! Mit einigen Klicks ist die Petition unterzeichnet.

Weitere Informationen zur Kampagne gibt es hier.

-> Hier gehts zur Online-Petition

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Redaktion
Jana Swientek
Jana Swientek
Redakteurin
Veröffentlicht am: 21.11.2019
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