
Große Bewegungen im Tarifwerk der deutschen Unikliniken stehen an. Zum 01. Januar kommt es zu zwei grundlegenden Veränderungen für alle dort angestellten Ärzte. Neben einer neuen Entgeltstufe soll zugleich die wöchentliche Arbeitszeit reduziert werden. Alle anstehenden Änderungen für die rund 20.000 Ärzte an deutschen Universitätskliniken gibt es in diesem Artikel im Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Wochenarbeitszeit reduziert sich ab 1. Januar
Ende März 2024 legten die Vertragsparteien, Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bei ihrer Einigung zu den Tarifverhandlungen eine Veränderung zum Jahresbeginn 2026. Entsprechend treten neue Veränderungen in Kraft: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird von aktuell 42 Stunden auf 40 Stunden gesenkt – für alle Ärzte, also unabhängig von Entgeltgruppe oder Gehaltsstufe.
Wichtig zu bemerken: Das Tabellenentgelt bleibt obgleich der gesunkenen Wochenarbeitszeit gleich. Das bedeutet wiederum, dass die Arbeitszeitverkürzung um zwei Stunden im Endeffekt eine Gehaltssteigerung um fünf Prozent bewirkt. Somit haben Ärzte an Unikliniken in der Laufzeit des aktuellen TV-Ärzte TdL summiert eine Gehaltssteigerung von 15 Prozent erfahren dürfen. Mehr zum TV-Ärzte TdL gibt es hier:
Einen Überblick über die wichtigsten Tarifverträge für Ärzte findest du hier:
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Probleme bei der Arbeitszeiterfassung an Unikliniken
Die lückenlose, elektronische Arbeitszeiterfassung ist für Ärzte an Unikliniken seit Januar 2025 auch im TV Ärzte verankert. Doch Berichte und Rückmeldungen aus dem Klinikalltag zeigen: Viele Häuser haben die Vorgaben bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Mehr dazu hier:
Besonders brisant: Die zum 1. Januar 2026 geplante Reduktion der Wochenarbeitszeit könnte dadurch ins Leere laufen – wenn Mehrarbeit nicht korrekt erfasst und ausgeglichen wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Unikliniken bis zum Jahreswechsel die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen, um tarifkonform zu handeln.
Neue Gehaltsstufe für Oberärzte ab Januar
Weitere Änderungen erwarten langjährig tätige Oberärzte. Ab dem 01. Januar gibt es eine zusätzliche Entgeltstufe in der Gruppe Ä3. Damit erhalten zukünftig Oberärzte ab dem 10. Jahr das gleiche Gehalt, wie es ein Leitender Oberarzt (Ä4) in der ersten Stufe erhält. Dies liegt bei 10.942,53 Euro brutto pro Monat.













