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praktischArzt Magazin Die Sterbehilfe-Diskussion

Die Sterbehilfe-Diskussion

sterbehilfe in deutschland
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2020
Themen: News
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Kaum ein Thema wird unter Medizinern so kontrovers diskutiert wie dieses: Die Sterbehilfe.

Erst kürzlich hat den Präsidenten der deutschen Ärzteschaft Frank Ulrich Montgomery ein Schreiben erreicht, in dem zahlreiche deutsche Ärzte eine neue Debatte um Sterbehilfe in Deutschland fordern.

Bislang werden Sterbehilfe und assistierter Suizid in Deutschland sowohl von Montgomery als auch von Gesundheitsminister Gröhe kategorisch abgelehnt und sind per Gesetz verboten.
Das Argument: Sterbehilfe sei nicht mit dem medizinischen Berufsethos vereinbar.

Einerseits scheint das nachvollziehbar: Wieso sollten ausgerechnet diejenigen, die sich dem Heilen und Lindern von Krankheiten verschrieben haben Menschen dabei helfen, aus dem Leben zu scheiden?

Wer sich jedoch bereits mit Patienten auseinandergesetzt hat, deren sehnlichster Wunsch es ist, ihrem Leben eigenmächtig ein würdiges Ende zu setzen, sieht das anders.

Es gibt zahlreiche Krankheitsbilder, vom Querschnitt bis zur austherapierten Tumorerkrankung, bei denen keine Heilung oder Besserung mehr in Sicht ist.
Die Patienten fürchten ein langsames, qualvolles Siechtum oder den Moment, in dem sie vollständig die Kontrolle über den eigenen Körper verlieren. Hier scheint es menschlich und würdevoll, den Wunsch eines Patienten nach Selbstbestimmung zu respektieren.

Viele Ärzte fühlen sich angesichts der Gesetzeslage und der Einstellung von Montgomery und Gröhe hilflos. Einem Patienten, der mit dem Wunsch nach Sterbehilfe auf sie zukommt, können sie nicht weiterhelfen.
“Es ist nicht nur ethisch vertretbar, sondern hilfreich und human, einen schwerstleidenden Patienten nicht im Stich zu lassen”, heißt es in dem Schreiben, das 180 Ärzte an Präsident Montgomery geschickt haben.

Aktuell bleibt den betroffenen Patienten nichts anderes übrig, als sich ins europäische Ausland zu begeben: In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In der Schweiz bleibt die Beihilfe zum Suizid straffrei.

Im Sinne der Patienten und der Ärzte bleibt zu hoffen, dass Deutschland dem Beispiel der Nachbarländer folgt und sich der Debatte um Sterbehilfe öffnet. Ein vernünftiger, menschlicher und für alle Seiten tragbarer Konsens wäre schließlich hilfreicher als ein kategorisches Ablehnen.

 

Bildnachweis: Old Working Hands via photopin (license)

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Veröffentlicht am: 06.06.2015
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