
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat – vier Jahre nach Verabschiedung des Masterplans Medizinstudium 2020 – nun den Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt. Die neue Approbationsordnung soll am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Wie soll die ärztliche Ausbildung zukünftig ausschauen? Was sind die Kernelemente des Arbeitsentwurfs? Mehr zu dem Thema und zur Stellungnahme der verschiedenen Institutionen im folgenden Beitrag zum Nachlesen.
Inhalt
- Historie der Ärztlichen Approbationsordnung
- Approbationsordnung 2025: Die Kernelemente
- Lehren der COVID-19-Pandemie
- Stellungnahme verschiedener Institutionen
- Kritik aller Verbände
Historie der Ärztlichen Approbationsordnung
In Deutschland ist die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nur dann möglich, wenn zuvor eine gültige Approbation bzw. Berufserlaubnis erteilt worden ist. Die Zuständigkeit für die Erteilung obliegt den Approbationsbehörden in den einzelnen Bundesländern. Eine Approbationsordnung gilt als Rechtsverordnung, in welcher die Zulassung zum akademischen Heilberuf Arzt geregelt ist: Der Ablauf des Medizinstudiums, die zu absolvierenden Prüfungen und erforderlichen Nachweise werden in einer Approbationsordnung unter anderem beschrieben.
Die erste wirkliche Approbationsordnung ist im Jahr 1970 veranlasst und 2002 entscheidend verändert worden. Die letzten Änderungen fanden zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2020 statt als zeitlich begrenzte Änderung für den Zeitraum der COVID-19-Pandemie. Nun hat das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) einen Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) vorgelegt, die für das Jahr 2025 geplant ist.
Approbationsordnung 2025: Die Kernelemente
Die neue Approbationsordnung soll am 1. Oktober 2025 in Kraft treten und für alle Studierenden, die ab November 2025 einen neuen Abschnitt des Studiums beginnen, gelten. Das bedeutet, dass alle Medizinstudierende, die zum Wintersemester 2020/21 mit dem Hochschulstudium beginnen, nach Regelstudienzeit bereits ein Praktisches Jahr (PJ) nach der neuen ÄapprO haben werden.
Im Folgenden lesen Sie die wichtigsten Kernelemente des Entwurfs:
- Verzahnung theoretischer und klinischer Inhalte im Medizinstudium vom ersten Semester an.
- Aufteilung des bisherigen 1. Staatsexamens: Zukünftig soll es ein schriftliches 1. Staatsexamen und ein mündliches 2. Staatsexamen geben. Nach dem 4. Semester findet das schriftliche 1. Staatsexamen statt. Das mündliche 2. Staatsexamen soll in Form einer strukturierten klinisch-praktischen Prüfung („Objective Stuctured Clinical Examination“, kurz OSCE) nach dem 6. Semester absolviert werden.
Die Vorgaben für die Fallvignetten für die OSCE und die Bewertungspunkte sollen zentral vom IMPP vorgegeben werden.
- Vollständige Digitalisierung der schriftlichen Staatsexamina und Ermöglichung anderer Fragetypen als Single-Choice Fragen in Staatsexamina.
- Aufteilung des PJ in Quartale anstatt Tertiale: Das zusätzliche Pflichtquartal soll in einem ambulanten vertragsärztlichen Bereich – bei freier Auswahl des Fachbereichs – abgeleistet werden. Angehende Ärzte sollen zukünftig auch im Fach Allgemeinmedizin geprüft werden. Weiterhin verpflichtend im PJ bleiben die Fachgebiete Chirurgie und Innere Medizin. Das vierte Wahlquartal in einem klinisch-praktischen Fachgebiet kann man frei wählen.
- Verstärkte Evaluierung des PJ: Studierenden sollen bessere Bedingungen für das PJ geboten werden (eigener Arbeitsplatz, Zugang zum elektronischen Patientenverwaltungssystem, Umkleiden etc.).
- Stärkere Einbeziehung der Allgemeinmedizin: Die Allgemeinmedizin soll durch insgesamt acht Wochen Blockpraktikum, beginnend im zweiten Semester, longitudinal ins Studium eingebunden werden.
- Änderung des zukünftigen 4. Staatsexamen (momentan 3. Stex): Prüfung an einem Patienten aus dem ambulanten und aus dem stationären Bereich. Bisher ist das Staatsexamen nur an einer zu untersuchenden Person durchgeführt worden. Darüber hinaus soll ergänzend zum Staatsexamen eine OSCE mit zehn Stationen stattfinden.
Lehren der COVID-19-Pandemie
Mit dem Entwurf zur neuen Approbationsordnung 2025 seien auch die Lehren der COVID-19-Pandemie mit eingeflossen.
Fortan seien folgende Punkte fester Bestandteil des Medizinstudiums:
- Patientensicherheit
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Bevölkerungsmedizin
Darüber hinaus soll zukünftig möglich sein, auch Famulaturen und Teile des PJ im Gesundheitsamt zu absolvieren.
Stellungnahme verschiedener Institutionen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den wichtigsten Interessenverbänden den Entwurf einer neuen Approbationsordnung 2025 mit der Bitte zur Stellungnahme vorgelegt. Bis Ende Januar konnten sich diese diesbezüglich positionieren.
Stellungnahme der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd)
Die Resonanz der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) zum Referentenentwurf ist überwiegend positiv.
In folgenden Punkten wird Lob bezüglich des Entwurfs ausgesprochen:
- der frühe Praxisbezug im Studium: Verzahnung von Theorie und Praxis schon zu Beginn des Medizinstudiums
- die kompetenzorientierte Ausrichtung des zukünftigen Medizinstudiums
- der Fokus auf digitale Lehrformate: Die Implementierung digitaler Lehrmethodik sowie digitaler Kompetenzen wird begrüßt – die medizinische Ausbildung in Deutschland sei damit endlich im 21. Jahrhundert angekommen
- die individuelle Flexibilisierung des schriftlichen Teils des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
- die Etablierung des öffentlichen Gesundheitswesens als eigenes Fach
- die Stärkung der ambulanten Medizin
Darüber hinaus wird positiv beurteilt, dass die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie aus den vergangenen Monaten berücksichtigt worden sind und in den Entwurf mit eingeflossen sind.
Stellungnahme Hartmannbund
Auch der Hartmannbund begrüßt den frühen Praxisbezug im Studium und die Aufhebung der strikten Trennung von Vorklinik und Klinik. Positiv bewertet er ebenfalls den Fokus auf die Digitalisierung, die Einbeziehung des Aspektes Patientensicherheit und die neue Aufteilung des PJ in Quartale.
In folgenden Punkten übt der Ärzteverband allerdings Kritik an dem Entwurf aus:
- Erhöhung der Gesamtstundenzahl/höherer Zeitaufwand im Medizinstudium: Das Medizinstudium erfahre eine Erhöhung der Gesamtstundenanzahl auf über 800 Stunden, was dem bisherigen Masterplan Medizinstudium 2020 widerspreche. Der Hartmannbund fordert auf, alte, obsolete Lehrinhalte zu streichen, wenn neue Studieninhalte dazukommen
- Einschränkung der individuellen Gestaltungsmöglichkeit durch die indirekte Verpflichtung zu einem PJ-Quartal in einer allgemeinmedizinischen Praxis
- keine vorhandenen ausreichenden Übergangszeiten zwischen aktueller und neuer Approbationsordnung
Stellungnahme Marburger Bund
Der Marburger Bund spricht Lob für die Verknüpfung theoretischer und klinischer Inhalte von Studienbeginn an aus und sei davon überzeugt, dass dies zukünftig zu einer größeren Zufriedenheit unter den Studierenden führen werde.
Außerdem sieht der Marburger Bund positiv:
- Ansätze zu einer gemeinsamen Ausbildung mit anderen Gesundheitsberufen
- Stärkung kommunikativer Kompetenzen im Hinblick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie das Führen von intra- und interprofessionellen Gesprächen
- Stärkung der ambulanten Medizin
Den deutlich höheren Zeitaufwand im Medizinstudium kritisiert auch der Marburger Bund, ähnlich wie der Hartmannbund, mit folgenden Worten:
„Eine solch umfangreiche Erhöhung der Unterrichtszeit, der keine Kürzungen an anderer Stelle gegenüberstehen, ist aus Sicht des Marburger Bundes weder den Studierenden noch dem Lehrpersonal zuzumuten.“
Kritik aller Verbände
Von allen Interessenverbänden wurde trotz allem kritisiert, dass in dem Entwurf für die neue Approbationsordnung 2025 nach wie vor keine verpflichtende Aufwandsentschädigung während des PJ vorgesehen ist. Hier herrsche weiterhin Verbesserungsbedarf. PJ-Studierende befänden sich in einer finanziell schwierigen Lage und sollten aufgrund ihrer Vollzeittätigkeit in der Klinik dementsprechend entschädigt werden.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet der Artikel die männliche Form (Arzt, Patient), nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben gleichermaßen für alle Geschlechter männlich, weiblich und divers (m/w/d).