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praktischArzt Magazin Lohnsteuerjahresausgleich – der Weg zur maximalen Steuerrückzahlung!

Lohnsteuerjahresausgleich – der Weg zur maximalen Steuerrückzahlung!

Berufsunfähigkeitsversicherung BU Ärzte
Zuletzt aktualisiert: 26.08.2024
Themen: Gehalt
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Als Finanz- und Versicherungsmakler wissen wir aus unserer täglichen Praxis heraus, dass es nur ein Thema gibt, welches noch unliebsamer und für den Laien noch komplizierter zu verstehen ist, als das Thema Vorsorge und Versicherungen. Das lästige Thema Steuern, verbunden mit dem Aufwand der persönlichen Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) !

Der Grund hierfür liegt neben dem üblichen „auf die lange Bank schieben“ bei solchen Themen, das Deutschland über das komplizierteste Steuersystem der Welt verfügt. Zudem führen immer weitere Gesetzesänderungen oder Neuregelungen zu einem kaum noch zu überblickenden Paragraphendschungel.

Dennoch geht es beim Thema Steuererklärung oft um eine ganze Menge Geld, so liegt die durchschnittliche Steuerrückerstattung laut Statistischem Bundesamt immerhin bei 823 €. Laut Bundesrechnungshof verschenken die deutschen Bundesbürger immerhin beachtliche 500 Millionen € an das Finanzamt, weil Sie keine Steuererklärung abgeben.

In unserem heutigen Blogbeitrag wollen wir Euch ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie und welche Kosten Ihr steuerlich geltend machen könnt. Nachfolgend findet Ihr eine kleine Auswahl der häufigsten Kostenblöcke, aus dem Bereich der sog. Werbungskosten (Aufwendungen zu Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen) und den sog. Sonderausgaben (bestimmte private Aufwendungen, welche nicht unter die Werbungskosten fallen).

Beispiele von Werbungskosten

Fahrtkosten:

Als Arbeitnehmer könnt Ihr von der Berücksichtigung Eurer Fahrtkosten profitieren, der sog. Entfernungspauschale. Grundsätzlich könnt Ihr Eure Wege zur Arbeit und pro Tag mit 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung absetzen. Der Abzug ist allerdings auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Bei Berufspendlern, die entsprechend größere Entfernungen zurücklegen, kann mehr eingetragen werden. Dabei sind sowohl die Kosten für ein eigenes Auto als auch für Bus und Bahn ansetzbar.

Beiträge zu Berufsverbänden:

Hierfür lassen sich zum Beispiel Eure Beiträge an den Hartmannbund oder den Marburger Bund ansetzen. Grundsätzlich wichtig beim Thema Steuer ist, die notwendigen Belege zum Nachweis aufzubewahren.

Versicherungsbeiträge:

Auch Beiträge zu Eurer Berufshaftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung können als Werbungkosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind auch die deutlich höheren Beiträge für Eure Berufsunfähigkeitsabsicherung unter bestimmten Voraussetzungen anzusetzen. Hierzu verweisen wir auf den Abschnitt Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen.

Arbeitsmittel:

Alle Gegenstände, die Ihr für Eure Tätigkeit als Mediziner benötigt, könnt Ihr in Eurer Steuererklärung berücksichtigen. Dazu zählen als Beispiel der Kauf von Fachliteratur, OP-Brille, Arztkittel, Diktiergerät, Schreibtisch, Regal, Bürostuhl etc. Aber auch beispielsweise ein Computer oder ein Laptop, den Ihr zu beruflichen (Recherche-)Tätigkeiten nutzt.

 

Quote Icon

Unser Tipp:

Auch der Kauf der o.g. Gegenstände von Privatpersonen (mit Bargeld oder z.B. auch über ebay) kann steuerlich erfasst werden. Voraussetzung: als Nachweis müsst Ihr nur einen privaten Kaufvertrag verfassen oder einen Kaufbeleg vorweisen können, Vorlagen finden sich hier in aller Form im Internet.

 

Beispiel von Sonderausgaben

Spendenbeiträge:

Spenden an Rotes Kreuz, Malteser, Caritas, Parteien, Freiwillige Feuerwehr usw. lassen sich von der Steuer absetzbar. Daher sollte Ihr Euch immer eine Spendenquittung ausstellen lassen.

Vorsorgeaufwendungen:

Hier finden sich die Beiträge zu den Sozialversicherungen und dem ärztlichen Versorgungswerk wieder. Wie bereits erwähnt, könnt Ihr auch die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter diesem Punkt geltend machen. Voraussetzung hierfür allerdings ist, das Euer Vertrag steueroptimiert gestaltet ist. Auf Anfrage prüfen wir gerne für Euch, inwieweit dies bei Eurem BU-Vertrag der Fall ist und wie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung für Euch am sinnvollsten gestalten lässt!

Als weitere Kosten könnt Ihr auch privat gezahlte Krankheitskosten angeben. Dazu zählen Medikamente, Zahnarztrechnungen oder eine neue Brille. Diese Kosten zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen (für die Abzugsfähigkeit sind hier allerdings Grenzen von zumutbaren Eigenleistungen festgelegt).

Die aufgeführten Möglichkeiten stellen nur einen kleinen Ausschnitt  dar und sollen keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Zur weiteren Anregung möchte ich Euch auch die bereits erschienen Artikel Einfache Steuererklärung mit klarer Kontoaufteilung  und  Steuern im Medizinstudium ans Herz legen.

Ihr habt Fragen rund um das Thema Steuererklärung oder benötigt unseren Rat – Wir helfen Euch unter 06221-53970 oder per Mail an info@mas-praktischarzt.de gerne weiter!

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Redaktion
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Veröffentlicht am: 27.02.2023
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