Infos aus dem Steuerdschungel:
Studienkosten sind in der Steuererklärung nicht absetzbar!
Mit dem Urteil vom 5.11.2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, nicht als Kosten in der Steuererklärung ansetzbar sind. Obwohl das Urteil jetzt nicht mehr ganz aktuell ist, bleibt der Umstand vielen weiterhin unbekannt und es gibt oftmals nur vage oder unklare Informationen zu diesem Thema.
Im zugrundeliegenden Streitfall hatte ein Student ein Erststudium aufgenommen und wollte die Aufwendungen für sein Studium als vorweggenommene Betriebsausgaben aus selbstständiger Arbeit abziehen. Demgegenüber steht die BFH-Rechtsprechung, die besagt, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine „erstmalige“ Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen.
Nach Auffassung des BFH verstößt diese Regelung trotz Protesten nicht gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz.
Unsere praktischen Steuer-Tipps für Euch:
- Bei der Steuererklärung gilt das sogenannte Zufluss-Abfluss-Prinzip, das heißt entstandene Kosten können auch nur im gleichen Steuerjahr angesetzt werden.
- Frühzeitig Belege sammeln und abheften, dies spart später viel Arbeit und Nerven
- Was ist Elster?
Unter dem Begriff Elster (elektronische Steuererklärung) versteht das Finanzamt die Möglichkeit, die Steuererklärung auch elektronisch über das sogenannte Elsterverfahren abzugeben.
- Was sind Werbungskosten?
-> Aufwendungen zu Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
(mind. Pauschbetrag von 1.000 €)
Darunter versteht man beispielsweise Fahrtkosten, Umzugskosten, Arbeitsmittel oder auch bestimmte Versicherungsbeiträge
(z.B. Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung).
Auch die Büroeinrichtung (Schreibtisch, Stuhl, Regal) oder technische Geräte (Computer, Notebook) können steuerlich geltend gemacht werden. Beim Kauf von einer Privatperson benötigt man einen Kaufvertrag oder Barquittierungsbeleg sowie bei einem ebay-Kauf den entsprechenden Nachweis.
- Was sind Sonderausgaben?
-> private Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Dazu zählen bspw. Sozialversicherungsbeiträge (u.a. die Beiträge an das ärztliche Versorgungswerk), Beiträge zur Basisrente, Spenden oder auch Weiterbildungskosten.
- Auch wenn Ihr langfristig Eure Steuererklärung in Eigenregie machen wollt, holt Euch bei der ersten Steuerklärung Rat vom Fachmann und eignet Euch das notwendige Know-how an.
Für Kurzentschlossene aus dem Raum Heidelberg: Am 22.10. geben wir einen kostenlosen und lockeren Workshop zum Thema Tipps und Tricks für die Steuerklärung.
Bei Fragen rum um das Thema Steuern: info@mas-praktischarzt.de
Autor: JA