
Mit der Krankenhausreform 2025 möchte die Bundesregierung die Versorgungsqualität in deutschen Kliniken sicherstellen. Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag das Gesetz mit der Mehrheit der Ampelkoalition verabschiedet. Kritik kommt allerdings aus den Bundesländern, die befürchten, dass vor allem kleinere Krankenhäuser benachteiligt werden könnten. Bayern hat bereits Proteste gegen die Reform angekündigt.
Krankenhausreform 2025: Die vorgesehenen Änderungen
Viele Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Dem Krankenhaus Rating Report 2024 zufolge hat sich die finanzielle Situation vieler Häuser gegenüber 2022 noch einmal verschlechtert. In rund zehn Prozent der Kliniken herrscht Insolvenzgefahr.
Mit der nun beschlossenen Krankenhausreform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Versorgungsqualität in den Kliniken zukunftssicher zu gestalten und Bürokratie abzubauen. Vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten soll die Reform zur Sicherung der medizinischen Versorgung beitragen. So sollen unter anderem sogenannte Sicherstellungshäuser und Level 1i-Krankenhäuser eingerichtet werden, die auch ambulante Facharztleistungen anbieten.
Die Eckpunkte der Krankenhausreform im Überblick:
Vorhaltepauschalen statt Fallpauschalen
Die Reform sieht vor, die bisher geltenden Fallpauschalen abzuschaffen und durch Vorbehaltepauschen zu ersetzen. Statt jede einzelne Behandlung abrechnen zu müssen, können Kliniken finanzielle Unterstützung für das Bereitstellen bestimmter Leistungen erhalten. Das soll den ökonomischen Druck von den Häusern nehmen und die Qualität der Versorgung in den Vordergrund rücken.
Leistungsgruppen
Kliniken sollen künftig anhand bestimmter, bundesweit einheitlich definierter Qualitätskriterien sogenannten Leistungsgruppen zugewiesen werden. Diese Maßnahme hat zum Ziel, Leistungen nur noch in Häusern anbieten zu lassen, die über die geeignete technische Ausstattung und geschultes Personal verfügen. Insbesondere kleinere Kliniken sollen sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.
Die Verantwortung der Krankenhausplanung liegt weiterhin bei den Bundesländern. Das bedeutet, die Länder entscheiden, welche Klinik welche Leistungsgruppen anbieten soll.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
Die Bundesländer können zudem einzelne Kliniken zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bestimmten. In diesen Einrichtungen sollen Patienten stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen erhalten. Ziel ist es, eine gute wohnortenahe Versorgung zu sichern.
Bürokratie-Aufwand reduzieren
Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Reduzierung des Bürokratie-Aufwandes durch eine verringerte Krankenhaus-Dokumentation.
Kritik kommt aus den Bundesländern
Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss noch der Bundesrat der Krankenhausreform 2025 zustimmen. In einigen Bundesländern regt sich aber nach wie vor Kritik am Reformvorhaben. Widerstand kommt vor allem aus Bayern. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach kündigte gar an, beim Vermittlungsausschuss Änderungen an der Reform bewirken zu wollen.
Eine Sorge der Länder ist, dass vor allem kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen durch die Reform benachteiligt werden. Tatsächlich erwartet auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass in den kommenden zehn Jahren einige Hundert Krankenhäuser schließen müssen. Für diese Häuser gebe es keinen medizinischen Bedarf. Ohne Reform würde aber bereits im kommenden Jahr das Kliniksterben insolvenzgefährdeter Häuser einsetzen.
Nachbesserungen fordern neben den Bundesländern auch Verbände wie der Virchowbund und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV). Ein weiterer Kritikpunkt ist dabei die unklare Finanzierung während der Übergangsphase. Da die neuen Finanzierungsmechanismen erst implementiert werden müssen, befürchten Kritiker, dass viele Krankenhäuser in den ersten Jahren nach der Reform unter finanziellen Problemen leiden könnten. Zudem sollen sich unter anderem aufgrund der Reform im kommenden Jahr die Krankenkassenbeiträge erhöhen. Für das Jahr 2026 erwartet Lauterbach jedoch keine weiteren Beitragssteigerungen.













