
Als Arzt ist man zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet, um einen möglichst hohen Standard des Gesundheitssystems und der Patientenbetreuung aufrecht zu erhalten. Dabei soll die Fortbildung dazu beitragen, fachspezifische Kenntnisse stets zu erhalten zu und erweitern. Regelungen zu den Fortbildungen für Ärzte trifft die zuständige Landesärztekammer auf Basis der Vorschläge der Bundesärztekammer. Grundlage dafür bieten die entsprechenden Heilberufe- und Kammergesetze.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen der ärztlichen Fortbildung
In Deutschland sind mehrere Institutionen für die Festsetzung der Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Fortbildung von Ärzten verantwortlich. Grundlage für die nationalen Bestimmungen zu ärztlichen Fortbildungen bilden die Heilberufe- und Kammergesetze. Strukturelle und inhaltliche Grundlagen zu Fortbildungsbestimmungen hält die Bundesärztekammer in ihrer Weiterbildungsordnung fest. Auf der rechtlichen und inhaltlichen Ebene stützen diese beiden Verordnungen die Satzungen der jeweiligen Landesärztekammern.
Jeder Arzt kann über entsprechende Verordnungen und Bestimmungen zur Fortbildung auch in der Berufsordnung nachlesen, die von der Bundesärztekammer aufgestellt wird. Auch die zuständige Landesärztekammer gibt Auskunft zur Anerkennung möglicher Fortbildungen oder zu entsprechenden Zertifikaten.
Die Landesärztekammern entscheiden zudem, auf Basis ihrer jeweiligen Verordnung, ob Weiterbildungen aus dem EU-Ausland im jeweiligen Bundesland anerkannt werden. Grundlage dafür bietet die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Fortbildungsverpflichtungen
Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte sieht in Deutschland vor, dass Ärzte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen müssen, die von der Ärztekammer veranstaltet oder genehmigt werden. Pro Fortbildung erhalten Mediziner Punkte. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen insgesamt 250 Fortbildungspunkte (CME) erreicht sein. Wer an einer Maßnahme teilnimmt erhält eine Bescheinigung. Diese bildet meist die Grundlage, auf der die Ärztekammer das Fortbildungszertifikat ausstellt, wenn man seine Pflichtpunkte erworben hat. Welche externen Fortbildungen angerechnet werden und wie ein Zertifikat beantragt werden kann, erfährt man bei der zuständigen Kammer oder in den entsprechenden Verordnungen.
Nach der Fortbildungsordnung der Ärztekammer sind Mediziner dazu verpflichtet, nicht nur praktische Fertigkeiten, allgemeine Qualifikationen und Sozialkompetenzen zu erwerben, sondern sich auch auf dem jeweiligen Fachgebiet weiterzubilden. Für Fachärzte in Krankenhäusern gelten die Regelungen zur Fortbildung des gemeinsamen Bundesausschusses. Damit sollen Fachärzte ihre Kompetenzen erhalten und weiterentwickeln.
Anerkennung und Zertifizierung von Fortbildungen
Welche ärztlichen Fortbildungen anerkannt werden, entscheidet die zuständige Landesärztekammer. Wer eine spezielle Maßnahme durch die Kammer anerkennen lassen will, sollte mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung den entsprechenden Antrag dazu stellen. Dies kann entweder online durch das jeweilige Portal der Landesärztekammer oder in Papierform erfolgen. In der Regel kann die Kammer eine ärztliche Fortbildung im Nachhinein nicht mehr anerkennen.
Für jede besuchte Schulung erhalten Mediziner Punkte, die auf der entsprechenden Fortbildungsbescheinigung vermerkt oder elektronisch an die zuständige Kammer übermittelt werden. Um Seminare anerkennen zu lassen, stellt die Ärztekammer im jeweiligen Bundesland meist eigene Formulare zur Verfügung. Sind alle 250 CME-Punkte eingetragen, können Ärzte das Fortbildungszertifikat ebenfalls bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen.
Praktische Umsetzung der Fortbildungsanforderungen
Ärztliche Fortbildungen gibt es für jeden Fachbereich sowie für übergreifende Kompetenzen im sozialen Bereich und der Patientenversorgung. Die Schulungsangebote im jeweiligen Bundesland stellt die Landesärztekammer zur Verfügung. So bietet die Ärztekammer Niedersachsen zum Beispiel Fortbildungswochen an, bei denen Mediziner in verschiedenen Fachgebieten Seminare belegen können. Dort reicht das Angebot von Sonografie, über Strahlenschutz und Notfallmedizin bis hin zu Künstlicher Intelligenz. Die Schulungen dauern, je nach Fachgebiet und Umfang, etwa zwischen sechs und 80 Stunden. Aber auch externe Anbieter bilden Fortbildungen für Ärzte an, die man sich durch die Kammer anerkennen lassen kann. Mehr dazu hier:
Die meisten Landesärztekammern bieten auf ihren Kursportalen ebenso E-Learning-Programme an. Dort können Ärzte Fortbildungen virtuell besuchen und entsprechende Punkte erhalten. Teilnehmende Mediziner können sich die Zeiten so flexibel einteilen. Lesen Sie dazu auch:
Überwachung und Dokumentation der Fortbildung
Wer regelmäßig ärztliche Fortbildungen besucht, erhält Bescheinigungen, auf denen Punkte ausgewiesen sind. Diese können Mediziner entweder digital oder manuell an die Landesärztekammer übertragen. Sind die erforderlichen 250 Punkte erreicht worden, stellt die Kammer ein Zertifikat aus, das auch gegenüber Arbeitgeber und anderen Vereinigungen als offizieller Nachweis gilt.
Auch gegenüber der Klinik als Arbeitgeber haben Ärzte eine Dokumentationspflicht über ihre Fortbildungen. Dafür nutzen einige Krankenhäuser Software, in denen die Zertifikate der Ärztekammer archiviert und dokumentiert werden können. Für Vertragsärzte gilt darüber hinaus für einen Fortbildungszeitraum von jeweils fünf Jahren auch die Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Bei angestellten Ärzten ist dafür meist der Arbeitgeber verantwortlich.
Wer seiner Pflicht zur ärztlichen Fortbildung innerhalb von fünf Jahren nicht nachkommt, riskiert eine Kürzung des Gehalts. Bei einer vertragsärztlichen Vergütung sind das zehn Prozent im ersten Jahr nach versäumter Frist. Im zweiten Jahr kann man schon mit 25 Prozent weniger Gehalt rechnen. Reicht man das Zertifikat über ärztliche Fortbildungen in diesem Zeitraum nicht nach, droht der Entzug der Zulassung.













