/www.praktischarzt.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
/www.praktischarzt.de
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Assistenzarzt
      • Facharzt
      • Oberarzt
      • Chefarzt
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Pharma
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
      • Leitender Arzt
      • Ärztlicher Direktor
      • Alle Arztstellen
      • Famulatur
      • Praktisches Jahr
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
  • Arztkarriere
    • Arztkarriere
      • Arzt
      • Medizinstudent
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

praktischArzt Arzt & Karriere Weiterbildung & Fortbildung Gesetzliche Anforderungen und Richtlinien

Gesetzliche Anforderungen und Richtlinien für die Fortbildung von Ärzten

Gesetzliche Anforderungen Und Richtlinien Für Die Fortbildung Von Ärzten
Zuletzt aktualisiert: 26.07.2024
Themen: Weiterbildungsinfos
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Als Arzt ist man zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet, um einen möglichst hohen Standard des Gesundheitssystems und der Patientenbetreuung aufrecht zu erhalten. Dabei soll die Fortbildung dazu beitragen, fachspezifische Kenntnisse stets zu erhalten zu und erweitern. Regelungen zu den Fortbildungen für Ärzte trifft die zuständige Landesärztekammer auf Basis der Vorschläge der Bundesärztekammer. Grundlage dafür bieten die entsprechenden Heilberufe- und Kammergesetze.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Fortbildungsverpflichtungen
  3. Anerkennung und Zertifizierung
  4. Praktische Umsetzung der Fortbildungsanforderungen
  5. Überwachung und Dokumentation

Gesetzliche Grundlagen der ärztlichen Fortbildung

In Deutschland sind mehrere Institutionen für die Festsetzung der Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Fortbildung von Ärzten verantwortlich. Grundlage für die nationalen Bestimmungen zu ärztlichen Fortbildungen bilden die Heilberufe- und Kammergesetze. Strukturelle und inhaltliche Grundlagen zu Fortbildungsbestimmungen hält die Bundesärztekammer in ihrer Weiterbildungsordnung fest. Auf der rechtlichen und inhaltlichen Ebene stützen diese beiden Verordnungen die Satzungen der jeweiligen Landesärztekammern.

Jeder Arzt kann über entsprechende Verordnungen und Bestimmungen zur Fortbildung auch in der Berufsordnung nachlesen, die von der Bundesärztekammer aufgestellt wird. Auch die zuständige Landesärztekammer gibt Auskunft zur Anerkennung möglicher Fortbildungen oder zu entsprechenden Zertifikaten.

Die Landesärztekammern entscheiden zudem, auf Basis ihrer jeweiligen Verordnung, ob Weiterbildungen aus dem EU-Ausland im jeweiligen Bundesland anerkannt werden. Grundlage dafür bietet die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Fortbildungsverpflichtungen

Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte sieht in Deutschland vor, dass Ärzte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen müssen, die von der Ärztekammer veranstaltet oder genehmigt werden. Pro Fortbildung erhalten Mediziner Punkte. In einem Zeitraum von fünf Jahren müssen insgesamt 250 Fortbildungspunkte (CME) erreicht sein. Wer an einer Maßnahme teilnimmt erhält eine Bescheinigung. Diese bildet meist die Grundlage, auf der die Ärztekammer das Fortbildungszertifikat ausstellt, wenn man seine Pflichtpunkte erworben hat. Welche externen Fortbildungen angerechnet werden und wie ein Zertifikat beantragt werden kann, erfährt man bei der zuständigen Kammer oder in den entsprechenden Verordnungen.

Nach der Fortbildungsordnung der Ärztekammer sind Mediziner dazu verpflichtet, nicht nur praktische Fertigkeiten, allgemeine Qualifikationen und Sozialkompetenzen zu erwerben, sondern sich auch auf dem jeweiligen Fachgebiet weiterzubilden. Für Fachärzte in Krankenhäusern gelten die Regelungen zur Fortbildung des gemeinsamen Bundesausschusses. Damit sollen Fachärzte ihre Kompetenzen erhalten und weiterentwickeln.

Anerkennung und Zertifizierung von Fortbildungen

Welche ärztlichen Fortbildungen anerkannt werden, entscheidet die zuständige Landesärztekammer. Wer eine spezielle Maßnahme durch die Kammer anerkennen lassen will, sollte mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung den entsprechenden Antrag dazu stellen. Dies kann entweder online durch das jeweilige Portal der Landesärztekammer oder in Papierform erfolgen. In der Regel kann die Kammer eine ärztliche Fortbildung im Nachhinein nicht mehr anerkennen.

Für jede besuchte Schulung erhalten Mediziner Punkte, die auf der entsprechenden Fortbildungsbescheinigung vermerkt oder elektronisch an die zuständige Kammer übermittelt werden. Um Seminare anerkennen zu lassen, stellt die Ärztekammer im jeweiligen Bundesland meist eigene Formulare zur Verfügung. Sind alle 250 CME-Punkte eingetragen, können Ärzte das Fortbildungszertifikat ebenfalls bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen.

Bedeutung Fort Und Weiterbildung Arzt

Weiterbildung & Fortbildung

Entdecken Sie die Bedeutung lebenslangen Lernens in der Medizin. Von Facharztausbildungen über Zusatzqualifikationen bis zu den neuesten Weiterbildungen – alle Infos für Ihre Weiterentwicklung und den Ausbau ihrer Expertise, um den Anforderungen in Ihrem Fachbereich immer einen Schritt voraus zu sein.

Mehr zu Weiterbildung & Fortbildung

Praktische Umsetzung der Fortbildungsanforderungen

Ärztliche Fortbildungen gibt es für jeden Fachbereich sowie für übergreifende Kompetenzen im sozialen Bereich und der Patientenversorgung. Die Schulungsangebote im jeweiligen Bundesland stellt die Landesärztekammer zur Verfügung. So bietet die Ärztekammer Niedersachsen zum Beispiel Fortbildungswochen an, bei denen Mediziner in verschiedenen Fachgebieten Seminare belegen können. Dort reicht das Angebot von Sonografie, über Strahlenschutz und Notfallmedizin bis hin zu Künstlicher Intelligenz. Die Schulungen dauern, je nach Fachgebiet und Umfang, etwa zwischen sechs und 80 Stunden. Aber auch externe Anbieter bilden Fortbildungen für Ärzte an, die man sich durch die Kammer anerkennen lassen kann. Mehr dazu hier:

  • Fortbildung: CME Punkte sammeln – Die 10 besten Anbieter

Die meisten Landesärztekammern bieten auf ihren Kursportalen ebenso E-Learning-Programme an. Dort können Ärzte Fortbildungen virtuell besuchen und entsprechende Punkte erhalten. Teilnehmende Mediziner können sich die Zeiten so flexibel einteilen. Lesen Sie dazu auch:

  • CME Punkte sammeln – Online oder Präsenz?

Überwachung und Dokumentation der Fortbildung

Wer regelmäßig ärztliche Fortbildungen besucht, erhält Bescheinigungen, auf denen Punkte ausgewiesen sind. Diese können Mediziner entweder digital oder manuell an die Landesärztekammer übertragen. Sind die erforderlichen 250 Punkte erreicht worden, stellt die Kammer ein Zertifikat aus, das auch gegenüber Arbeitgeber und anderen Vereinigungen als offizieller Nachweis gilt.

Auch gegenüber der Klinik als Arbeitgeber haben Ärzte eine Dokumentationspflicht über ihre Fortbildungen. Dafür nutzen einige Krankenhäuser Software, in denen die Zertifikate der Ärztekammer archiviert und dokumentiert werden können. Für Vertragsärzte gilt darüber hinaus für einen Fortbildungszeitraum von jeweils fünf Jahren auch die Nachweispflicht gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Bei angestellten Ärzten ist dafür meist der Arbeitgeber verantwortlich.

Wer seiner Pflicht zur ärztlichen Fortbildung innerhalb von fünf Jahren nicht nachkommt, riskiert eine Kürzung des Gehalts. Bei einer vertragsärztlichen Vergütung sind das zehn Prozent im ersten Jahr nach versäumter Frist. Im zweiten Jahr kann man schon mit 25 Prozent weniger Gehalt rechnen. Reicht man das Zertifikat über ärztliche Fortbildungen in diesem Zeitraum nicht nach, droht der Entzug der Zulassung.

Mehr zum Thema Weiterbildung & Fortbildung

Facharztausbildung
Facharztweiterbildung
Facharztausbildung: alle Facharztweiterbildungen im Überblick
26.02.2024
Weiterlesen
Zusatzweiterbildungen
Weiterbildungsinfos
Zusatzweiterbildung: Wie komme ich als Arzt zu einer Zusatzbezeichnung?
28.03.2024
Weiterlesen
Gesetzliche Anforderungen Und Richtlinien Für Die Fortbildung Von Ärzten
Gesetzliche Anforderungen und Richtlinien für die Fortbildung von Ärzten
26.07.2024
Weiterlesen

Weiterbildung & Fortbildung

  • Weiterbildung: Bedeutung für die Ärzte
  • Die Facharztausbildung
  • Facharztprüfung
  • Zusatzweiterbildungen
  • Schwerpunkt-Weiterbildungen
  • Ärztl. Weiterbildung | Tipps
  • Fachrichtung wechseln | So geht’s!
  • CME Punkte | Übersicht Anbieter
  • CME Punkte – Online oder Präsenz?
  • Landesärztekammern – Übersicht
Redaktion
Fiona Lechner
Journalistik-Studentin
Artikel teilen
Mail Icon WhatsApp Icon Instagram Icon Facebook Icon LinkedIn Icon

Themen

  • Weiterbildungsinfos
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen

Neueste Arztstellen

Neueste Arztstellen

Facharzt Gefäßchirurgie (m/w/d)
Freiensteinau
Facharzt Gynäkologie Geburtshilfe (m/w/d) Praxis in Hamburg
Hamburg
Facharzt Pneumologie (m/w/d)
Krefeld
Assistenzarzt (m/w/d) für die Abteilung Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie
Hennigsdorf
Alle Arztstellen ansehen >>

First AD

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem praktischArzt Newsletter aktuelle Infos zu Karriere und Medizin erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Whitepaper

Whitepaper & Tools

Passende Whitepaper & Tools zum Themengebiet.
Perfekt durch die Weiterbildung
Ärztliche Weiterbildung: Klinik vs. Ambulanz
Das ärztliche Logbuch

Arzt Jobs

Arzt Stellenangebote

Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Assistenzarzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Facharzt/-ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Oberarzt/ärztin Stellenangebote
Aerzteversorung Und Berufsunfähigkeit
Chefarzt/ärztin Stellenangebote
Alle Arztstellen ansehen >>

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Job für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@praktischarzt.de
Arbeitgeber
  • Warum praktischArzt?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Jobsucher
  • Arzt Karriere
  • Medizinstudium
  • Medizinische Berufe
Direktsuche
  • Assistenzarzt Jobs
  • Facharzt Jobs
  • Oberarzt Jobs
  • Chefarzt Jobs
Fachwissen
  • Untersuchungen
  • Krankheiten
  • Behandlungen
  • Ratgeber

© 2026 praktischArzt
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis