
Nach dem Abschluss des Medizinstudiums und dem Erhalt der Approbation beginnt man als Assistenzarzt mit der fachärztlichen Weiterbildung. Während dieser Zeit übernimmst Du bereits eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben, es gibt jedoch klare Zuständigkeitsbefugnisse, sowohl in fachlicher als auch in organisatorischer Hinsicht. Diese Regelungen variieren je nach Krankenhaus, Fachrichtung und Weiterbildungsstand, sind jedoch durch Gesetze und medizinische Richtlinien weitgehend definiert.
Inhaltsverzeichnis
Was darf ein Assistenzarzt?
Im Folgenden sind die Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche aufgeführt, die Du als Assistenzarzt im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit ausüben darfst:
Betreuung eigener Patienten
Assistenzärzte dürfen ihre zugewiesenen Patienten – in Absprache mit einem erfahrenen Arzt – eigenständig betreuen. Zu den ärztlichen Aufgaben gehören in diesem Zusammenhang unter anderem die Anamnese, die körperliche Untersuchung, sowie die Feststellung entsprechender Diagnosen.
Durchführung von medizinischen Maßnahmen
Je nach Ausbildungsstand dürfen Assistenzärzte eigenständig kleinere medizinische Eingriffe durchführen, wie beispielsweise das Setzen von Infusionen, das Durchführen von Blutentnahmen oder das Anlegen und Wechseln von Verbänden. Komplexere Verfahren, wie etwa chirurgische Eingriffe, dürfen jedoch nur unter der Aufsicht oder in Begleitung eines Facharztes erfolgen.
Teilnahme an Operationen
Assistenzärzte dürfen – insbesondere, wenn sie in einer chirurgischen Fachrichtung ausgebildet werden – an Operationen teilnehmen. Zunächst übernehmen sie hierbei vor allem unterstützende Aufgaben, wie das Vorbereiten des Operationsgebiets oder das Halten von Instrumenten. Mit zunehmendem Ausbildungsstand und Erfahrung können sie immer mehr Verantwortung übernehmen, bis hin zur eigenständigen Durchführung risikoarmer Eingriffe. Anspruchsvollere und risikoreicheren Operationen führen Fachärzte üblicherweise selbst durch, wobei bestimmte Teilschritte nicht selten an den Assistenzarzt abgegeben werden.
Delegation von Aufgaben
Assistenzärzte dürfen Aufgaben delegieren, beispielsweise an medizinisches Fachpersonal wie Pflegekräfte. Sie sind jedoch jederzeit dafür verantwortlich, dass diese Aufgaben korrekt ausgeführt werden.
Verordnung von Medikamenten
Assistenzärzte dürfen im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit, sofern sie im Besitz einer gültigen Approbation sind, Medikamente verordnen. Dies umfasst sowohl frei verkäufliche als auch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Im klinischen Alltag erfolgt die Verordnung in der Regel unter Supervision eines Facharztes, insbesondere in der Anfangsphase der Weiterbildung. Dennoch handelt es sich beim Verschreiben von Medikamenten rechtlich gesehen um eine eigenverantwortliche ärztliche Entscheidung, für die der Assistenzarzt die Verantwortung trägt.
In vielen Krankenhäusern bestehen interne Regelungen, wonach bestimmte Medikamente – wie Betäubungsmittel, Hochrisikopräparate oder besonders kostenintensive Arzneimittel – nur nach Rücksprache mit einem Facharzt oder mit dessen Freigabe verordnet werden dürfen. In Notfällen hingegen sind Assistenzärzte dazu befugt, eigenständig und unmittelbar Medikamente zu verordnen, um akute gesundheitliche Gefahren abzuwenden.
Betreuung von Notfällen
In Notfallsituationen sind Assistenzärzte befugt, eigenständig zu handeln, vorausgesetzt, sie können die Situation korrekt einschätzen und bleiben innerhalb der Grenzen ihrer medizinischen Ausbildung und Verantwortung.
Was darf ein Assistenzarzt nicht?
Im Folgenden sind Tätigkeiten genannt, die außerhalb des zulässigen Verantwortungsbereichs von Assistenzärzten liegen und daher nicht eigenständig durchgeführt werden dürfen:
Patientenversorgung ohne Rücksprache
Obwohl Assistenzärzte in ihrer Ausbildung zunehmend Verantwortung übernehmen müssen, dürfen sie niemals die vollständige Verantwortung für die Behandlung eines Patienten ohne Aufsicht eines Facharztes tragen. Alle wichtigen Entscheidungen müssen vom betreuenden Facharzt überprüft und freigegeben werden.
Kritische medizinische Eingriffe
Bei besonders anspruchsvollen oder risikoreichen medizinischen Eingriffen, wie beispielsweise der Versorgung schwerer Traumata, Herzoperationen oder der Notfallbehandlung von Schlaganfällen, sind Assistenzärzte nicht befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen. In solchen Fällen obliegt die vollständige Verantwortung dem Facharzt, der nicht nur die Entscheidung über den Eingriff trifft, sondern auch für dessen Durchführung und den Verlauf verantwortlich ist.
Verordnung bestimmter medikamentöser Therapiemaßnahmen
Assistenzärzte dürfen Medikamente, die im Rahmen einer speziellen Therapie verordnet werden (zum Beispiel: Chemotherapie oder Immuntherapie), nicht ohne vorherige Freigabe eines Facharztes verschreiben. Sie sind in diesen Fällen immer auf die Kontrolle durch erfahrene Kollegen angewiesen.
Fazit
Assistenzärzte übernehmen im Verlauf ihrer Ausbildung zunehmend Verantwortung und können viele medizinische Aufgaben eigenständig ausführen, wie die allgemeine Betreuung von Patienten, kleinere Eingriffe und die Verordnung von Medikamenten. Allerdings gibt es klare Grenzen, weswegen die endgültige Verantwortung für komplexe Entscheidungen und kritische medizinische Maßnahmen stets beim Facharzt liegt. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Patientenversorgung stets sicher ist, während Assistenzärzte unter fachkundiger Anleitung ihre Fähigkeiten weiterentwickeln können.












